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DL6IM  > RTA      10.08.99 23:26l 139 Lines 6790 Bytes #-9048 (0) @ DL
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Subj: Gespraech mit RegTP am 5.8.99
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de DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU   (Guenter)

to RTA @ DL

RTA/DARC Gespraech am 5. August 1999 bei der RegTP in Mainz

Am 05.08.1999 fand eine Besprechung in der RegTP mit Vertretern des RTA/DARC
zum Thema 50 MHz und zu weiteren Themen statt.


50-MHz-Bereich fuer Funkamateure

Aufgrund des Vorschlages des RTA an das Bundesministerium fuer Wirtschaft und
auf der Grundlage des Schreibens des Ministeriums (Herr Masson) vom
20.07.1999 wurden Einzelfragen zur Vergabe weiterer Sondergenehmigungen an
Funkamateure der Zeugnisklassen 1 und 2 im Frequenzbereich 50,080 bis 51,000
MHz eroertert. Der RTA bat dringend um eine baldige Umsetzung der zugestande-
nen Regelung und bot seine fortlaufende Unterstuetzung an.

Die RegTP kuendigte einen in Kuerze stattfindenden Termin zur Abstimmung
zwischen der RegTP und einem der beiden Primaernutzer (Bundeswehr/ Rundfunk-
anstalten) an. Ein weiteres Gespraech sei sobald wie moeglich beabsichtigt.

Sodann wurden Einzelheiten zum Vergabeverfahren besprochen. Unter anderem
wird es fuer erforderlich gehalten, die Amtsblattverfuegung 34/94, die
derzeit fuer die Sondergenehmigungsinhaber gilt, zu aktualisieren. Hier
konnte der RTA bereits Vorschlaege unterbreiten (z.B. Antennenpolarisation
nicht nur horizontal, sondern evtl. auch vertikal). Der RTA machte des weite-
ren geltend, dass sein Vorschlag an das BMWi weitere 3000 Sondergenehmigungen
beinhaltete und nicht lediglich eine insgesamte Erhoehung auf 3000.

Die Neuregelung fuer den 50-MHz-Bereich soll zunaechst bis zur Erstellung
des Frequenznutzungsplanes gelten. Nach Veroeffentlichung des Entwurfs des
Frequenznutzungsplanes koennen Einzelheiten erneut diskutiert werden.

Sobald die Regelung ueber die neuen Sondergenehmigungen Platz greift, wird
darauf in allen Amateurfunkmedien rechtzeitig hingewiesen werden. Bis dahin
bittet die RegTP noch einmal dringend, von Antraegen abzusehen.


Koordinierung von automatischen Funkstellen

RegTP und DARC e.V. hatten sich bereits im vergangenen Jahr mehrfach zu
Arbeitssitzungen zusammengefunden, um ein Verfahren zu erarbeiten, wie
kuenftig die Koordinierung von fernbedienten und automatisch arbeitenden
Funkstellen im Amateurfunkbereich vorgenommen werden soll. Nach Auskunft der
Behoerdenvertreter hat sich nunmehr herausgestellt, dass noch eine Reihe von
verschiedenen Rechts- und Organisationsfragen einer weiteren Eroerterung
beduerfen.

Es wurde nunmehr verabredet, moeglichst bald zu einer Regelung zu gelangen,
die in kurzfristig anberaumten weiteren Treffen einer Arbeitsgruppe gefunden
werden soll. Der DARC e.V. hat nochmals die Notwendigkeit der Koordinierung
innerhalb des eigenen Funkdienstes fuer die Vergabe von Frequenzzuteilungen
von fernbedienten und automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen sowie die
ueber Jahrzehnte lang erfolgte gelungene Optimierungsarbeit des nationalen
IARU-Vertreters (DARC/VUS-Referat) hervorgehoben.


