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AGZ e.V.                                    *          *  *********
                                          * *        *          *
c/o Hermann Schulze                     *   *      *  **      *
Burger Strasse 13                     *     *    *     *    *
42929 Wermelskirchen                *********  *********  *********
                                  *     Arbeitsgemeinschaft Zukunft
eMail dl1eec@aol.com            *       Amateurfunkdienst e.V.
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                                                      14. Juli 1999



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Statement der AGZ e.V. zur zweiten DSI-Diskussionsveranstaltung
am 1. Juli 1999 bei der RegTP Mainz
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Amateurfunk

Die  Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst  e.V.  ist  ein
gemeinnuetziger eingetragener Verein, der sich fuer die Interessen
der  Funkamateure  in Deutschland einsetzt. Der  Amateurfunkdienst
ist  ein  in den ITU-Radio-Regulations definierter internationaler
Funkdienst,     der    zu    experimentellen    und     technisch-
wissenschaftlichen   Studien,  zur  eigenen   Weiterbildung,   zur
Voelkerverstaendigung und zur Unterstuetzung von Hilfsaktionen  in
Not- und Katastrophenfaellen dient. Die Verfolgung von gewerblich-
wirtschaftlichen  Interessen ist ausgeschlossen.  Amateurfunk  ist
gemeinnuetzig   in   dem   Sinne,  dass   einerseits   technisches
Basiswissen  vor allem an Jugendliche vermittelt  wird,  und  dass
fuer   Not-   und   Katastrophensituationen   eine   qualifizierte
personelle und apparative Reserve bereitgehalten wird.

Der  Amateurfunkdienst  ist  von  der  aktuellen  DSI  Phase  III-
Untersuchung  in  zwei  ihm  auf  sekundaerer  Basis  zugewiesenen
Frequenzsegmenten betroffen:

    +  1240 MHz bis 1300 MHz (23cm-Band)
    +  2320 MHz bis 2450 MHz (13cm-Band).

Diese    beiden   Frequenzsegmente   sind   die   ersten,    deren
Gesamtbandbreite  jeweils deutlich ueber 10  MHz  hinausgeht.  Sie
haben   aus   diesem  Grund  und  wegen  der  hier  anzutreffenden
Wellenausbreitungseigenschaften   und   der   bereits   erbrachten
technologischen  Vorleistungen eine besondere Bedeutung  fuer  den
Amateurfunkdienst  hinsichtlich  der  Entwicklung  und   Anwendung
zukunftsorientierter UEbertragungsverfahren.  Hierunter  verstehen
wir  digitale,  dienstintegrierende  und  grossflaechig  vernetzte
Breitbandkommunikation  mittels  Funkwellen,  was  unter   anderem
digitales  Fernsehen  (D-ATV),  digitale  Sprachuebertragung   und
TCP/IP-basierte  Strukturen (HTTP-Webserver, eMail,  Telnet,  FTP,
Rechnerkommunikation)  mit beinhaltet. Breitbandiger  Frequenzraum
wird   hier   vor   allem  benoetigt  fuer  die   Vernetzung   von
Knotenstationen und fuer Benutzerzugaenge. Die dem Amateurfunk zur
Verfuegung  stehenden Frequenzen bei 144 MHz und  430  MHz  eignen
sich  hierzu  mangels Bandbreite nicht, waehrend in den  Segmenten
oberhalb  von  3000 MHz sowohl die Rechte der Primaernutzer  einer
intensiveren  Nutzung deutlich entgegenstehen, als auch  die  hier
anzutreffenden     Wellenausbreitungsmechanismen     nur     kurze
Verbindungsstrecken  zulassen. Die in  DSI  Phase  III  tangierten
Frequenzsegmente  sind in Folge fuer den Amateurfunk  in  der  Tat
wesentlich      fuer     seine     zukuenftige      technologische
Weiterentwicklung.

