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DL1SEB > REGTP 12.12.98 00:16l 232 Lines 11058 Bytes #999 (999) @ DL
BID : BC8DB0GPP00Q
Read: DG1HUA DG0EF DL3NAJ DG2NBN DG8RAN DL2ZA DC1TRX DC8RF DF1ND DG0CO GUEST
Subj: DAFK Schreiben an die RegTP
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Sent: 981211/2150z @:DB0GPP.#BW.DEU.EU [Goeppingen (JN48TQ) DF6SA] BCM1.40h
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To: REGTP @ DL
Reply-To: DL1SEB @ DB0LX.#BW.DEU.EU
Deutsch Arabischer Freundeskreis -Amateurfunk- e.V.
Justinger Weg 1 72535 Heroldstatt
Tel & Fax: 07389-1381
##################################################
Subj: DAFK an die RegTP - AFu Themen - 10.12.98
An die Regulierende Behoerde fuer Post und Telekommunikation
Referat Amateurfunk 317-3
Herrn N.Gabriel
Gr.- Gerauer Weg 55a
64259 Darmstadt
Diverse AFU Themen
*******************
Sehr geehrter Herr Gabriel
Aus gegeben Anlass moechten wir zu folgenden AFu Themen Stellung nehmen,
da uns leider die Moeglichkeit des Mitwirkens an dem RTA ohne Begruendung
verwehrt wurde:
1) Verbot des arabischen Morse-Alphabets (des japanischen u.s.w.)
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Aus folgenden Gruenden halten wir ein Verbot fuer nicht richtig
1.1 Aus politischen, kulturellen und psychologischen Gruenden
..............................................................
Wir duerfen nicht vergessen, dass ca. 1 Milliarde Menschen auf unserer
Erdkugel Arabisch sprechen und sich sehr stark mit dieser Sprache
identifizieren.
Dazu ist Arabisch die alleingueltige Sprache des Islams, hier koennte
man leicht missverstanden werden und ungewollt Spannung und Agressivitaet
provozieren.
Wenn in Deutschland z.B. fuer einen arabischen Gast mit der Lizenz
Klasse 1 das arabische Morsealphabet verboten wird, koennen wir uns sehr
gut vorstellen, dass als Gegenreaktion, " Gleichbehandlung," fuer einen
DL- Gast in X- arabischen Land, das Morsen mit NUR dem arabischen
Alphabet Pflicht werden kann.
Wobei nebenbei bemerkt, alle lizenzierten arabischsprechenden
Funkamateure hoechstwahrscheinlich neben dem arab. Morsealphabet
das Morsealphabet fuer die lateinische (Nato Alphabet)- Schrift
beherrschen, falls sie CW ueberhaupt gelernt haben.
Dagegen ist es so gut wie ausgeschlossen, dass eine nicht arabische
Station das arabische Morsealphabet, geschweige denn die arabische
Sprache beherrscht.
1.2 Die arabische Schrift ist mit lateinischen Buchstaben auch darstellbar!
...........................................................................
Gesetzt den Fall, man verbietet auf CW das arabische Morsealphabet, so
koennen sich arab. Stationen in CW auf arabisch mittels
der lateinischen Darstellung trotzdem verstaendigen, (siehe Anlage:
Arabisch Kurs des DAFK ), ohne dass ein Dritter, der der arabischen
Sprache nicht maechtig ist, ihre Sendungen zwar mitlesen kann,
aber den Inhalt nicht versteht!
Im beiden Faellen handelt sich doch um die gleiche offene Sprache, wo
ein Uebersetzer gebraucht wird, um den Inhalt zu uebersetzen.
1.3 Nicht auf Misstrauen, sondern auf kontollierbares Vertrauen aufbauen..
............................................................................
Der Gedanke der Internationalitaet und Voelkerverstaendigung des
Amateurfunks bedeutet, nicht mit Misstrauen fremden Identitaeten und
Sprachen begegnen, sie einschraenken oder verbieten ... auch ihre
CW Darstellung ist eine offene Sprache die jeder Zeit kontrollierbar
ist (von jedem der diese Sprache beherrscht).
