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Subj: Sachsenrundspruch Nr. 311 vom 24.11.2007
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Sachsenrundspruch Nr. 311 vom 24.11.2007

Aus dem Inhalt:

1. Neues EMVG
2. EMV-Funkgeraeteeinbau in Kraftfahrzeuge
3. Weltfunkkonferenz in Genf
4. Neues Forum "Rings um den Ortsverband"
5. Sonder-DOK "725 AE"
6. Hinweis in eigener Sache
7. DX-Informationen


1. Neues EMVG - Beschluss durch den Deutschen Bun-
destag (Quelle: DARC)

Am 15. November hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz 
ueber die elektromagnetische Vertraeglichkeit von Betriebs-
mitteln nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Nach 
Gegenzeichnung durch den Bundespraesidenten und Verkuendigung 
im Bundesgesetzblatt ist mit dem Inkrafttreten im Januar zu 
rechnen.

Mit Unterstuetzung der SPD-Bundestagsfraktion ist es dem Run-
den Tisch Amateurfunk / DARC gelungen, eine Schlechterstel-
lung des Amateurfunkdienstes gegenueber dem EMVG 1998 zu ver-
meiden. Der urspruengliche Regierungsentwurf sah keinen aus-
reichenden Schutz vor elektromagnetischen Unvertraeglichkei-
ten vor, wenn eine Amateurfunkstelle betroffen ist. Ausserdem 
haette durch den vom RTA mehrfach kommentierten Entwurf das 
Nutzsignal als Stoergroesse definiert werden koennen. 

Der RTA hatte sofort nach Vorlage des Entwurfes reagiert und 
alle Mitglieder im Wege einer Musterbriefaktion um Unter-
stuetzung gebeten. Nicht nur diese Musterbriefaktion, auch 
Kontakte zu Bundestags- und EU-Abgeordneten, die sich dafuer 
eingesetzt haben, dass die von ihnen beschlossene EU-
Richtlinie 2004/108/EG korrekt in Deutsches Recht umgesetzt 
wird, haben zum Erfolg beigetragen. Darueber hinaus wurden 
bestehende Politikkontakte aktiviert. Mit vielen Stellungnah-
men und Gespraechen sowohl mit der Bundesregierung als auch 
mit fuehrenden Politikern auf der Bundesebene konnten letzt-
lich zugunsten des allgemeinen Funkschutzes und fuer den Ama-
teurfunkdienst die Aenderungen beim EMVG erzielt werden. 
Ende Oktober wurde hierzu die Einigung zwischen CDU/CSU und 
SPD als Aenderungsantrag zum EMVG in den Ausschuss fuer Wirt-
schaft und Technologie eingebracht. Im Vordergrund stand da-
bei Par. 14 Abs. 6, der die Befugnisse der Bundesnetzagentur 
regelt. 

Der Ausschuss ist dem Wunsch des RTA entgegen gekommen, dass 
die Befugnisse der Bundesnetzagentur nicht auf die blosse 
Empfehlung und die Verweisung auf den Zivilrechtsweg bei 
Streitfaellen beschraenkt werden. Vielmehr soll die Bundes-
netzagentur bei Problemfaellen konkrete Vorgaben zum Herstel-
len der elektromagnetischen Vertraeglichkeit treffen koennen,
z.B. dass der Besitzer eines TV-Empfangsgeraetes dazu ver-
pflichtet wird, das Geraet von dem elektromagnetische Stoe-
rungen ausgehen, mit einem Zusatzmodul zu versehen, um den
bestimmungsgemaessen Betrieb der betroffenen Amateurfunkstelle
sicherzustellen. In Par. 3 Nr. 5 ist aufgrund der Intervention
des RTA /DARC zur Klaerung hinzugefuegt worden:
 
"Eine elektromagnetische Stoerung kann ein elektromagneti-
sches Rauschen, ein unerwuenschtes Signal oder eine Veraende-
rung des Ausbreitungsmediums sein". Hierdurch ist erreicht 
worden, dass die im Bereich des Amateurfunks gesendeten erwu-
enschten Signale nicht als elektromagnetische Stoerung per se 
definiert werden koennen. Ausserdem wird die EU-Richtlinie 
wortgetreu umgesetzt. 

