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DL7AVM > DIVERSE 11.12.00 08:55l 74 Lines 4499 Bytes #999 (37) @ DL
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Reg TP Aussenstelle Rostock, 28. November 2000
Es scheint von einer kleinen Gruppe von Boxbetreibern eine Meinung
produziert worden zu sein, auf welche viele Boxbetreiber hereingefallen sind.
Zuerst aber einmal grundsaetzliches: Der Status einer Funkstelle incl.
Zusatzeinrichtungen und deren Betrieb regelt sich aus Gesetzen,
Verordnungen und internationalen Empfehlungen und Vereinbarungen heraus.
Die Reg TP bezieht sich aus ihrem Verwaltungshandeln heraus auf diese Dinge.
Daher kann nicht davon die Rede sein, dass sich die Reg TP der Argumentation
einer bestimmten Vereinigung angeschlossen hat. Im Gegensatz: die AGZ mag
hinter der Haltung der Behoerde stehen. Die Regulierungsbehoerde vertritt
bereits seit Jahren diese Haltung. Daher war es auch moeglich, mehrere
Funkanlagen zzgl. aller Zusatzeinrichtungen, die sich an einem Standort
befinden (bspw. Digipeater plus Mailbox/FM-Relais/ATV-Relais etc.),
unter einem Rufzeichen zusammenzufassen.
Die viel argumentierte "Spam Aktion" lief vor gut 1 1/2 Jahren und kann nicht
mehr Gegenstand heute noch aufrecht erhaltener Ausschluesse von
Funkamateuren sein. (ueber die wahren Hintergruende hat sich die Behoerde
in den letzten Monaten u.a. durch Beobachtung des PR-Netzes ein eigenes
Bild gemacht).
Nach Anlage 1 DV-AFuG Punkt 2.4.2.7 kann ein Funkamateur bei Missbrauch
voruebergehend vom Betrieb ausgeschlossen werden. Leider hat man der
Reg TP keine Informationen ueber die getaetigten Ausschluesse gegeben.
Damit haben viele Boxbetreiber selbst gegen geltendes Recht verstossen.
Voraus entnehmen Sie, dass man ein Recht haben soll, das Vorhandensein
bestimmter Mailboxrubriken einzuklagen? Es bleibt jedem SysOP schon
immer selbst ueberlassen, welche Rubriken er mit welcher Lifetime in seiner
Mailbox bereitstellt. Allerdings muessen innerhalb der vorhandenen Rubriken
alle Mails gleichberechtigt werden.
Der SysOP ist als Zuteilungsinhaber in erster Linie fuer die technische
Betreuung des Systems zustaendig. Der Nachrichtenfluss in der Nutzerebene
laeuft hingegen automatisch. Durch den SysOP darf hier nur bei festgestellten
Missbraeuchen (im Entwurf der Amtsblattmitteilung erlaeutert) eingegriffen
werden. Leider hat es sich in der vergangen Monaten gezeigt, dass einige
SysOPs nicht in der Lage sind, ihre Anlagen entsprechend zu betreiben.
Sie sehen den Umfang ihrer Frequenz- und Rufzeichenzuteilung als privates
Spielzeug an und demonstrieren ihre Macht ueber die "Tasten", indem sie
durch Zensur im PR-Netz taeglich Verstoesse begehen.
Dass Funkamateure, die staendig wegen ihrer Meinung ausgegrenzt werden,
sich wehren und auch laestig werden, weil sie immer wieder an der gleichen
Stelle ansetzen muessen, ist verstaendlich. Die Behoerde hat aufgrund dieser
Verstoesse entsprechend reagiert und einige Zuteilungen vorerst nicht
verlaengert.
Aufgrund der unhaltbaren Situation im PR-Netz, seit mittlerweile 1 1/2 Jahren
hat die Reg TP nun gehandelt. Daran war das gesamte Amateurfunk-Fachreferat,
das Rechtsreferat, sowie das BMWiT beteiligt. Dennoch wird unser
Verwaltungshandeln gerne von einigen Stimmungsmachern als Privatmeinung
einzelner Mitarbeiter dargestellt.
Um den DARC/RTA an der Erarbeitung einer Amtsblattmitteilung zu beteiligen,
wurde der Entwurf derselben dem DARC-Vorstand und seiner
PR-Arbeitsgruppe vertraulich uebergeben. In Kuerze sollte mit dem RTA
darueber diskutiert werden. Um so unverstaendlicher ist es, dass unterdessen
Vertrauenmissbrauch begangen wird, durch Veroeffentlichung eines Entwurfes
einer Amtsblattmitteilung der Behoerde im Internet, durch Mitglieder der o.g.
Arbeitsgruppe; undein Aufruf gestartet wird an die Funkamateure
(sogar international), uns mit Musterschreiben einer Interessengruppe zu
beschaeftigen.
Es gehen mittlerweite aber auch eine viele Schreiben von Funkamateuren und
SysOPs hier ein (nicht von AGZ & Co.), die den SysOP-Streik verurteilen und
die Reg TP zum Handeln auffordern.
Ich wuerde es begruessen, wenn die SysOPs, die nicht bereit sind, ihre Anlagen
entsprechend ihrer Zuteilung und den dazu gehoerenden Auflagen zu betreiben
bzw. die ihre Funkanlagen nicht in Betrieb haben, auf ihre Zuteilung verzichten
wuerden. Dadurch werden die knappen Ressourcen der Frequenzen anderen
Funkamateuren zugaenglich, denen z. Zt. aus Frequenzknappheit keine
Funkstelle zugeteilt werden kann.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
Gruenberg, VFZ-3c
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