2) Ablehnung des DAFK Aufnahmeantrag in den RTA
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Wie Ihnen bereits bekannt ist, verweigert uns der RTA auch weiterhin die
Aufnahme.
Trotzdem moechten wir uns zu den Themen des Amateurfunks einbringen,
bei denen wir ueber die motwendige Sach- und auch soziale Kompetenz
verfuegen.
Darum bitten wir Sie, uns auch weiterhin ueber anstehende Probleme zu
informieren und, wenn die Situation es erlaubt, auch zu hoeren.
Ohne diesbezueglich mit Zorn in die Vergangenheit zu schauen, richten
wir hier ein paar Fragen an die fuer die AFu Diziplin in DL zustaendige
Behoerde RegTP.
* Ist die Ausgrenzung von Minderheiten innerhalb
der Funkamateurgemeinde im Sinne der Behoerde?
* Gleicht eine solche Ablehnung, ohne Begruendung, nicht einer
Verurteilung eines aktiven, gemeinnuetzigen eingetragenen deutschen AFu
Vereins mit internationalen Ansehen, besonderes in den arabischen
Laendern?
* Wie sollen wir uns hier einbringen mit allen unseren Faehigkeiten,
sprachlichen, kulturellen und technischen Kenntnissen, was sicherlich
dem AFu besonders auch in Deutschland dienen kann, wenn wir so
ausgegrenzt werden?
Zu Punkt 2 legen wir Ihnen ein paar Stellungnahmen, die darueber im
PR Netz veroeffentlicht wurden bei.
3) Das neue AFu Gesetz ist reformbeduerftig und hat grosse Luecken.
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Hier ein aktuelles Beispiel um diese These transparent zu machen:
Ein im PR Netz, und Ihnen nicht unbekanntes Rufzeichen (als ein Beispiel
von vielen) ist durch mehrmalige Verstoesse aufgefallen und wurde durch
die RegTP kontrolliert.
Da das neue Gesetz zulaesst, dass ein Funkamateur fuer seine Station
nicht die volle Verantwortung traegt, ist ein Rufzeichenmissbrauch
und sonstiges unzulaessiges Verhalten moeglich, ohne dass dieses
Folgen fuer den Verursacher hat.
Unsere Frage und Kommentar zu diesem Thema:
Mit welchen Massnahmen gedenkt die RegTP uns zukuenftig vor
Rufzeichenmissbrauch bzw. solchen Verstoessen zu schuetzen?
Wir schalegen folgende Aenderung vor:
- Die Funkstation sollte fuer Nichtbefugten unerreichbar sein
- Der Funkamateur alleine traegt die volle Verantwortung fuer seine
Station.
Der gleiche Inhaber des oben indirekt erwaehnten Rufzeichens hat einen
anderen Funkamateur wegen Beleidigung angezeigt.
Der Angeklagte haette unter anderem in das Packet Radio Netz
eingespielt " der Klaeger, waere ein verwirrtes Wesen! "
Es kam im Amtsgericht Ulm am 2.12.98 zur Anhoerung durch einen Richter
in einer nicht oeffentlichen Zivil- Verhandlung.
Der Klaeger hat in dieser Anhoerung alle Veroeffentlichungen unter
seinem Rufzeichen, die in beleidigender Ausdrucksweise andere Personen
betreffen, als nicht von ihm stammend erklaert..
Auf die Frage des Rechtsanwalts des Angeklagten ob das stimmt, dass er
gemaess Indizien von der Behoerde mittels Vorortsmessungen kontrolliert
wurde, hat er dies verneint.
Danach wurde der Angeklagte vom Richter gefragt, ob die
besagte Einspielung ( Der Klaeger waere ein verwirrtes Wesen ... ) von
ihm stammt ???.
Wenn diese Einspielung tatsaechlich von dem Angeklagten gewesen waere,
waere er moeglicherweise bestraft worden und der Klaeger als Saubermann
und Sieger rausgegangen.
