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DL7AVM > DIVERSE 11.12.00 14:43l 223 Lines 12337 Bytes #999 (39) @ DL
BID : G4WVU3_DB0GR
Read: GUEST DO9JPH DO6NP DK3EL
Subj: Schreiben des RTA an Reg-TP und Bundeswirtschaftsministerium
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Sent: 001201/2259z @:DB0GR.#BLN.DEU.EU [Berlin-BBS OP:DL7QG] DP6.00 $:G4WVU3_DB
From: DL7AVM @ DB0GR.#BLN.DEU.EU (Manuel)
To: DIVERSE @ DL
Hi Packetfreunde
anbei zwei Schreiben des Runden Tisches Amateurfunk bzw.
des Vorsitzenden des DARC, betreffs des Sysop-Streiks im Packetradio-
Netz. Wie immer bei meinen Einspielungen handelt es sich um die
Originaltexte, die auch im Internet, unter www.darc.de/aktuell zu finden sind.
Die Einspielungen erfolgen fuer diejenigen User, welche keinen Internet-
zugang zur Verfuegung haben.
73 de Manuel DL7AVM
Schreiben des RTA zum SysOP Streik:
(In den Brieftexten wurde einige Namen anonymisiert)
Fax des RTA an das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie
v. 30.11.2000
RegTP-Veroeffentlichungen auf der AGZ-Homepage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen hat der Runde Tisch Amateurfunk zur Kenntnis genommen,
dass ein Mitarbeiter der RegTP unter der ueberschrift "RegTP-Aussenstelle
Rostock, 28.11.2000" auf der Homepage der Amateurfunkvereinigung
AGZ e.V. zur Abschaltung des Packet-Radio-Netzes Stellung bezogen hat.
Der RTA sieht darin einen Akt der Solidarisierung der RegTP mit einer
einzelnen Amateurfunkgruppierung und wertet dies als Aktion gegen sowie
als Blossstellung des RTA.
Die Inhalte und der Stil der Stellungnahme des RegTP-Mitarbeiters
signalisieren Jenen Zustimmung, die bislang die Vermutung hegten, dass der
Entwurf der geplanten Amtsblattmitteilung zum Thema Relaisfunkstellen und
Funkbaken die Handschrift der AGZ e.V. traegt.
Unabhaengig davon, dass nicht deutlich ist, wen die RegTP-Aussenstelle
Rostock mit der Position auf der AGZ-Homepage ansprechen will
(die Oeffentlichkeit, die Funkamateure, die Sysops oder den RTA)
"Woraus entnehmen Sie, dass ....?", befremdet insbesondere die Wortwahl
und der Stil dieses offiziell erscheinenden Statements.
Hier wird verkuendet, dass Boxbetreiber auf eine bestimmte Meinung
hereingefallen sind. Es wird behauptet, dass Sysops nicht in der Lage sind,
ihre Anlagen entsprechend zu betreiben und dieses als privates Spiel ansehen,
um ihre Macht zu demonstrieren. Weiterhin werden Sysops als
Stimmungsmacher tituliert und dem RTA ein Vertrauensmissbrauch
vorgeworfen.
Insbesondere gegen den Vorwurf, die Vertraulichkeit gebrochen zu haben,
wenden wir uns entschieden. Der RTA hat weder den Entwurf der
Amtsblattmitteilung veroeffentlicht noch den Aufruf gestartet, ein
Musterschreiben an die Behoerde zu senden. Vielmehr kursierten bereits
Teile des Entwurfes der Amtsblattmitteilung kurz nach Zusendung an den
RTA/ DARC e.V. aus anderer Quelle als PDF-File im Internet.
Der RTA fordert dringend eine Richtigstellung und Klarstellung der
Sachlage und der Fakten sowie geeignete Massnahmen, damit sich derartige
Dinge nicht wiederholen.
Auch wir sind durch Zusendung der Unterlage und Verabredung des
Gespraechstermins in der RegTP davon ausgegangen, dass zunaechst
ueber die Inhalte der Amtsblattmitteilung diskutiert werden kann.
Die Veroeffentlichung der RegTP auf der AGZ-Homepage erweckt bei
uns den Eindruck, als ob einer wirklichen Diskussion darueber bereits im
Vorfeld der Naehrboden genommen werden soll.
Wir muessen abschliessend darauf hinweisen, dass eine sachbezogene
Zusammenarbeit der fuer Koordinierungsfragen zustaendigen Mitarbeiter
unserer angeschlossenen Mitgliedervereinigungen im RTA durch dieses in
einem massregelnden Stil verfasste Schreiben ganz erheblich erschwert
worden ist.
Mit freundlichem Gruss
Karl Erhard Voegele
Vorsitzender
Schreiben des RTA an das Bundesministerium fuer Wirtschaft und
Technologie v. 24.11.00
Betr.:
Manuskript fuer eine Veroeffentlichung im Amtsblatt
der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post
ueber Amateurfunk; Relaisfunkstellen und Funkbaken
Entwurf einer Amtsblattmitteilung)
Bezug:
Schreiben RegTP vom 27.10.2000 an RTA
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns ist mit dem o.a. Schreiben der RegTP das Manuskript fuer eine
Veroeffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehoerde fuer
Telekommunikation und Post zur Stellungnahme uebersandt worden.
