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DL9KCX > RTA 10.12.97 17:26l 42 Lines 1934 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Beisitzer in Pruefungsausschuessen
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to RTA @ DL
Thema: Benennung von Funkamateuren als ehrenamtliche Pruefer
in den Pruefungsausschuessen
Liebe YLs, XYLs und OM,
in einem Schreiben des BAPT an den Vorsitzenden des RTA, OM
Karl Erhard Voegele, DK9HU, wird der RTA gebeten, dem BAPT
Interessenten fuer eine Pruefertaetigkeit in den
Pruefungsausschuessen fuer Funkamateure zu nennen. Nach der
neuen Amateurfunkverordnung werden erfahrene Funkamateure ab
Mai 1998 als Beisitzer in die Pruefungsausschuesse zur Abnahme
von Amateurfunkpruefungen berufen. Eine amtliche
Prueferentschaedigung wird nicht bezahlt. Voraussetzung fuer
diese ehrenamtliche Taetigkeit ist , dass der Funkamateur
mindestens 18 Jahre alt und Inhaber der neuen Zeugnisklasse 1
(d.h. auch der jetzigen Klasse B und A) ist. Die Berufung soll
in der Regel fuer fuenf Jahre erfolgen und ist grundsaetzlich
nicht auf bestimmte Aussenstellen beschraenkt. Es koennen aber
Wuensche bezueglich des Einsatzgebietes beruecksichtigt werden.
Die Zugehoerigkeit zu einer Amateurfunkvereinigung ist keine
Voraussetzung, um benannt zu werden. Andererseits fordert das
BAPT einen offensichtlichen und glaubhaften Hinweis fuer die
Erfahrung des Funkamateurs. Dies duerfte- so das BAPT- bei
Funkamateuren, die in Amateurfunkvereinigungen aktiv und
bekannt sind, leichter zu erkennen sein . Der Vorsitzende des
RTA wird sich in Kuerze wegen weiterer Einzelheiten an die
Mitgliedsvereinigungen des RTA wenden. Es wird gebeten, von
Meldungen als Pruefer- Interessent an den RTA vorerst
abzusehen, bis die Detailfragen innerhalb der Verbaende des RTA
und mit dem BAPT bzw. der kuenftigen Regulierungsbehoerde
abgeklaert sind. Der Vorsitzende des DARC e.V. wird sich
ebenfalls an die Distrikte des DARC e.V. wenden und ggf. einen
Vorschlag fuer ein DARC-internes Verfahren unterbreiten.
vy 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
(Es gilt die in DB0MKA eingespielte Fassung.)
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