Wir   beziehen   uns   im  folgenden  auf  die   Veroeffentlichung
"Preliminary conclusions based on contributions to the  DSI  Phase
III  -  Frequency  strategies"  des  European  Radiocommunications
Office (ERO) (http://www.ero.dk/EROWEB/DSI-1/conclusions.rtf).

Wir sind erfreut und begruessen, dass unsere Stellungnahme vom  6.
Oktober  1998  dazu  fuehrte,  dass  das  ERO  nun  ernsthaft  die
Schaffung   primaer   zugewiesener   Frequenzsegmente   fuer   den
Amateurfunkdienst  oberhalb von 440  MHz  ins  Auge  gefasst  hat.
Allerdings  haben  wir  auch  einige  kritische  Anmerkungen   zum
vorliegenden  Papier  des ERO. Wir bitten die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post, dazu unsere nachstehende Position
fristgerecht bis Ende Juli weiterzuleiten.


1240-1300 MHz

Wir  stehen  der  Schlussfolgerung des  ERO,  dem  Amateurfunk  im
Teilbereich 1260 bis 1270 MHz primaeren Status zuzuweisen und  dem
dort  innerhalb  des  Amateurfunkdienstes  alleinig  angesiedelten
Satellitenfunkdienst auch die Kommunikationsrichtung vom  Weltraum
zur Erde (Downlink) zu erlauben (Seite 33), zunaechst einmal nicht
unbedingt  negativ  gegenueber. Wir teilen allerdings  keinesfalls
die Einraeumung des DARC e.V. und der IARU Region 1, dass hierfuer
im     Gegenzug     eine     schwierigere    Koordinierung     des
Amateurfunkdienstes  mit anderen Nutzern des  23cm-Bandes  in  den
Restsegmenten   hingenommen  werden  sollte.  Die   vorgeschlagene
Verbesserung  des  Status  allein  des  Amateurfunkdienstes  ueber
Satelliten  auf  Kosten  aller anderen Amateurfunk-Anwendungen  im
Frequenzband 1240 bis 1300 MHz ist in unserer Sicht zu  einseitig,
nicht sachgerecht und in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.

Im  Gegenteil  -  wir  sind der Meinung,  dass  der  Schutz  eines
Satellitenfunkdienstes  vor  terrestrischen  Anwendungen  nur   im
Downlink  sachgerecht ist und einen Sinn macht. Hier wird naemlich
der  Empfangende  am  Boden in direkter raeumlicher  Naehe  dieser
Anwendungen  (auf  23cm i.a. breitbandiges  Radar)  gestoert.  Der
Empfaenger  eines  Satelliten (Uplink) hingegen wird  meist  durch
diese  terrestrischen  Anwendungen  kaum  beeintraechtigt,  da  in
seinen  Empfangskanal nur relativ wenig Stoerenergie faellt.  Dies
ist  einerseits durch den grossen Abstand zur Erdoberflaeche,  und
andererseits  durch  die  in  Bezug  zur  spektralen  Breite   der
Radaraussendung  wesentlich  kleinere Empfangsbandbreite  bedingt.
Zusammenfassend macht der Primaerstatus von 1260 bis 1270 MHz  nur
einen Sinn, wenn hier ebenfalls der Downlink erlaubt wird, was bis
heute aber nicht der Fall ist.

Da  dem  Amateurfunkdienst ueber Satelliten noch andere und bisher
kaum  genutzte Frequenzbereiche zum Downlink zur Verfuegung stehen
(z.B.   2400  bis  2450  MHz),  sind  wir  der  Auffassung,   dass
hinsichtlich   des  Primaerstatus  von  Teilbereichen   im   23cm-
Amateurfunkband andere Gewichte gesetzt werden sollten.

