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DC5JQ > REGTP 14.12.98 23:19l 43 Lines 1901 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 14C817DB0MKA
Read: DF8NZ DH7RW DG0MG DG0EF DG8RAN DL9NDA DG2NBN DG4NGM DL2ZA DC1TRX DO1NTS
Read: DC8RF DG5RAK DF1ND DG0CO GUEST
Subj: Re DL6IM/CW fuer Klassen 2 und 3
Path: DB0MAK<DB0SON<DB0SIF<DB0HSK<DB0FBB<DB0GOS<DB0HAG<DB0ACH<DB0MKA
Sent: 981214/1953z @:DB0MKA.#NRW.DEU.EU [HennefJO30PR DL3OE] $:14C817DB0MKA
de DC5JQ @ DB0MKA.#NRW.DEU.EU (Ralph)
to REGTP @ DL
Liebe YLs und OMs,
Einen aehnlichen, allerdings kuerzeren, Brief habe ich ebenfalls von
der RegTP Bayreuth (Herr Wilhelm) bekommen. Mal ganz abgesehen davon,
dass ich den ausloesenden Brief sehr wohl richtig verstanden habe,
halte ich den Standpunkt der RegTP nach wie vor fuer rechtswidrig.
Die RegTP bleibt dabei, dass _HEUTE_ - also vor der angekuendigten
Amtsblattverfuegung - CW fuer Klasse 2 und 3 nicht erlaubt ist.
Dabei hat sie uebersehen, dass seit dem 1.5.1998 die Pruefungsan-
forderungen fuer Klasse 1 und 2 in Betrieb, Recht und Technik abso-
lut identisch sind. Auch der Klasse-2-Pruefling muss lernen, ein
QSO mit den bekannten CW-Abkuerzungen zu fuehren und es bei der
Pruefung vorweisen, obwohl er gar keine CW-Pruefung ablegt.
Die CW-Pruefung ist laut VO-Funk nur heranzuziehen, um unterhalb
von 30 MHz eine Sendeerlaubnis zu erteilen. Die Pruefung hat nichts
damit zu tun, ab man die Betriebsart auch tatsaechlich korrekt aus-
ueben kann. Waere dem so, dann muessten andere Sendearten ebenfalls
in Praxi geprueft werden.
Eine andere Sache ist grob daneben. Wenn die RegTP bei der Auffassung
bleibt, dass die AFuV (also eine RECHTSVERORDNUNG) CW nicht erlaubt,
dann kann sie auf keinen Fall mit einer VERFUEGUNG den Genehmigungs-
inhalt einer Amateurfunkgenehmigung erweitern. Da hilft auch keine "ge-
botene Eile". Eine Amtsblattverfuegung kann eine Rechtsverordnung le-
diglich interpretieren bzw. Details klarstellen, nicht jedoch einschraen-
ken oder erweitern.
Will man das, dann muss eben die AFuV geaendert werden. Das aber wieder-
um kann die RegTP alleine gar nicht, das ist Sache des Wirtschaftsminis-
teriums.
Aber da die RegTP ja CW erlauben will, wird sie sicherlich meinen dritten
Platz im Koeln-Aachen-Contest in der SENDEart A1A tolerieren und kein
Verfahren gegen mich einleiten.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
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