OpenBCM V1.07b12 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

 Login: GUEST





  
DL6IM  > RTA      14.01.98 20:41l 148 Lines 5922 Bytes #-10014 (0) @ DL
BID : 141811DK0MWX
Read: DK2ZA DG4NGM DL9NDA DG0OKW DG1HUA DG0EF DL6NAX DG8NAQ DG1NGL DH6IAY
Read: DL0LBS DG7NAX DG8NEK DL2NER DH5ZB DH1BR GUEST DK3EL
Subj: AFuV (ASCII) Anlage 1
Path: DB0MAK<DB0ERF<DB0ABZ<DB0EAM<DK0MWX
Sent: 980114/1645z @:DK0MWX.#NRW.DEU.EU [Langenfeld,Op:DL1WX] $:141811DK0MWX
de DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU   (Guenter)

to RTA @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU

Anlage 1

Pruefungsinhalte und -anforderungen
der fachlichen Pruefung fuer Funkamateure

Die Pruefungsinhalte und -anforderungen fuer die Zeugnisklassen 1 und 2
entsprechen den harmonisierten Standards der CEPT. Der Umfang ist begrenzt
auf Themen, die bedeutsam sind fuer den Betrieb von Amateurfunkstellen und
Versuchen, die von Funkamateuren durchgefuehrt werden.

Fuer die Zeugnisklasse 3, die nicht den harmonisierten Standards der CEPT
entspricht, wird fuer die Pruefungsfaecher Technische Kenntnisse, Betriebliche
Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften mit einem gesonderten Fragebogen
nur das Grundwissen geprueft.

Fuer die Zeugnisklassen 1 und 2 werden ueber dieses Grundwissen hinaus
weiterfuehrende Kenntnisse in den Pruefungsfaechern Technische Kenntnisse,
Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften geprueft.

Die fachliche Pruefung fuer Funkamateure nach Para. 2 in Verbindung mit
Para. 6 umfasst:


A	Pruefungsinhalte

1	Pruefungsfach Technische Kenntnisse

1.1	Allgemeine mathematische Grundkenntnisse und Groessen
1.2	Elektrizitaet, Elektromagnetismus und Funktheorie
1.3	Elektrische und elektronische Bauteile sowie deren Merkmale
1.4	Elektronische Schaltungen und deren Merkmale
1.5	Analoge und digitale Modulationsverfahren
1.6	Funkempfaenger
1.7	Funksender
1.8	Antennen und Uebertragungsleitungen
1.9	Funkwellenausbreitung
1.10	Messinstrumente und Messungen
1.11	Stoeremission, Stoerfestigkeit, Schutzanforderungen, Ursachen, Abhilfe
1.12	Elektromagnetische Vertraeglichkeit und deren Anwendung, Personen-
        und Sachschutz


2	Pruefungsfach Betriebliche Kenntnisse

2.1	Internationales Buchstabieralphabet
2.2	Q-Schluessel
2.3	Betriebliche Abkuerzungen, die im Amateurfunkdienst verwendet werden
2.4	Frequenzbereiche fuer den Amateurfunkdienst; internationale Not-,
        Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen des See- und Flugfunkdienstes;
        Notfunkverkehr und Nachrichtenverkehr bei Naturkatastrophen
2.5	Rufzeichen, Landeskenner
2.6	Abwicklung des Amateurfunkverkehrs
2.7	Abwicklung des Amateurfunkverkehrs in digitalen Betriebsarten
2.8	Betrieb mit fernbedienten und automatisch arbeitenden
        Amateurfunkstellen
2.9	Fuehren eines Stationstagebuches


3	Pruefungsfach Kenntnisse von Vorschriften

3.1	Vollzugsordnung fuer den Funkdienst der Internationalen
        Fernmeldeunion (UIT)
3.2	Regelungen der Europaeischen Konferenz der Verwaltungen fuer Post
        und Telekommunikation (CEPT)
3.3	Nationale Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen


4	Pruefungsfach Hoeren und Geben von Morsezeichen

	Der Bewerber muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener
	Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem
	internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen.

