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DF9ED  > IPARC    09.09.97 23:46l 52 Lines 2392 Bytes #-10531 (0) @ DL
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X-BID: 997DB0NOS0EV

Durch die Aufhebung des Mindestalters für die Teilnahme an
Amateurfunkprüfungen sind im weiteren für die Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst ist bei Minderjährigen die
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

zu  5 - Erteilen von Amateurfunkzeugnissen

Die  beiden Zeugnisklassen sollen sich dadurch unterscheiden,
daß Inhaber der Zeugnisklasse 1 auch in Kurzwellen-
Frequenzbereichen arbeiten dürfen, d.h. weltweiten Funkverkehr
durchführen können. Die frequenznutzungsmäßige Trennung wird
dabei, wie entsprechend VO Funk international üblich, bei 30 MHz
festgelegt. Voraussetzung für die Zeugnisklasse 1 und damit die
Nutzung von Kurzwellen-Frequenzbändern ist der erfolgreiche
Nachweis von Morsetelegrafie-Kenntnissen.  Auch dies
entspricht den Bestimmungen der VO Funk. Morsetelegrafiekennisse
sind also für Inhaber von Amateurfunkzeugnissen der Klasse 2" die
"nur" oberhalb 30 MHz (und damit nicht weltweit) Arbeiten dürfen,
nicht erforderlich. Die-Festlegung, daß nur Funkamateure, die
Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse 1 sind, in Kurzwellen-
Frequenzbändern arbeiten dürfen, ist Angelegenheit der
Frequenzregulierung und wird deshalb im Frequenznut-
zungsplan nach dem Telekommunikationsgesetz z u regeln
sein. Beide Zeugnisklassen sind mit den in der CEPT definierten
Zeugnisklassen harmonisiert, so daß eine Anerkennung in denjenigen
Ländern, die die entsprechenden CEPT-Empfehlungen anwenden,
gegeben ist.

zu  6 - Prüfungsanforderungen und Prüfungsinhalte

Voraussetzung für die verantwortungsbewußte Teilnehme am
Amateurfunk als einem internationalen Experimentalfunkdienst
sind umfassende amateurfunkspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten.  Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
ermöglicht dem Funkamateur mehr technisch und betrieblich
unterschiedliche Aktivitäten, als dies bei anderen Funkdiensten der
Fall ist. Prüfungsanforderungen und -inhalte mußten daher im Verlauf
der Geschichte des Amateurfunkdienstes mehrfach an den aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik angepaßt werden. In jüngster
Zeit wurde eine im CEPT-Rahmen harmonisierte detaillierte
Themensammlung für Prüfungsinhalte geschaffen. Die
Zusammenfassung in der Anlage 1 entspricht diesen
Prüfungsinhalten.

zu  7 - Durchführung der Prüfung



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