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AGZ e.V. * * *********
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c/o Hermann Schulze * * * ** *
Burger Strasse 13 * * * * *
42929 Wermelskirchen ********* ********* *********
* Arbeitsgemeinschaft Zukunft
eMail dl1eec@aol.com * Amateurfunkdienst e.V.
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14. Juli 1999
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Statement der AGZ e.V. zur zweiten DSI-Diskussionsveranstaltung
am 1. Juli 1999 bei der RegTP Mainz
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Amateurfunk
Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. ist ein
gemeinnuetziger eingetragener Verein, der sich fuer die Interessen
der Funkamateure in Deutschland einsetzt. Der Amateurfunkdienst
ist ein in den ITU-Radio-Regulations definierter internationaler
Funkdienst, der zu experimentellen und technisch-
wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur
Voelkerverstaendigung und zur Unterstuetzung von Hilfsaktionen in
Not- und Katastrophenfaellen dient. Die Verfolgung von gewerblich-
wirtschaftlichen Interessen ist ausgeschlossen. Amateurfunk ist
gemeinnuetzig in dem Sinne, dass einerseits technisches
Basiswissen vor allem an Jugendliche vermittelt wird, und dass
fuer Not- und Katastrophensituationen eine qualifizierte
personelle und apparative Reserve bereitgehalten wird.
Der Amateurfunkdienst ist von der aktuellen DSI Phase III-
Untersuchung in zwei ihm auf sekundaerer Basis zugewiesenen
Frequenzsegmenten betroffen:
+ 1240 MHz bis 1300 MHz (23cm-Band)
+ 2320 MHz bis 2450 MHz (13cm-Band).
Diese beiden Frequenzsegmente sind die ersten, deren
Gesamtbandbreite jeweils deutlich ueber 10 MHz hinausgeht. Sie
haben aus diesem Grund und wegen der hier anzutreffenden
Wellenausbreitungseigenschaften und der bereits erbrachten
technologischen Vorleistungen eine besondere Bedeutung fuer den
Amateurfunkdienst hinsichtlich der Entwicklung und Anwendung
zukunftsorientierter UEbertragungsverfahren. Hierunter verstehen
wir digitale, dienstintegrierende und grossflaechig vernetzte
Breitbandkommunikation mittels Funkwellen, was unter anderem
digitales Fernsehen (D-ATV), digitale Sprachuebertragung und
TCP/IP-basierte Strukturen (HTTP-Webserver, eMail, Telnet, FTP,
Rechnerkommunikation) mit beinhaltet. Breitbandiger Frequenzraum
wird hier vor allem benoetigt fuer die Vernetzung von
Knotenstationen und fuer Benutzerzugaenge. Die dem Amateurfunk zur
Verfuegung stehenden Frequenzen bei 144 MHz und 430 MHz eignen
sich hierzu mangels Bandbreite nicht, waehrend in den Segmenten
oberhalb von 3000 MHz sowohl die Rechte der Primaernutzer einer
intensiveren Nutzung deutlich entgegenstehen, als auch die hier
anzutreffenden Wellenausbreitungsmechanismen nur kurze
Verbindungsstrecken zulassen. Die in DSI Phase III tangierten
Frequenzsegmente sind in Folge fuer den Amateurfunk in der Tat
wesentlich fuer seine zukuenftige technologische
Weiterentwicklung.
Wir beziehen uns im folgenden auf die Veroeffentlichung
"Preliminary conclusions based on contributions to the DSI Phase
III - Frequency strategies" des European Radiocommunications
Office (ERO) (http://www.ero.dk/EROWEB/DSI-1/conclusions.rtf).
Wir sind erfreut und begruessen, dass unsere Stellungnahme vom 6.
Oktober 1998 dazu fuehrte, dass das ERO nun ernsthaft die
Schaffung primaer zugewiesener Frequenzsegmente fuer den
Amateurfunkdienst oberhalb von 440 MHz ins Auge gefasst hat.
Allerdings haben wir auch einige kritische Anmerkungen zum
vorliegenden Papier des ERO. Wir bitten die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post, dazu unsere nachstehende Position
fristgerecht bis Ende Juli weiterzuleiten.
1240-1300 MHz
Wir stehen der Schlussfolgerung des ERO, dem Amateurfunk im
Teilbereich 1260 bis 1270 MHz primaeren Status zuzuweisen und dem
dort innerhalb des Amateurfunkdienstes alleinig angesiedelten
Satellitenfunkdienst auch die Kommunikationsrichtung vom Weltraum
zur Erde (Downlink) zu erlauben (Seite 33), zunaechst einmal nicht
unbedingt negativ gegenueber. Wir teilen allerdings keinesfalls
die Einraeumung des DARC e.V. und der IARU Region 1, dass hierfuer
im Gegenzug eine schwierigere Koordinierung des
Amateurfunkdienstes mit anderen Nutzern des 23cm-Bandes in den
Restsegmenten hingenommen werden sollte. Die vorgeschlagene
Verbesserung des Status allein des Amateurfunkdienstes ueber
Satelliten auf Kosten aller anderen Amateurfunk-Anwendungen im
Frequenzband 1240 bis 1300 MHz ist in unserer Sicht zu einseitig,
nicht sachgerecht und in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.
