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DL6IM  > RTA      18.03.99 02:37l 73 Lines 4301 Bytes #999 (999) @ DL
BID : F8RIK2DB0GSO
Read: DF8NZ DG1HUA DL6NAX DL9NDA GUEST DK3EL
Subj: Anhoerung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
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Sent: 990317/2329z @:DB0GSO.#NRW.DEU.EU [DPBOX-KoelnDeutz] DP5.07 $:F8RIK2DB0GS
From: DL6IM @ DB0GSO.#NRW.DEU.EU (Guenter)
To:   RTA @ DL 
Reply-To: DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU

Bericht ueber die Anhoerung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung 
am 17.03.1999 im Ministerium fuer Wirtschaft und Technologie

Auf der von dem fuer den Frequenzbereichszuweisungsplan zustaendigen Referats-
leiter geleiteten Anhoerung wies der Vorsitzende des RTA, Karl Erhard Voegele, 
DK9HU, auf die Bedeutung des Frequenzbereichszuweisungsplanes fuer den Ama-
teurfunkdienst hin. Der Plan sei Grundlage fuer seine Existenz, weil er alle 
dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche enthalte und damit seinen 
Funkbetrieb garantiere, auf der anderen Seite aber den Amateurfunkdienst 
existentiell durch die Zulassung neuer Techniken der Nachrichtenuebertragung 
auf Leitern, bekannt unter der Bezeichnung (ADSL), xDSL und PLC, gefaehrde. 

Anwesend bei der Anhoerung waren des weiteren die Geschaeftsfuehrerin des RTA, 
Frau Volmer, zustaendig fuer die juristischen Fragen, Dr. Walter Schlink, 
DL3OAP, Vorstandsmitglied fuer den Bereich Technik im DARC e. V.,
Stabsleader fuer den Bereich Normen des DARC, Hajo Brandt, DJ1ZB, und sein 
Mitarbeiter Erich Lemke, DJ1BD.

Die Funkamateure forderten die massive Absenkung der von xDSL und PLC aus-
gehenden Stoerpegel und die Aussparung der Frequenzbereiche des Amateurfunk-
dienstes. Die den Amateurfunkdienst existenziell gefaehrdende Beeintraech-
tigung stelle auch einen Eingriff in das Grundrecht der aktiven und passiven 
Informationsfreiheit dar. Als weitere Begruendung wurde die Sicherheitsrele-
vanz des Amateurfunkdienstes angefuehrt, da dieser nach der Definition in der 
VO-Funk im Falle von Not- und Katastrophenfaellen bei Hilfsaktionen wahrge-
nommen werden kann. Die Nutzungsbestimmung nimmt naemlich nicht nur die 
Sicherheitsfunkdienste aus, sondern alle sicherheitsrelevanten Funkdienste. 
Der Amateurfunkdienst sei auch wie kein anderer Funkdienst als technisch, 
experimentell und wissenschaftlich laut VO-Funk definiert und auch wie kein 
anderer Funkdienst zur Durchfuehrung seiner Studien auf die Kurzwellenfre-
quenzen angewiesen.

Der RTA hat des weiteren laut Para. 45 TKG zunaechst eine zeitlich befristete 
Festlegung der Stoerfeldstaerke gefordert, bis ausreichende Versuchsergeb-
nisse ueber die neuen Uebertragungstechniken vorliegen. Ein weiteres Statete-
ment galt der Bedeutung des EMVG fuer auftretende Stoerfaelle. Der RTA bat 
hier um die Erarbeitung einer Verordnung zur Stoerfallbeseitigung nach dem 
EMVG. Abschliessend forderte der RTA-Vorsitzende die Beteiligten auf, den 
Amateurfunk zu schuetzen und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung ent-
sprechend zu foerdern.

Unterstuetzende Argumentationen zum Schutz der Kurzwelle kamen im gleichen 
Sinne wie vom RTA bzw. vom DARC e. V. von den Vertretern der AGZ, den BOS-
Beauftragten, der Rundfunkanstalten, der CB-Funker, von verschiedenen Firmen 
und den Vertretern des Flugmodellsports.

Zu den einzelnen Frequenzzuweisungen forderte der RTA fuer den Bereich der 
Langwelle die Ausweisung der europaweit ueblichen Absstrahlleistung von 
1 Watt EIRP, den 160 m Bereich von 1810 insgesamt bis 2000 KHz, teilweise 
auf sekundaerer Basis auszuweiten und eine Leistung von 750 Watt zuzulassen, 
dem Amateurfunkdienst entsprechend der europaeischen Harmonisierung den ge-
samten Frequenzbereich von 50 bis 52 MHz zuzuweisen und eine Bereinigung der 
ISM-Bereiche nach der Definition in der VO-Funk, was zu einer Verlagerung 
von SRD- und LPD-Anwendungen fuehren muss. Auch wurde hierzu vorgetragen, 
dass es dem Status der Primaerfunkdienste widerspreche, Stoerungen von den 
ISM- Nutzern hinnehmen zu muessen. Daher muesste diese Stoerungshinnahme 
durch den Amateurfunkdienst auch in den ISM-Bereichen ausgeschlossen werden.

Da die Redezeit auf der Anhoerung je Fachbereich auf 5 Minuten begrenzt  war, 
konnten nur die Grundzuege der Stellungnahme des RTA vorgetragen werden. Im 
uebrigen wurde auf die umfangreichen Stellungnahmen verwiesen, die der RTA 
eingereicht hat und in denen der RTA die Problematik und die Forderungen der 
Funkamateure eingehend darstellt hat. Interessierte Funkamateure koennen die 
Stellungnahmen von der Geschaeftsstelle des DARC e. V. gegen SASE von DM 3,00 
abfordern.

Guenter Schupp, DL6IM
Sprecher des RTA 



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