Der Berichterstatter der SPD, Herr Martin Doermann, hat in 
der betreffenden Ausschusssitzung des Deutschen Bundestages 
darueber hinaus die besondere Bedeutung des Amateurfunks her-
vorgehoben und wie folgt untermauert: 

o Der Amateurfunk und der Seefunk haben eine lange Tra-
dition und sind in internationalen Vertraegen der Bun-
desrepublik Deutschland geregelt. Das EMVG dient nicht 
dem Zweck, angestammte Nutzungsrechte in diesen Berei-
chen zurueckzudraengen. 
o Durch neue Technologien gewinnt die gewerbliche Nut-
zung von Frequenzen zunehmend an Bedeutung. Durch in-
ternational bindende Abkommen ist Deutschland ver-
pflichtet, das Wirken des Amateurfunks zu unterstuet-
zen. Daher darf es nicht zu einer Verdraengung durch 
kommerzielle Nutzung kommen. 
o Der Amateurfunk leistet eine wichtige gesellschaftli-
che Aufgabe. Junge Menschen werden zur Technik ge-
bracht und lernen mit Medien verantwortungsvoll umzu-
gehen. Der Amateurfunk ist daher geeignet, der allge-
meinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Behin-
derte Menschen koennen durch den Amateurfunk inte-
griert werden. 
o Elektromagnetische Unvertraeglichkeiten sind zumeist 
mit geringem technischem Aufwand zu beheben. Eine ins-
besondere gerichtliche Auseinandersetzung widerspricht 
daher einfachen Effizienzueberlegungen. Die Bundes-
netzagentur kann durch das dort vorhandene technische 
Wissen ohne groesseren Aufwand eine Klaerung herbei-
fuehren. 


2. EMV - Funkgeraeteeinbau in Kraftfahrzeuge we-
sentlich erleichtert (Quelle: DARC)

Nach einer Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg 
wurde durch eine Bekanntmachung im Verkehrsblatt die Richtli-
nie 2004/104/EG im Bundesgebiet in Kraft gesetzt. Diese 
Richtlinie ersetzt die 95/54/EG. Das bedeutet, dass alle neu-
en Funkgeraete in Kraftfahrzeuge eingebaut werden duerfen, 
die ein CE-Zeichen oder ein E-Zeichen tragen!
Eine E-Zulassung der Transceiver ist damit nicht mehr erfor-
derlich.

Die CE- Kennzeichnung reicht aus, wenn eine Bescheinigung 
beiliegt, dass das Funkgeraet nicht im Zusammenhang mit der 
Stoerfestigkeit (sicherheitsrelevante Funktionen) steht. Als 
"neue" Funkgeraete sind die zu bezeichnen, die ab dem 11. 
Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden. Insbesondere betrof-
fen sind hiervon PKW und LKW mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. 
Oktober 2002 sowie Kraftraeder und Trikes mit Erstzulassungs-
datum ab dem 17. Juni 2003. So genannte "Altgeraete" (vor dem 
11.1.2005) werden von der Richtlinie 2004/104/EG nicht mehr 
erfasst und muessen lediglich die Vorschriften zum Zeitpunkt 
ihres erstmaligen in Verkehr bringen erfuellen. Einer Weiter-
verwendung durch Wiedereinbau, auch in neuen Kraftfahrzeugen, 
steht nichts im Wege.


3. Weltfunkkonferenz - Endergebnisse der WRC-07
(Quelle: DARC)

Einen Teilerfolg fuer die Funkamateure brachte die vier-
woechige Funkverwaltungskonferenz vom 22.10. - 16.11. in 
Genf. So wurde die Einrichtung eines weltweiten Langwellen-
bandes zwischen 135,7-137,8 kHz auf sekundaerer Basis mit 
max. 1 W EIRP angenommen. Dieses Band ist in einigen euro-
paeischen Laendern dem Amateurfunk bereits auf sekundaerer 
Basis zugewiesen.
Zudem konnte der Vorschlag fuer eine 15 kHz breite Amateur-
funkzuweisung auf sekundaerer Basis im Bereich 415-526,5 kHz 
auf die vorlaeufige Agenda der kommenden WRC-11 gesetzt wer-
den. Keine Einigung gab es allerdings in Bezug auf die Aende-
rung der Zuweisungen im Bereich 4-10 MHz. Die Verhandlungen 
zu diesem Punkt wurden ergebnislos beendet und sollen auf der 
WRC-11 nicht wieder aufgenommen werden. Ebenso fand der Punkt 
zur Harmonisierung des 50-MHz-Bandes in der IARU-R1 keine 
Mehrheit fuer eine Aufnahme auf die Tagesordnung der kommen-
den WRC.


