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DF9ED > IPARC 09.09.97 23:47l 53 Lines 2560 Bytes #-10531 (0) @ DL
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Bei einer Betrachtung der Umweltbelastung mit elektromagnetischer
Energie an einem bestimmten Ort ist ebenfalls die Kenntnis des
Standortes der ortsfesten Amateurfunkstelle wichtig. Schließlich
ist zur Feststellung der nach 6 Nr. 2 des Gesetzes
herauszugebenden Rufzeichenliste aller deutschen Amateurfunk-
Rufzeicheninhaber die aktuelle Anschrift erforderlich, die sich nur
selten vom Standort der zugehörigen ortsfesten AmateurfunksteIle
unterscheidet. In Absatz 3 wird vom Funkamateur schließlich
verlangt, daß er auch andere Änderungen als die Anschrift, die
sich auf die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
beziehen, der Regulierungsbehörde mitzuteilen hat. Wenn
beispielsweise einer früheren Meldung nach 7 Abs. 3 AFuG
die Antennenkonfiguration für die Umwelt ungünstiger geworden
ist, muß dies der Regulierungsbehörde unaufgefordert und
schriftlich mitgeteilt werden.
zu 11 - Rufzeichenzuteilung
Nach internationalen Vereinbarungen hat sich jede Funkstelle
durch eine spezielle Kennung oder ein Rufzeichen zu identifizieren.
Dies gilt besonders für Funkstellen, die grenzüberschreitenden
beziehungsweise weltweiten Funkverkehr abwickeln, wie dies im
Amateurfunk typischerweise der Fall ist. Das einem Funkamateur
individuell zugeteilte Rufzeichen behält dieser in der Regel
zeitlebens, es sei denn, er erwirbt ein Amateurfunkzeugnis der
höheren Klasse und erhält ein anderes, dafür vorgesehenes
Rufzeichen. Eine solche Rufzeichenänderung erfolgt dann auf
der Grundlage des 3 Abs. 4 Satz 1 AFuG in Verbindung mit dem
in Anlage 4 festgelegten Rufzeichenplan. Verzichtet ein
Funkamateur auf ein ihm zugeteiltes Rufzeichen, so reserviert die
Regulierungsbehörde dieses Rufzeichen für die Dauer eines
Jahres und teilt es während dieses Zeitraumes keinem anderen
Funkamateur zu. Rufzeichenzuteilungen für besondere Zwecke,
z.B. für den Ausbildungsfunkbetrieb nach 13 werden befristet
zugeteilt. Eine Unterscheidung der verschiedenen Amateurfunk-
anwendungen durch Zuteilung spezifischer Rufzeichen ist weltweit
üblich und für die Funkamateure, aber auch für die Regulierungs-
behörde zweckmäßig.
zu 12 - Rufzeichenanwendung
Über die Rufzeichennennung ist eine Identifizierung von Amateur-
funkstellen möglich. Außerdem gibt sie Aufschluß über die Herkunft
und den Betriebszustand einer Amateurfunkstelle. Solche
Angaben sind weltweit üblich und für die kommunizierenden
Funkstellen notwendig. Von großer Wichtigkeit ist die
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