|
DL6IM > RTA 14.01.98 20:41l 148 Lines 5922 Bytes #-10014 (0) @ DL
BID : 141811DK0MWX
Read: DK2ZA DG4NGM DL9NDA DG0OKW DG1HUA DG0EF DL6NAX DG8NAQ DG1NGL DH6IAY
Read: DL0LBS DG7NAX DG8NEK DL2NER DH5ZB DH1BR GUEST DK3EL
Subj: AFuV (ASCII) Anlage 1
Path: DB0MAK<DB0ERF<DB0ABZ<DB0EAM<DK0MWX
Sent: 980114/1645z @:DK0MWX.#NRW.DEU.EU [Langenfeld,Op:DL1WX] $:141811DK0MWX
de DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU (Guenter)
to RTA @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU
Anlage 1
Pruefungsinhalte und -anforderungen
der fachlichen Pruefung fuer Funkamateure
Die Pruefungsinhalte und -anforderungen fuer die Zeugnisklassen 1 und 2
entsprechen den harmonisierten Standards der CEPT. Der Umfang ist begrenzt
auf Themen, die bedeutsam sind fuer den Betrieb von Amateurfunkstellen und
Versuchen, die von Funkamateuren durchgefuehrt werden.
Fuer die Zeugnisklasse 3, die nicht den harmonisierten Standards der CEPT
entspricht, wird fuer die Pruefungsfaecher Technische Kenntnisse, Betriebliche
Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften mit einem gesonderten Fragebogen
nur das Grundwissen geprueft.
Fuer die Zeugnisklassen 1 und 2 werden ueber dieses Grundwissen hinaus
weiterfuehrende Kenntnisse in den Pruefungsfaechern Technische Kenntnisse,
Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften geprueft.
Die fachliche Pruefung fuer Funkamateure nach Para. 2 in Verbindung mit
Para. 6 umfasst:
A Pruefungsinhalte
1 Pruefungsfach Technische Kenntnisse
1.1 Allgemeine mathematische Grundkenntnisse und Groessen
1.2 Elektrizitaet, Elektromagnetismus und Funktheorie
1.3 Elektrische und elektronische Bauteile sowie deren Merkmale
1.4 Elektronische Schaltungen und deren Merkmale
1.5 Analoge und digitale Modulationsverfahren
1.6 Funkempfaenger
1.7 Funksender
1.8 Antennen und Uebertragungsleitungen
1.9 Funkwellenausbreitung
1.10 Messinstrumente und Messungen
1.11 Stoeremission, Stoerfestigkeit, Schutzanforderungen, Ursachen, Abhilfe
1.12 Elektromagnetische Vertraeglichkeit und deren Anwendung, Personen-
und Sachschutz
2 Pruefungsfach Betriebliche Kenntnisse
2.1 Internationales Buchstabieralphabet
2.2 Q-Schluessel
2.3 Betriebliche Abkuerzungen, die im Amateurfunkdienst verwendet werden
2.4 Frequenzbereiche fuer den Amateurfunkdienst; internationale Not-,
Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen des See- und Flugfunkdienstes;
Notfunkverkehr und Nachrichtenverkehr bei Naturkatastrophen
2.5 Rufzeichen, Landeskenner
2.6 Abwicklung des Amateurfunkverkehrs
2.7 Abwicklung des Amateurfunkverkehrs in digitalen Betriebsarten
2.8 Betrieb mit fernbedienten und automatisch arbeitenden
Amateurfunkstellen
2.9 Fuehren eines Stationstagebuches
3 Pruefungsfach Kenntnisse von Vorschriften
3.1 Vollzugsordnung fuer den Funkdienst der Internationalen
Fernmeldeunion (UIT)
3.2 Regelungen der Europaeischen Konferenz der Verwaltungen fuer Post
und Telekommunikation (CEPT)
3.3 Nationale Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen
4 Pruefungsfach Hoeren und Geben von Morsezeichen
Der Bewerber muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener
Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem
internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen.
Der Pruefungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin
enthalten:
- Rufzeichen,
- Q-Schluessel,
- amateurfunkuebliche Abkuerzungen,
- Ziffern,
- deutscher Klartext,
- Satzzeichen.
Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithoereinrichtungen erlaubt.
B Pruefungsanforderungen
Die Mindestanforderungen fuer die fachliche Pruefung fuer Funkamateure
in den Zeugnisklassen 1 bis 3 sind:
1 Schriftliche Pruefung
1.1 Die fuer das Bestehen der Pruefung zum Erwerb der Amateurfunkzeugnisklasse 1 oder 2 zu erreichenden Punktzahlen betragen fuer die Teilpruefungen Technische Kenntnisse, Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften jeweils 75 vom Hundert.
1.2 Die fuer das Bestehen einer Pruefung zum Erwerb der Amateurfunk-
zeugnisklasse 3 zu erreichende Punktzahl betraegt fuer die
Teilpruefungen Technische Kenntnisse, Betriebliche Kenntnisse und
Kenntnisse von Vorschriften jeweils 75 vom Hundert des Fragebogens
ueber "Grundzuege".
Grundzuege sind:
a) Im Pruefungsfach Technische Kenntnisse:
das Verstaendnis der grundsaetzlichen Zusammenhaenge und
prinzipiellen Wirkungsweisen aller unter Teil A Nr. 1 genannten
Sachverhalte, so dass eine eigenverantwortliche Befassung mit
Funktechnik moeglich ist;
b) Im Pruefungsfach Betriebliche Kenntnisse:
die Kenntnis ueber alle unter Teil A Nr. 2 genannten
Themenbereiche, soweit dies fuer die mit der Zeugnisklasse 3
eingeschraenkten Betriebsmoeglichkeiten notwendig ist;
c) Im Pruefungsfach Kenntnisse von Vorschriften:
die Kenntnis ueber alle unter Teil A Nr. 3 genannten
Rechtsgrundlagen und Vorschriften, die fuer eine ordnungsgemaesse
Teilnahme am Amateurfunkdienst im Rahmen der eingeschraenkten
Zulassungsbedingungen der Zeugnisklasse 3 notwendig sind.
1.3 Werden in Pruefungsteilen der schriftlichen Pruefung keine 75, aber
mindestens 70 vom Hundert der Hoechstpunktzahl erreicht, so kann der
Bewerber in den nicht genuegenden Pruefungsteilen muendlich
nachgeprueft werden.
1.4 Anforderungen fuer die schriftliche Pruefung werden in einem Frage-
und Antwortenkatalog festgeschrieben.
2 Praktische Pruefung
2.1 Hoeraufnahme von Morsezeichen
Hoeraufnahme der Morsezeichen und gleichzeitiges Niederschreiben in
gut lesbarer Handschrift unter folgenden Bedingungen:
- Morsegeschwindigkeit von mindestens 12 Woertern (zu je 5 Zeichen)
pro Minute,
- Dauer mindestens 3 Minuten,
- hoechstens 4 Fehler.
2.2 Abgabe von Morsezeichen
Abgabe eines Pruefungstextes in Morsezeichen unter Verwendung einer
Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen
per Handabgabe erzeugt werden, ausgenommen Einrichtungen, die das
Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes
zulassen, unter folgenden Bedingungen:
- Morsegeschwindigkeit mit mindestens 12 Woertern (zu je 5 Zeichen)
pro Minute,
- Dauer laengstens 3 Minuten,
- hoechstens 4 nichtkorrigierte Fehler.
Read previous mail | Read next mail
| |