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DF9ED > IPARC 09.09.97 23:45l 51 Lines 1601 Bytes #-10531 (0) @ DL
BID : 997DB0NOS0DS
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X-BID: 997DB0NOS0DS
- das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung
und Mitbenutzung von Rufzeichen,
- den Ausbildungsfunkbetrieb,
- die Einteilung der verschiedenen Arten von
Amateurfunkzeugnissen,
- die Anerkennung ausländischer Amateurfunk-
Prüfungsbescheinigungen,
- die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen zur
Durchführung des Amateurfunkdienstes und
- die Gebühren und Auslagen.
Abschließend enthält die Verordnung die notwendigen Übergangs-
regelungen.
Kosten
Die Amateurfunkverordnung regelt ausschließlich einen Bereich
privater Funknutzer und soll durch die Zuteilung von Rufzeichen
an Funkamateure und angehobene Prüfungsgebühren
kostendeckende Gebühren erbringen, die auch die
Prüferentschädigung für Prüfungen im Nebenamt berücksichtigen.
Die Höhe der Prüferentschädigungssätze orientiert sich an der
Höhe der Sätze für nebenamtliche Prüfungen im Seefunk,
nämlich für Amateurfunkzeugnisse der Klasse 1 sind 30,- DM,
der Klasse 2 sind 24,- DM-und für Wiederholungs- und
Zusatzprüfungen sind 15,- DM vorgesehen, die ein Prüfer
je Prüfling bei der Abnahme der fachlichen Prüfung für
Funkamateure erhält.
Die Gesamtausgaben in Höhe von 1,1 Mio. DM gliedern sich auf
folgende Ausgabenschwerpunkte auf:
- Zeugnisverwaltung (5 Kräfte) und Ausstellen von Zweitschriften
und harmonisieren
Prüfungsbescheinigungen,
- die Prüferentschädigung,
- das Erteilen der Rufzeichen,
- die Herausgabe der Rufzeichenliste und
- die Anordnung der Betriebseinschränkung und Widerrufe.
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