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DL9KCX > RTA 19.11.97 14:30l 78 Lines 2945 Bytes #999 (999) @ DL
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Durchfuehrung der fachlichen Pruefung
fuer Funkamateure
1. Allgemeines
Pruefungen werden nichtoeffentlich durchgefuehrt.
Vor Beginn der Pruefung haben die Bewerber ihre Identitaet
nachzuweisen. Der Vorsitzende des Pruefungsausschusses hat vor
Beginn der Pruefung ueber die Folgen eines Taeuschungsversuchs
zu belehren.
Erscheint der Bewerber nicht zur Pruefung oder erklaert der
Bewerber vor Beginn der Pruefung glaubhaft, dass er sich auf
Grund koerperlicher Beschwerden nicht dazu in der Lage fuehlt,
an der Pruefung teilzunehmen, gilt die Pruefung als nicht
angetreten. Tritt der Bewerber nach Bekanntgabe der
Pruefungsaufgaben in einer Teilpruefung von der Pruefung
zurueck, gilt die Teilpruefung als nicht bestanden. Tritt der
Bewerber nach Bekanntgabe der Pruefungsaufgaben von der
gesamten Pruefung zurueck, gilt die Pruefung als insgesamt
nicht bestanden. Bei Taeuschungsversuchen oder bei Stoerung des
Pruefungsablaufs wird der Bewerber von der Pruefung
ausgeschlossen. Die Pruefung gilt in diesem Fall als nicht
bestanden. Die Entscheidung ueber den Ausschluss trifft der
Vorsitzende.
Die Pruefung ist von mindestens einem Mitglied des Prue-
fungsausschusses staendig zu beaufsichtigen.
Eine Wiederholungspruefung findet nur nach erneuter Anmeldung
innerhalb von 24 Monaten nach der Erstpruefung statt.
2. Schriftliche Pruefungsteile
Die Dauer der Pruefung betraegt fuer die schriftlichen
Pruefungsteile:
1. Technische Kenntnisse 90 Minuten,
2. Betriebliche Kenntnisse 60 Minuten,
3. Kenntnisse von Vorschriften 60 Minuten.
Zwischen den schriftlichen Pruefungsteilen Technische
Kenntnisse, Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von
Vorschriften ist jeweils eine Pause einzulegen.
Als Hilfsmittel duerfen nur Schreibgeraet, Taschenrechner ohne
Textspeicher und eine Formelsammlung benutzt werden.
3. Pruefungsteil Hoeren und Geben von Morsezeichen
Der Nachweis fuer das Hoeren von Morsezeichen findet fuer alle
Bewerber gleichzeitig statt. Die Pruefung beginnt mit der
Vorspielung eines Morsetextes in Pruefungsgeschwindigkeit fuer
die Dauer von etwa einer Minute zur Einpegelung der
Hoereinrichtungen der Bewerber. Anschliessend folgt der
Pruefungstext. Fuer Bewerber, die diesen Pruefungsteil nicht
beim ersten Mal bestehen, ist ein zweiter Versuch moeglich.
4. Ergebnis der Pruefung
Der Vorsitzende teilt den Bewerbern das Pruefungsergebnis mit.
Fuer Bewerber, die die Pruefung bestanden haben, veranlasst der
Vorsitzende das Ausstellen eines Amateurfunkzeugnisses.
Bewerbern kann die Einsicht in ihre Pruefungsarbeiten nur auf
schriftlichen Antrag bei der Regulierungsbehoerde gewaehrt
werden.
5. Widerspruchsverfahren
Gegen das Pruefungsergebnis kann innerhalb eines Monats bei der
Regulierungsbehoerde schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
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