	Der Pruefungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin
	enthalten:
	- Rufzeichen,
	- Q-Schluessel,
	- amateurfunkuebliche Abkuerzungen,
	- Ziffern,
	- deutscher Klartext,
	- Satzzeichen.

	Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithoereinrichtungen erlaubt.


B	Pruefungsanforderungen

	Die Mindestanforderungen fuer die fachliche Pruefung fuer Funkamateure
	in den Zeugnisklassen 1 bis 3 sind:

1	Schriftliche Pruefung

1.1	Die fuer das Bestehen der Pruefung zum Erwerb der Amateurfunkzeugnisklasse 1 oder 2 zu erreichenden Punktzahlen betragen fuer die Teilpruefungen Technische Kenntnisse, Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften jeweils 75 vom Hundert.
1.2	Die fuer das Bestehen einer Pruefung zum Erwerb der Amateurfunk-
	zeugnisklasse 3 zu erreichende Punktzahl betraegt fuer die
	Teilpruefungen Technische Kenntnisse, Betriebliche Kenntnisse und
	Kenntnisse von Vorschriften jeweils 75 vom Hundert des Fragebogens
	ueber "Grundzuege".

	Grundzuege sind:
	a) Im Pruefungsfach Technische Kenntnisse:
	   das Verstaendnis der grundsaetzlichen Zusammenhaenge und
	   prinzipiellen Wirkungsweisen aller unter Teil A Nr. 1 genannten
	   Sachverhalte, so dass eine eigenverantwortliche Befassung mit
	   Funktechnik moeglich ist;
	b) Im Pruefungsfach Betriebliche Kenntnisse:
	   die Kenntnis ueber alle unter Teil A Nr. 2 genannten
	   Themenbereiche, soweit dies fuer die mit der Zeugnisklasse 3
	   eingeschraenkten Betriebsmoeglichkeiten notwendig ist;
	c) Im Pruefungsfach Kenntnisse von Vorschriften:
	   die Kenntnis ueber alle unter Teil A Nr. 3 genannten
	   Rechtsgrundlagen und Vorschriften, die fuer eine ordnungsgemaesse
	   Teilnahme am Amateurfunkdienst im Rahmen der eingeschraenkten
	   Zulassungsbedingungen der Zeugnisklasse 3 notwendig sind.

1.3	Werden in Pruefungsteilen der schriftlichen Pruefung keine 75, aber
	mindestens 70 vom Hundert der Hoechstpunktzahl erreicht, so kann der
	Bewerber in den nicht genuegenden Pruefungsteilen muendlich
	nachgeprueft werden.

1.4	Anforderungen fuer die schriftliche Pruefung werden in einem Frage-
	und Antwortenkatalog festgeschrieben.


2	Praktische Pruefung

2.1	Hoeraufnahme von Morsezeichen
	Hoeraufnahme der Morsezeichen und gleichzeitiges Niederschreiben in
	gut lesbarer Handschrift unter folgenden Bedingungen:
	- Morsegeschwindigkeit von mindestens 12 Woertern (zu je 5 Zeichen)
	  pro Minute,
	- Dauer mindestens 3 Minuten,
	- hoechstens 4 Fehler.

2.2	Abgabe von Morsezeichen
	Abgabe eines Pruefungstextes in Morsezeichen unter Verwendung einer
	Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen
	per Handabgabe erzeugt werden, ausgenommen Einrichtungen, die das
	Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes
	 zulassen, unter folgenden Bedingungen:
	- Morsegeschwindigkeit mit mindestens 12 Woertern (zu je 5 Zeichen)
	  pro Minute,
	- Dauer laengstens 3 Minuten,
	- hoechstens 4 nichtkorrigierte Fehler.



Read previous mail | Read next mail


 16.06.2025 12:48:28lGo back Go up