Im Gegenteil - wir sind der Meinung, dass der Schutz eines
Satellitenfunkdienstes vor terrestrischen Anwendungen nur im
Downlink sachgerecht ist und einen Sinn macht. Hier wird naemlich
der Empfangende am Boden in direkter raeumlicher Naehe dieser
Anwendungen (auf 23cm i.a. breitbandiges Radar) gestoert. Der
Empfaenger eines Satelliten (Uplink) hingegen wird meist durch
diese terrestrischen Anwendungen kaum beeintraechtigt, da in
seinen Empfangskanal nur relativ wenig Stoerenergie faellt. Dies
ist einerseits durch den grossen Abstand zur Erdoberflaeche, und
andererseits durch die in Bezug zur spektralen Breite der
Radaraussendung wesentlich kleinere Empfangsbandbreite bedingt.
Zusammenfassend macht der Primaerstatus von 1260 bis 1270 MHz nur
einen Sinn, wenn hier ebenfalls der Downlink erlaubt wird, was bis
heute aber nicht der Fall ist.
Da dem Amateurfunkdienst ueber Satelliten noch andere und bisher
kaum genutzte Frequenzbereiche zum Downlink zur Verfuegung stehen
(z.B. 2400 bis 2450 MHz), sind wir der Auffassung, dass
hinsichtlich des Primaerstatus von Teilbereichen im 23cm-
Amateurfunkband andere Gewichte gesetzt werden sollten.
Terrestrische automatische und fernbediente Amateurfunkstellen,
welche den oben angesprochenen Hochgeschwindigkeits-
Datenfunkverkehr und auch Videouebertragungen durchfuehren,
beduerfen wesentlich eher des Schutzes durch den Primaerstatus, da
sie sich in unmittelbarer raeumlicher Naehe zu anderen
Funkanwendungen im 23cm-Band befinden. Vor allem hier ist neben
dem Amateurfunkdienst ueber Satelliten im Umfeld einer
expandierenden Informationstechnologie ein grosses
Entwicklungspotential vorhanden - ein Technologie-Motor, welcher
den technisch-wissenschaftlichen Anspruch unseres Funkdienstes
unterstreicht. Diese meist an exponierten Standorten gelegenen und
untereinander auf Frequenzen im hier angesprochenen 23cm-Band
vernetzten Funkstellen muessen in Zukunft gegenueber
militaerischen und zivilen Anwendungen des Ortungsfunkdienstes und
der Flugnavigation besser positioniert werden, um langfristig
ueberlebensfaehig zu sein und um ihren Betreibern und Erbauern
einen Investitionsschutz zu geben. Wir geben diesem Aspekt
Prioritaet gegenueber dem alleinigen Schutz des
Amateurfunkdienstes ueber Satelliten auf Kosten anderer
Amateurfunk-Technologien im 23cm-Band.
Wir fordern vordringlich, zunaechst die Bereiche 1240 bis 1244 MHz
und 1270 bis 1300 MHz mit dem Primaerstatus fuer den
Amateurfunkdienst zu versehen und 1260 bis 1270 MHz nachrangig zu
behandeln.
2320 bis 2450 MHz
Wir unterstuetzen die Schlussfolgerung des ERO, dem Amateurfunk im
Teilbereich 2390 bis 2417 MHz primaeren Status zuzuweisen (Seite
33). Dieses Segment wird in Deutschland fuer digitale
UEbertragungen (unterhalb 2400 MHz) und fuer den
Satellitenfunkdienst (oberhalb 2400 MHz) genutzt, so dass hier
beide zukunftstraechtigen Technologien ausgewogen
Beruecksichtigung finden. Wir weisen aber darauf hin, dass die
restlichen Segmente des 13cm-Bandes - vor allem 2320 bis 2390 MHz
- unter anderem zur terrestrischen analogen FM-Videouebertragung
genutzt werden. Diese Anwendungen duerfen durch die Rechte von
Primaernutzern nicht ueber Gebuehr und keinesfalls etwa
existentiell eingeschraenkt werden.
Wir stehen daher der in Diskussion befindlichen Zuweisung des
Frequenzbereiches 2300 bis 2400 MHz an UMTS als "expansion band"
(Seite 15) sehr negativ gegenueber. Auch lehnen wir die eventuell
vorgesehene Nutzung des ISM-Bandes bei 2,45 GHz, welches in
grossen Teilen in unser 13cm-Band hineinfaellt, fuer Wireless
Local Loop (WLL)-Anwendungen (Seite 24) nachdruecklich ab.
Gleiches gilt fuer eine verstaerkte Nutzung von 2,45 GHz durch
Short Range Devices (SRDs, Seite 30). Alle diese Nutzungen sind
prinzipiell breit fuer einen Massenmarkt angelegt und wuerden
daher de facto dem Amateurfunk den Bereich 2400 bis 2450 MHz
entziehen.
Langenfeld, den 23. Juni 1999
Fuer die AGZ e.V.:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Hermann Schulze, DL1EEC
Wolfgang van Gels, DL5EDA
Till Uhde, DL9JT
Carsten Gabriel, DG1ELE
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