Wir begruessen es ausdruecklich, dass wir in der Umsetzung eines
Verfahrens zur Koordinierung von Frequenzen fuer fernbediente und
automatisch arbeitende Amateurfunkstellen (Ziffer I des Manuskriptes)
einen entscheidenden Schritt weiter kommen koennen. Das vorgeschlagene
Verfahren entspricht weitgehend den mit der RegTP in einer Arbeitsgruppe
gemeinsam erarbeiteten Verfahrensschritten. Wir werden der RegTP in
unserer noch in Arbeit befindlichen Stellungnahme entsprechende
Ergaenzungsvorschlaege unterbreiten.
Unabhaengig davon bedauern wir, dass es aus Ihrer Sicht nicht moeglich war,
mit uns hierueber eine Vereinbarung zu treffen bzw. uns zu beleihen. Dies
bleibt langfristig unser Ziel. Da wir aber ein grosses Interesse daran haben,
die derzeit sehr unbefriedigende Situation im Bereich der Koordinierung in
einen geregelten Zustand zu ueberfuehren und hierbei eine Reihe von
schwierigen Fragen organisatorischer Art zu loesen sind, wollen wir
gemeinsam mit der RegTP alsbald die weiteren Schritte besprechen und
umsetzen. Ungeachtet dessen haben wir Ihnen einen Vorschlag fuer eine
weitergehendere rechtliche Regelung, die Basis einer foermlichen Beleihung
sein kann, bereits im Schreiben vom 06.11.2000 (Aenderung der AFuV)
unter Ziffer 10 unterbreitet.
Wir haben das gesamte o.a. Papier, wie im Anschreiben der RegTP erbeten,
vertraulich an einen sehr kleinen Kreis unserer Referenten und den
Mitgliedern des RTA mit der Bitte um Stellungnahme uebergeben.
Dennoch scheinen ueber andere Kanaele Inhalte des Papieres an eine
Reihe von Digi-Relaisverantwortlichen (Digi-Sysops) gelangt zu sein.
Sowohl aus den Reihen des RTA, unserer Referate (Staebe) und von
einzelnen Sysops erreichen uns alarmierende Nachrichten, insbesondere
im Zusammenhang mit den Ziffern II und III des o.a. Papieres.
Ziffer II betrifft die technischen und betrieblichen Richtlinien fuer die
Planung und den Betrieb von Amateurfunkstellen als Relaisfunkstellen und
Funkbaken sowie Ziffer III die Betriebs- und Nutzungsrechte im
Zusammenhang mit Amateurfunkstellen als Relaisfunkstellen.
Nach Ruecksprache mit Herrn *** von der RegTP haben wir erreichen
koennen, auch den betroffenen Digi-Sysops, die sich spontan zu einer
Aktionsgruppe zusammengeschlossen haben, in den Kreis der zu
Informierenden einzuschliessen, um sie an einer Stellungnahme zu beteiligen.
Die Aktionsgruppe gewinnt, wie uns berichtet wird, staendig an neuen
Mitgliedern, die immer radikaler massive Schritte und Aktionen fordern
wollen und auch dazu bereit scheinen.
Betroffenheit, Wut, Enttaeuschung, Ratlosigkeit und Demotivation, sich
ueberhaupt noch fuer das PR-Netz einzusetzen, kennzeichnen die
aggressive Stimmung unter den Betroffenen.
Alle Betroffenen sehen in der Ziffer II Nr. 11 und 13 sowie im Abschnitt III
den Anfang vom Ende der sog. personenbezogenen Genehmigung, weil mit
der Hereinnahme von Mailboxen usw. in die "Digi-Genehmigung" erstmalig
eine geraetebezogene Genehmigung erteilt wuerde. Eine solche
"Genehmigung" stehe dem Experimentalgedanken des Amateurfunkdienstes
diametral entgegen. Die Folge wuerde sein, dass damit der Grundstein gelegt
wuerde fuer eine zwangsweise Abfolge neuer Regelungen und Prozesse ueber
das, was z.B. eine Mailbox darstellt. Damit wuerden auch erstmalig Inhalte
ueber das festzuschreiben sein, was eine Mailbox enthalten muss. Es wuerden
auch Prozesslawinen zu erwarten sein, was Mailboxen enthalten muessten
und was nicht. Schliesslich wuerde eine Art Betriebspflicht eingefuehrt,
welche weder mit dem Experimentalgedanken des Amateurfunkdienstes noch
mit der Selbstregulierung und mit der Freiheit zu vereinbaren sei, selbst zu
bestimmen, mit welchem Funkamateur eine Funkverbindung eingegangen
werden darf. Schliesslich wuerde in unzumutbarer Weise ueber das Eigentum
der Betreiber der Relaisfunkstellen staatlicherseits verfuegt und das
Experimentieren lahmgelegt.
