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DG1DAC > TECHNIK 20.07.06 03:28l 52 Lines 2719 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: PLC: Verwaltungsgerichtshof Urteil in OE
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Urteil: Internet per Stromleitung in Oesterreich stoert
Verwaltungsgerichtshof ordnet Nachbesserung bei Providern an
Bei der umstrittenen Internetanbindung von Haushalten ueber das
Stromnetz deutet sich jetzt eine durch Oesterreich angestossene
Neuordnung an. Die "Powerline Communication" (PLC) stoere eindeutig
nicht nur die Frequenzbaender von Funkamateueren, stellte das dortige
Verwaltungsgericht fest. Die Kammer wies dabei auch auf europaeische
Vorschriften hin. golem.de Schon seit Jahren wehren sich vor allem
Kurzwellenfunker, die ihr Hobby oft mit viel Aufwand betreiben, gegen
die PLC genannte Datenuebertragung per Stromleitung. Die
Stoerstrahlungen des oeffentlichen Stromnetzes sollen so stark sein,
dass ein Sendebetrieb an manchen Standorten nicht mehr moeglich ist -
technische Massnahmen dagegen gibt es fuer die Funker ausser einem Umzug
nicht.
Im vorliegenden Fall hatte das oesterreichische "Bundesministerium fuer
Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) dem Provider Linz AG, der
in der oberoesterreichischen Hauptstadt ein PLC-Netz betreibt, bereits
im November 2005 aufgetragen, die Stoerungen nach eigenem Ermessen zu
beseitigen. Neben den Frequenzbaendern fuer Amateurfunk sei auch die
Kommunikation von Rettungsdiensten betroffen gewesen, warf das
Ministerium dem Provider vor. Die Linz AG reagierte mit eigenen
Messungen, nach denen eine Funkstoerung nicht gegeben sei - das BMVIT
kam mit seinen Messungen jedoch zu gegenteiligen Ergebnissen.
Die Linz AG hatte beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Auflagen
Beschwerde eingereicht. Das Gericht wies diese Beschwerde nun zurueck.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass PLC den Funkverkehr stoere. Die
Auflage, die Stoerungen selbst zu beseitigen - ohne konkrete technische
Massnahmen vorzuschreiben - sei allerdings zu allgemein gewesen,
stellten die Richter fest.
Die Auflage des Ministeriums, die Linz AG habe gegen eine - selbst
wenn nur theoretische - Stoerung Massnahmen zu treffen, ist laut dem
oesterreichischen Verwaltungsgerichtshof zudem mit nationalem und
europaeischem Recht vereinbar. Das BMVIT muss nun der Linz AG einen
neuen Bescheid zustellen, der nach Aussage des Ministeriums von
konkreten Massnahmen zur Stoerungsbeseitigung bis hin zur kompletten
Abschaltung des PLC-Netzes reichen koennte.
Die Linz AG feiert das Urteil dagegen nach einem Bericht der
Tagezeitung "Oberoesterreichische Nachrichten" als "wichtigen
Etappensieg", da der Bescheid aufgehoben sei - und erwaehnt
die Gruende dafuer nicht.
Quelle: http://www.golem.de/0607/46614.html - (nie)
19.07.2006 / 17:12
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