4. Neues Forum "Rund um den Ortsverband" aktiv
(Quelle: DARC)
Getreu dem Motto: Mitglieder helfen Mitgliedern bietet der 
DARC e.V. im Internet ein neues Forum an. Unter forum.darc.de 
wurde eine Plattform "Rund um den Ortsverband" geschaffen, 
die ausreichend Gelegenheit fuer Diskussionen und Informati-
onsaustausch bietet. Christian, DL3EAC, und Martin, DL1DCT, 
werden das Forum moderieren, sie starten mit den vier Katego-
rien: OV Treffen/OV Abend, Mitgliederbetreuung, OV-
Aktivitaeten und Kommunikation im OV.


5. SONDER-DOK  "725AE"
- mitgeteilt von Ralf, DK4KW -

Die Klubstation DL0VLA des OV Auerbach S56 vergibt anlaess-
lich der 725 Jahr Feier der Stadt Auerbach im Vogtland den 
Sonder-DOK "725AE"  im Zeitraum vom 1.12.2007 bis 31.12.2007.
Wir sind voraussichtlich auf allen Baendern zwischen 160m
und 13cm in SSB, CW und Digimodes QRV.


6. Hinweis in eigener Sache

Das Rundspruchteam ist stets bemueht, die Sachsenrundsprueche 
aktuell und informativ zu gestalten. Dazu ist jedoch die Mit-
arbeit der Ortsverbaende und des Distriktvorstandes 
erforderlich. Leider wird es uns in der letzten Zeit immer 
schwieriger, die notwendigen Informationen zu erlangen. 


Um zumindest das bisherige Niveau zu erhalten haben wir uns 
deshalb entschlossen, ab 2008 den Sachsenrundspruch nur noch 
einmal monatlich - und zwar jeden 2. Sonntag im Monat -  zu 
senden.

Wir appellieren an dieser Stelle nochmals an alle OV's des 
Distriktes, uns mehr mit aktuellen Ereignissen oder Vorhaben 
zu informieren. Schliesslich wird dadurch auch das Image des 
Ortverbandes gestaerkt. Vielleicht sollte man sich einmal in 
der OV- Versammlung darueber unterhalten.


7. DX- Informationen  (Quelle: DXMB)

J8 - St. Vincent:  Bis 29.November ist G3TBK als J88DR bevor-
zugt in CW in der Luft.
QSL via Buero oder direkt.
 
S7 - Seychellen: UA3AB und RA3AUU sind bis 28.November als 
S79AB und S79UU von 10-160m QRV.
QSL-Manager ist UA3DX.

VP2M - Montserrat: VP2MVX, VP2MFO, VP2MSC und VP2MNR sind bis 
3.Dezember QRV.
QSL- Manager ist K9CS.
 
VP9 - Bermuda-Inseln: OH1VR/VP9 ist vom 24. bis 27.November 
angekuendigt. 
QSLs gehen ueber seine Callbookadresse.
 
Auch VP9/OH3SR funkt von hier bis 27. November. 
Skedwuensche an: oh3sr@sral.fi 

VU - Indien: Bis 16.Dezember ist Juergen, DJ3KR, als VU3JRA 
QRV. 
QSL via DJ3KR.
 
XU - Kambodscha: XU7BUM ist bis 12.Dezember QRV. In seiner 
knapp bemessenen Freizeit arbeitet Jack ausschliesslich in 
CW. 
QSL via F6CXJ. 

Bis 26.November ist auch XU7MWA in der Luft. 
QSL via KM0O.
 
5X - Uganda: G3RWF ist bis 30.11. als 5W1NH QARV. 
QSL via Homecall.

Das war unser heutiger Sachsenrundspruch. Wir sagen 
awdh bis zum naechsten Rundspruch am 09.12.2007, 
der wegen der bevorstehenden Feiertage gleichzeitig 
der letzte in diesem Jahr sein wird. Zuarbeiten 
bitte bis Donnerstag, 06.12.2007, 21:00 Uhr Orts-
zeit an Ben, DL4ZM, via Mail dl4zm@darc.de oder 
auch direkt.


73's 
de Ben
DL4ZM/DL0SAX
Referent Rundspruch Distrikt Sachsen




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