Terrestrische  automatische  und fernbediente  Amateurfunkstellen,
welche     den     oben    angesprochenen    Hochgeschwindigkeits-
Datenfunkverkehr   und   auch  Videouebertragungen   durchfuehren,
beduerfen wesentlich eher des Schutzes durch den Primaerstatus, da
sie   sich   in   unmittelbarer  raeumlicher  Naehe   zu   anderen
Funkanwendungen im 23cm-Band befinden. Vor allem  hier  ist  neben
dem   Amateurfunkdienst   ueber   Satelliten   im   Umfeld   einer
expandierenden      Informationstechnologie      ein       grosses
Entwicklungspotential  vorhanden - ein Technologie-Motor,  welcher
den  technisch-wissenschaftlichen  Anspruch  unseres  Funkdienstes
unterstreicht. Diese meist an exponierten Standorten gelegenen und
untereinander  auf  Frequenzen  im hier  angesprochenen  23cm-Band
vernetzten    Funkstellen   muessen    in    Zukunft    gegenueber
militaerischen und zivilen Anwendungen des Ortungsfunkdienstes und
der  Flugnavigation  besser positioniert  werden,  um  langfristig
ueberlebensfaehig  zu  sein und um ihren Betreibern  und  Erbauern
einen   Investitionsschutz  zu  geben.  Wir  geben  diesem  Aspekt
Prioritaet     gegenueber     dem    alleinigen     Schutz     des
Amateurfunkdienstes   ueber   Satelliten   auf   Kosten    anderer
Amateurfunk-Technologien im 23cm-Band.

Wir fordern vordringlich, zunaechst die Bereiche 1240 bis 1244 MHz
und   1270   bis   1300  MHz  mit  dem  Primaerstatus   fuer   den
Amateurfunkdienst zu versehen und 1260 bis 1270 MHz nachrangig  zu
behandeln.


2320 bis 2450 MHz

Wir unterstuetzen die Schlussfolgerung des ERO, dem Amateurfunk im
Teilbereich  2390 bis 2417 MHz primaeren Status zuzuweisen  (Seite
33).   Dieses   Segment   wird   in  Deutschland   fuer   digitale
UEbertragungen    (unterhalb    2400    MHz)    und    fuer    den
Satellitenfunkdienst  (oberhalb 2400 MHz) genutzt,  so  dass  hier
beide       zukunftstraechtigen      Technologien       ausgewogen
Beruecksichtigung  finden. Wir weisen aber darauf  hin,  dass  die
restlichen Segmente des 13cm-Bandes - vor allem 2320 bis 2390  MHz
-  unter  anderem zur terrestrischen analogen FM-Videouebertragung
genutzt  werden. Diese Anwendungen duerfen durch  die  Rechte  von
Primaernutzern   nicht   ueber  Gebuehr   und   keinesfalls   etwa
existentiell eingeschraenkt werden.

Wir  stehen  daher  der in Diskussion befindlichen  Zuweisung  des
Frequenzbereiches 2300 bis 2400 MHz an UMTS als  "expansion  band"
(Seite  15) sehr negativ gegenueber. Auch lehnen wir die eventuell
vorgesehene  Nutzung  des  ISM-Bandes bei  2,45  GHz,  welches  in
grossen  Teilen  in  unser 13cm-Band hineinfaellt,  fuer  Wireless
Local   Loop  (WLL)-Anwendungen  (Seite  24)  nachdruecklich   ab.
Gleiches  gilt  fuer eine verstaerkte Nutzung von 2,45  GHz  durch
Short  Range  Devices (SRDs, Seite 30). Alle diese Nutzungen  sind
prinzipiell  breit  fuer einen Massenmarkt  angelegt  und  wuerden
daher  de  facto  dem Amateurfunk den Bereich 2400  bis  2450  MHz
entziehen.



                   Langenfeld, den 23. Juni 1999

                        Fuer die AGZ e.V.:

                    Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
                      Hermann Schulze, DL1EEC
                     Wolfgang van Gels, DL5EDA
                         Till Uhde, DL9JT
                      Carsten Gabriel, DG1ELE





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