Fuer solche Faelle hat das neue Gesetz fuer die Betriebsart Packet-
Radio keine kontrollierbaren Regularien vorgesehen.
Falls eine Aenderung des Gesetzes nicht moeglich ist, plaedieren wir
fuer die freiwillige Selbstkontrolle und legen Ihnen unseren Vorschlag
"freiwilligen Selbstkontrolle innerhalb des Amateurfunks" bei.
4) Handhabung von auslaendischen Rufzeichen in Deutschland
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4.1 Gastlizenz in Deutschland fuer lizenzierte auslaendische Gaeste
...................................................................
Bei Erteilung von Gastlizenzen fuer Deutschland wird folgender
Masstab angelegt:
Hat der Gast in seiner Heimat auch eine CW- Pruefung abgelegt, die
der Klasse 1 oder 2 (nach neuer Klasseneinteilung) in DL entspricht,
oder nicht?
Ein erlebtes Beispiel
......................
Ein Gast aus Kuwait (9K2IC) beantragt fuer die kurze Zeit zu Ham
Radio eine Gastlizenz fuer DL.
Er erhaelt auch eine Gastlizenz aber Klasse 3, obwohl er in seiner
Heimat auf alle Baender arbeiten darf (wie hier Klasse 1)
Folge dieser Massnahme ist, der Gast kann mit der Gastlizenz kaum
was anfangen.
Er wollte mit Stolz aus DL Verbindungen zu seinen weltweit
zerstreuten Funkfreunden aufnehmen, auch zu seiner Heimat.
Er kehrt enttaeuscht und beleidigt zurueck ohne ein QSO gemacht
zu haben, es kann sein, das hier das Gleichbehandlungsprinzip greift
und DL - Stationen in 9k2 "entsprechend" behandelt werden.
Unser Vorschlag:
Fuer einen kurzen Afenthalt in Deutschland sollte die RegTP
so kulant sein und dem Gast eine Gastlizenzklasse geben, die
den Moeglichkeiten entspricht, die ihm in seiner Heimat zustehen.
Er ist schliesslich ein Gast in Dl, und der Gedanke der
Internationalitaet und Freundschaft sollte hier anstelle des
Vergleichs von Pruefungsniveau und Ausbildungsqualitaet greifen.
Schliesslich ist nicht jedes Land an DL zu messen und hier
handelt es sich nicht um eine Dauerlizenz, wo der Vergleich
gerechtfertigt waere, sondern um eine voruebergehende, vielleicht
fuer die betreffende Person einmalige Situation in seinem Leben.
4.2 Deutsche Funkamateure und Clubstationen mit auslaendischen Rufzeichen.
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6 Mitglieder des DAFK und unsere Clubstation DL0DAF haben aufgrund
der deutschen Lizenzen vom Amateurfunkclub des Iraq - IARA-, Mitglied
in der IARU, die Ehrenmitgliedschaft und irakische Dauerlizenzen
verliehen bekommen.
Diese Rufzeichen sind auch der IARU mitgeteilt und im internationalen
Callbook eingetragen.
Waere es nicht moeglich, diese besondere Geste, die eine Art des
Ham-Spirit darstellt nicht nur als Formalitaet zu werten?
Koennte nicht wenigstens fuer die irakische Clubstation des DAFK
YI9DAF (hat den gleichen Erstverantwortlichen wie DL0DAF Clubstation
des DAFK in DL) doch eine Gastlizenz in Deutschland und nur zu
besonderen Anlaessen " z.B. Ham Radio und Babylon Festival" als
Ausnahme in Form von DL/YI9DAF erlaubt werden?
Es ist hier zu erwaehnen, dass YI1 fuer die einheimischen irakischen
Lizenzen gedacht ist und YI9 fuer die Lizenzen, die an Auslaender
verliehen werden, durch DL/YI9 wuerde die Station eindeutig
identifizierbar sein.
Wir bitten um Ihre wohlwollende Ueberpruefung und Stellungnahme
Mit freundlichen Gruessen
1. Vorsitzender des DAFK Dipl. Ing. Elia Baz DL1SEB
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