Die Betroffenen verstehen dies auch deswegen ueberhaupt nicht, weil
bindende Regelungen, die die Mailboxinhalte betreffen – abgesehen von
dem selbstverstaendlichen Verbot der Verbreitung strafbarer oder
kommerzieller Inhalte – nicht mehr das geringste zu tun haben mit der
eigentlichen, von allen akzeptierten Aufgabe der RegTP, die Frequenzen
zu koordinieren.
Unverstaendnis besteht zudem insbesondere darueber, dass die RegTP bei
den unertraeglichen Verhaeltnissen, die im Bereich einer Relaisfunkstelle
(Sprachrelais) in Duisburg bestehen, mit der Begruendung, es wuerden
die Rechtsgrundlagen nicht ausreichen, nicht eingreift. Waehrend sie hier
im Falle der Regulierung von Mailboxen in eine unverhaeltnismaessige
Ueberregulierung eintritt. Wir verweisen hier nochmals auf das Schreiben
des BMWi an die RegTP vom 19.07.2000.
Der Vertreter der AMSAT e.V. zeigte sich erschuettert ueber die Regelung,
bestimmte Zeugnisklassen z.B. aus dem Betrieb des kuerzlich neu
gestarteten Amateurfunksatelliten auszuschliessen. Der Satellit muesste
zu 94% abgeschaltet werden, um der Ziffer II Nr. 10 des o.a. Manuskriptes
Folge zu leisten. Millionen DM an Unterstuetzungsgeldern durch das
Bundesforschungsministeriums und des DARC e.V. seien somit zum Fenster
hinausgeworfen. Man erwaege eine "Ausflaggung" des Satelliten mit dem Ziel,
ihn in einem anderen Land mit einem auslaendischen Rufzeichen genehmigen
zu lassen, um dieser unannehmbaren Regelung zu entgehen. Ein weiterer
wichtiger Grund hierfuer sei die geplante starke Beschneidung der Rechte
des Satellitenbetreibers gegenueber den Nutzern.
Diese unertraegliche Stimmung, die aus der Sicht einiger Beobachter stetig
zu eskalieren scheint, wird dadurch noch geschuert, dass offensichtlich
jeder Anrufer bei der RegTP eingehende Auskuenfte auch ueber die
Genehmigungssituation von Digis anderer Funkamateure erhalten kann.
Diese Informationen wuerden sogar in PR erscheinen, ohne irgendwelche
Aeusserungen oder Dementis seitens der RegTP, aus denen sich ergaebe,
dass es solche Informationen nicht gibt. Hierzu legen wir einen Ausdruck
aus dem PR-Netz als Anlage (Anlage kann aus presserechtlichen Gruenden
leider nicht veroeffentlicht werden, DO1KXL) bei. Hilflosigkeit mache sich
breit, man habe kein Vertrauen mehr in die RegTP und niemand wisse, wer
da eigentlich noch das Sagen habe und wo eine Linie zu erkennen sei.
So die Aussagen, die uns mehrfach erreichen.
Wir sind sehr besorgt und bitten dringend, dass der RTA in die
Ueberarbeitung, insbesondere der Teile II und III der vorgesehenen
Amtsblattveroeffentlichung miteinbezogen wird.
Wir sind uns darueber im Klaren, dass die Arbeiten an den Teilen II und III
nicht nur verwaltungsorganisatorische Fragen, sondern existentielle,
den Amateurfunkdienst betreffende Regelungen erfassen, die von
ausserordentlicher Tragweite fuer den gesamten Amateurfunk sind,
insbesondere auch deshalb, weil sich aus solchen Festlegungen auch
Praezisierungen fuer eine noch nicht novellierte AFuV ergeben.
Deshalb ist es aus unserer Sicht auch nicht sinnvoll, solche quasi
gesetzlichen Regelungen in Form einer Amtsblattmitteilung der RegTP zu
veroeffentlichen. Vielmehr bietet sich nach Klaerung der Fragen eine
Aenderung und Praezisierung der Amateurfunkverordnung an, zumindest
aber eine klarstellende Amtsblattverfuegung.
Daher schlagen wir vor, wegen einer dringend notwendigen Umsetzung
des Verfahrens der Koordinierung zunaechst den Teil I des o.a. Manuskriptes
sowie wichtige und nicht strittige Teile unter II und III zu veroeffentlichen,
damit wir mit der gemeinsamen Umsetzung beginnen koennen. Wir werden
alsbald auch eine eingehende Stellungnahme zu den uebrigen Teilen
des RegTP-Papieres erarbeitet haben und in eine vorgesehene Besprechung
mit der RegTP einbringen.
Die Teile II und III beduerfen einer eingehenden und umfassenden Diskussion
gemeinsam mit allen Betroffenen und auch der RegTP und dem BMWi.
Wir bitten Sie daher, den Funkamateuren (RTA) die gemeinsame
Ueberarbeitung der Teile II und III mit der RegTP zu ermoeglichen und
die strittigen Teile nach Klaerung der Fragen in Kraft zu setzen.
Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, schlagen wir Ihnen vor, uns
Ihre Entscheidung alsbald wissen zu lassen.
Mit freundlichen Gruessen
K. E. Voegele
Vorsitzender
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