OpenBCM V1.07b12 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

 Login: GUEST





  
DL9KCX > RTA      02.12.97 19:39l 101 Lines 3814 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 02C703DB0MKA
Read: DG0EF DG1HUA DF8NZ DK2ZA DL9NDA DL2NER DH1PLY DH7RW DG8NCO DG3NGR DG0JCS
Read: DG7NAX DH1BR GUEST DK3EL
Subj: AFuV: Wesentliche Anliegen der Funkamateure werden umgesetzt
Path: DB0MAK<DB0SON<DB0ERF<DB0HSK<PI8DRS<ON4RAT<DB0ACH<DB0NDK<DB0MKA
Sent: 971202/1617z @:DB0MKA.#NRW.DEU.EU [Hennef OP:DL3OE] $:02C703DB0MKA
de DL9KCX @ DB0MKA.#NRW.DEU.EU   (Jochen)

to RTA @ DL

DK9HU, Vorsitzender des RTA
02.12.97

AFuV - Wesentliche Anliegen der Funkamateure werden umgesetzt
=============================================================

Auf Grund von Hinweisen aus dem BAPT koennen die Funkamateure
vorbehaltlich des zu erwartenden abschliessenden OK aus dem
BMPT davon ausgehen, dass auf Grund der RTA-Stellungnahme zur
AFuV ihren wesentlichen Forderungen entsprochen wird. Der RTA
hatte sich in seiner Stellungnahme an das BMPT Wuenschen
angeschlossen, die bereits der DARC e.V. in seiner
Stellungnahme formuliert und dem RTA zur Uebernahme empfohlen
hatte. Sie sollen jetzt offensichtlich Realitaet werden:


1. Wir bekommen eine Einsteigerzeugnisklasse

Kuenftig wird es zu den Zeugnisklassen 1 (jetzt B) und 2 (jetzt
C) eine weitere Zeugnisklasse 3 (derzeit keine vergleichbare
Genehmigungsklasse in DL) geben. Es handelt sich um die mit
Nachdruck geforderte "Einsteigerzeugnisklasse", die auch in
einigen anderen europaeischen Laendern Newcomern einen
erfolgreichen Einstieg in den Amateurfunk erleichtert. Welche
Moeglichkeiten den Einsteigern, z.B. was die Frequenzen,
Leistungen und Betriebsarten betrifft, eroeffnet werden, ist
noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die
Ausgestaltung etwa in dem Rahmen bewegen duerfte, wie sie von
den Funkamateuren vorgeschlagen wurde.


2. Genehmigungsklassen A werden in die Zeugnisklasse 1
   umgeschrieben

Die Inhaber der derzeitigen Genehmigungsklasse A werden
kuenftig in die Zeugnisklasse 1 umgeschrieben. Weitere
Einzelheiten, z.B. darueber ob und welche neuen Rufzeichen ggf.
vergeben werden, sind noch nicht bekannt.


3. Funkamateure werden ehrenamtliche Pruefer in den
   Pruefungsausschuessen

Dem kuenftigen mit insgesamt 2 Pruefern besetzten
Pruefungsausschuss zur Abnahme von Amateurfunkpruefungen wird
ein Funkamateur der Zeugnisklasse 1 (jetzt Genehmigungsklasse
B) als Pruefer angehoeren. Damit soll es moeglich werden, dem
Element des Ehrenamtes mehr Rechnung zu tragen und damit die
Voraussetzungen zu schaffen, fuer die Kosten zur Abnahme einer
Pruefung niedrigere Gebuehren zu kalkulieren. Der Funkamateur
als ehrenamtlicher Pruefer erhaelt keine amtliche
Prueferentschaedigung.


4. Frequenzkoordinierung im Benehmen mit den Funkamateuren

Laut Auskunft von Vertretern des BAPT erfolgt die Koordinierung
von Frequenzen fuer fernbediente und automatisch arbeitende
Stationen wie bisher im Benehmen mit den Funkamateuren. In der
Hand des BAPT bleibt die foermliche Antragsbearbeitung. Wie die
Mitwirkung der Funkamateure kuenftig konkret ausgestaltet sein
wird und ob dieses in der AFuV oder einer Verwaltungsanweisung
geregelt wird, ist noch nicht sicher.


5. Rufzeichenliste beruecksichtigt Wuensche der Funkamateure
   hinsichtlich Persoenlichkeitsschutz

Aus Gruenden des Persoenlichkeitsschutzes ist vorgesehen, dass
jeder Funkamateur gegen die Veroeffentlichung seines Namens in
der geplanten Rufzeichenzeichenliste Widerspruch einlegen kann.
In den Amateurfunkmedien wird die Veroeffentlichung der Liste
bekanntgeben und ueber die Widerspruchsfrist informiert.
Bezueglich des Rufzeichens, der Zeugnisklasse und des Ortes
besteht kein Anspruch auf Nichteintragung.


6. Stoerfallregelung noch unklar

Ueber den Knackpunkt des AFuV- Entwurfes - die
Stoerfallregelung in Para. 15 Absatz 4- ist uns bisher noch
nichts Gesichertes bekannt. Mit Nachdruck haben RTA und DARC
e.V. eine Stoerfallregelung gefordert, die dem Geiste des EMVG
entspricht. Wir gehen davon aus, dass der vorliegende
Entwurfstext zum Para. 15 Absatz 4 nicht mit den Zielsetzungen
des EMVG zu vereinbaren ist und daher so nicht in Frage kommen
kann.


73 de

Karl Erhard Voegele, DK9HU
Vorsitzender des RTA

(Es gilt die in DB0MKA von DL9KCX eingespielte Fassung.)




Read previous mail | Read next mail


 13.09.2025 22:25:25lGo back Go up