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Anlage 2

Durchführung der fachlichen Prüfung für Funkamateure

1. Allgemeines

Prüfungen werden nichtöffentlich durchgeführt.
Vor Beginn der Prüfung haben die Bewerber ihre Identität
nachzuweisen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat
vor Beginn der Prüfung über die Folgen eines Täuschungsversuchs
zu belehren.
Erscheint der Bewerber nicht zur Prüfung oder erklärt der Bewerber
vor Beginn der Prüfung glaubhaft, daß er sich auf Grund
körperlicher Beschwerden nicht dazu in der Lage fühlt, an der
Prüfung teilzunehmen, gilt die Prüfung als nicht angetreten.
Tritt der Bewerber nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben in
einer Teilprüfung von der Prüfling zurück, gilt die Teilprüfung
als nichtbestanden. Tritt der Bewerber nach Bekanntgabe der
Prüfungsaufgaben von der gesamten Prüfung zurück, gilt die
Prüfung als insgesamt nicht bestanden. Bei Täuschungsversuchen
oder bei Störung des Prüfungsablaufs wird der Bewerber von der
Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung gilt in diesem Fall als
nicht bestanden. Die Entscheidung über den Ausschluß trifft der
Vorsitzende. Die Prüfung ist von mindestens einem Mitglied des
Prüfungsausschusses ständig zu beaufsichtigen. Eine
Wiederholungsprüfung findet nur nach erneuter Anmeldung
innerhalb von 24 Monaten nach der Erstprüfung statt.

2. Schriftliche Prüfungsteile

Die Dauer der Prüfung beträgt für die schriftlichen Prüfungsteile:

1. Technische Kenntnisse, 90 Minuten,
2. Betriebliche Kenntnisse, 60 Minuten,
3. Kenntnisse von Vorschriften, 60 Minuten.

Zwischen den schriftlichen Prüfungsteilen Technische Kenntnisse,
Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften
ist jeweils eine Pause einzulegen.


Als Hilfsmittel dürfen nur Schreibgerät und Taschenrechner
ohne Textspeicher benutzt werden.



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