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DG1DAC > TECHNIK  20.07.06 03:28l 52 Lines 2719 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: PLC: Verwaltungsgerichtshof Urteil in OE
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From: DG1DAC @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (Christoph)
To:   TECHNIK @ DL
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Urteil: Internet per Stromleitung in Oesterreich stoert 
Verwaltungsgerichtshof ordnet Nachbesserung bei Providern an

Bei der umstrittenen Internetanbindung von Haushalten ueber das 
Stromnetz deutet sich jetzt eine durch Oesterreich angestossene 
Neuordnung an. Die "Powerline Communication" (PLC) stoere eindeutig 
nicht nur die Frequenzbaender von Funkamateueren, stellte das dortige 
Verwaltungsgericht fest. Die Kammer wies dabei auch auf europaeische 
Vorschriften hin. golem.de Schon seit Jahren wehren sich vor allem 
Kurzwellenfunker, die ihr Hobby oft mit viel Aufwand betreiben, gegen 
die PLC genannte Datenuebertragung per Stromleitung. Die 
Stoerstrahlungen des oeffentlichen Stromnetzes sollen so stark sein, 
dass ein Sendebetrieb an manchen Standorten nicht mehr moeglich ist -
technische Massnahmen dagegen gibt es fuer die Funker ausser einem Umzug 
nicht.

Im vorliegenden Fall hatte das oesterreichische "Bundesministerium fuer 
Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) dem Provider Linz AG, der 
in der oberoesterreichischen Hauptstadt ein PLC-Netz betreibt, bereits 
im November 2005 aufgetragen, die Stoerungen nach eigenem Ermessen zu 
beseitigen. Neben den Frequenzbaendern fuer Amateurfunk sei auch die 
Kommunikation von Rettungsdiensten betroffen gewesen, warf das 
Ministerium dem Provider vor. Die Linz AG reagierte mit eigenen 
Messungen, nach denen eine Funkstoerung nicht gegeben sei - das BMVIT 
kam mit seinen Messungen jedoch zu gegenteiligen Ergebnissen.

Die Linz AG hatte beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Auflagen 
Beschwerde eingereicht. Das Gericht wies diese Beschwerde nun zurueck. 
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass PLC den Funkverkehr stoere. Die 
Auflage, die Stoerungen selbst zu beseitigen - ohne konkrete technische 
Massnahmen vorzuschreiben - sei allerdings zu allgemein gewesen, 
stellten die Richter fest.

Die Auflage des Ministeriums, die Linz AG habe gegen eine - selbst 
wenn nur theoretische - Stoerung Massnahmen zu treffen, ist laut dem 
oesterreichischen Verwaltungsgerichtshof zudem mit nationalem und 
europaeischem Recht vereinbar. Das BMVIT muss nun der Linz AG einen 
neuen Bescheid zustellen, der nach Aussage des Ministeriums von 
konkreten Massnahmen zur Stoerungsbeseitigung bis hin zur kompletten 
Abschaltung des PLC-Netzes reichen koennte.

Die Linz AG feiert das Urteil dagegen nach einem Bericht der 
Tagezeitung "Oberoesterreichische Nachrichten" als "wichtigen
Etappensieg", da der Bescheid aufgehoben sei - und erwaehnt 
die Gruende dafuer nicht. 

Quelle: http://www.golem.de/0607/46614.html - (nie) 
19.07.2006 / 17:12
 


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