CEPT-Regelungen fuer die Zeugnisklasse 3

Es besteht der Wunsch bei Inhabern der Amateurfunkzeugnisklasse 3, auch im
Ausland Amateurfunkbetrieb machen zu koennen. Seitens der Behoerde ist ange-
dacht, dies durch eine Aufnahme der Klasse 3 in die CEPT-Regelung (T/R 61-01)
zu ermoeglichen. Danach kann ein Funkamateur in einem CEPT-Land befristet im
Ausland, z.B. waehrend eines Urlaubsaufenthaltes, Amateurfunk betreiben, ohne
eine Gastlizenz beantragen zu muessen. Der RTA wird dieses Vorhaben unter-
stuetzen und in seiner naechsten Sitzung beraten, inwieweit darueber hinaus
die Amateurfunkzeugnisklasse 3 im Rahmen der CEPT-HAREC-Regelung (T/R 61-02)
harmonisiert werden kann. Bekanntlich kann mit der Vorlage einer HAREC-
Bescheinigung der RegTP dem Inhaber im Ausland ein gleichwertiges Amateurfunk-
zeugnis zugeteilt werden. Voraussetzung fuer eine solche Regelung ist, dass
die Pruefungsanforderungen an eine Einsteigerklasse CEPT-weit zu harmonisie-
ren sind.


Vergabe von Rufzeichen mit einstelligem Suffix

Zur Vergabe von Rufzeichen mit einstelligem Suffix durch die RegTP muss ein
Verfahren gefunden werden, wie die knappen und hochbegehrten Rufzeichen
moeglichst "gerecht" zugeteilt werden koennen, insbesondere dann, wenn
wesentlich mehr Antraege gestellt werden, als Rufzeichen vergeben werden
koennen. Der RTA/DARC wird sich dafuer einsetzen, dass der Behoerde alsbald
ein schriftlicher Vorschlag hierzu uebergeben wird.


Ausbildung bei Amateurfunkwettbewerben

Der RTA/DARC hat der Behoerde vorgetragen, dass es auszubildenden Amateurfunk-
anwaertern ermoeglicht werden soll, mit dem Ausbildungscall an Amateurfunk-
kontesten teilzunehmen. Die Angelegenheit wurde strittig diskutiert. Ein
Kompromissvorschlag soll weiterverfolgt werden. Der RTA/DARC wird sich
hierzu noch aeussern.


Berufungsurteil (Deutscher AERO-Club e.V.) zu EMV-Beitraegen

Dem DARC e.V. liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Be-
rufungsverfahren in Sachen EMV-Beitraege nach dem EMVG der Sportflieger
(Deutscher AERO-Club) vor. Bekanntlich wurde in den Musterverfahren der
Funkamateure, die der ehemalige Justitiar des DARC e.V. Boyke Dettmers,
DJ4KD, fuehrt, das Ruhen der Verfahren angeordnet. Erstinstanzliche Urteile
sind in diesen Verfahren noch nicht ergangen. Daher kann derzeit zum Ausgang
der EMV-Musterverfahren abschliessend noch nichts gesagt werden. Doch
koennte hier ein Fortgang der Verfahren nunmehr alsbald anstehen. Der
DARC e.V. wertet derzeit die Aussagen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz
aus und prueft des weiteren, ob eine Verjaehrung des Anspruchs auf Zahlung
der EMV-Beitraege eintreten kann.


Stoerfallregelung

Der RTA hat gegenueber den Vertretern der RegTP noch einmal mit Nachdruck
betont, dass es aus der Sicht der Funkamateure notwendig ist, alsbald eine
Stoerfallregelung nach dem neuen Amateurfunkrecht zu erlassen. Bislang war
den Funkamateuren wiederholt beschieden worden, dass es derzeit keinen
Regelungsbedarf, insbesondere nicht nach dem EMVG, gebe.

Der RTA ist jedoch der Auffassung, dass es auch wegen der sich abzeichnenden
xDSL- und PLC-Probleme eine Stoerfallbeseitigungsverfahrensverordnung geben
sollte. Der RTA wird sich nunmehr erneut an das Ministerium wenden, um hier
endlich Fortschritte zu erzielen.

DARC und RTA war es gelungen, im Amateurfunkgesetz eine eigene Rechtsgrund-
lage fuer eine Stoerfallregelung zu schaffen. Diese sollte nun alsbald mit
einer entsprechenden Verordnung ausgefuellt werden. Entwuerfe hierzu liegen
im DARC vor, die auch Pilotcharakter fuer eine allgemeine Stoerfallregelung
haben koennen. Der RTA wird auch auf politischer Ebene das Ziel verfolgen,
hier baldmoeglichst eine dem Amateurfunk nuetzliche Regelung durchzusetzen.



DK9HU, Vorsitzender RTA
Ch. Volmer, Geschaeftsfuehrerin RTA

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