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DL6IM > REGTP 29.01.99 04:15l 62 Lines 2395 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 291901DK0MWX
Read: DG0MG DF8NZ DH7RW DG1HUA DH2NJS DL2ZA DL9NDA DG2NBN DC1TRX DO1NTS DC8RF
Read: DF1ND DG0CO GUEST
Subj: Ausbldungsbetrieb
Path: DB0MAK<DB0ERF<DB0MW<DB0AIS<DB0NDK<DB0ACH<DB0MKA<DK0MWX
Sent: 990129/0040z @:DK0MWX.#NRW.DEU.EU [Langenfeld,OP:DL1WX] $:291901DK0MWX
de DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU (Guenter)
to REGTP @ DL
Liebe Freunde,
es schrieb DD4AQ:
>ALL @DL de:DD4AQ 28.01.99 18:29 5 2401 Bytes
>DN4OT Ausbildungsbetrieb!!
>*** Bulletin-ID: F6A20GDB0ABZ ***
>
>From: DD4AQ @ DB0ABZ.#NDS.DEU.EU (Heike)
>To: ALL @ DEU
>X-Info: Einspielung ohne Passwortschutz
>
>Hallo ....
>ich bin DD4AQ (Ausbilder von DN4OT),es steht doch nirgens geschrieben
>wie ich Ausbilden muß , vorrausgesetzt ich bleibe im Umfang meines
>Amateurfunkzeugnisses . Oder liege ich da falsch ?
>Ich bilde auch viel auf Phonie im 2m/70cm Bereich aus , warum dann
>nicht auch PR , es gehört genauso dazu .
Ausbilder sollten Vorbilder darstellen und in jedem Fall die Vorschriften
beherrschen, zu deren Inhalten sie Ausbildung betreiben. Die Regelungen zum
Ausbildungsfunkbetrieb wurden schon mehrfach (auch von mir) erlaeutert und
erklaert.
Da das offenbar nicht von allen Inhabern eines Ausbildungsrufzeichens gelesen
und/oder verstanden wurde, zitiere ich jetzt aus der Amtsblattverfuegung
2/1999 der RegTP:
Vfg 2/199
Ausfuehrungsbestimmungen fuer den Amateurfunkdienst
...
4. Zu Paragraph 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschliesslich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkpruefung. Fuer andere Zwecke wie z. B. das blosse
Vorfuehren von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an Amateurfunkwettbe-
werben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet werden.
...
Besitzt ein Auszubildender bereits ein Amateurfunkzeugnis, so darf er nur
am Ausbildungsfunkbetrieb fuer eine hoehere Klasse teilnehmen.
Das Ausbildungsrufzeichen ist grundsaetzlich nur vom Auszubildenden zu be-
nutzen, es sei denn, der ausbildende Funkamateur greift in den Ausbildungs-
funkbetrieb ein.
...
Ende des Zitats aus der AmtsBlVfg.
Es duerfte nun den Inhabern eines "DN-Calls" klar sein, dass sie dieses Call
nur benutzen duerfen, wenn sie regelnd in den unter ihrer unmittelbaren Auf-
sicht ablaufenden Ausbildungsfunkbetrieb eingreifen wollen. QSOs unter einem
DN-Call sind dem Ausbilder nicht gestattet! Das waere auch weder sinnvoll
noch wuenschenswert, denn dieser Mensch (Ausbilder) hat doch bereits ein
persoenlich zugeteiltes Rufzeichen. Warum um Himmels Willen muss er sich
jetzt mit einem DN-Call "schmuecken". Alles Angabe oder was?
AusbilderInnen sollten darueber nachdenken.
Mit freundlichen Gruessen
Guenter, DL6IM
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