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OE5OHO > OEVSV 20.11.05 06:31l 40 Lines 2000 Bytes #999 (0) @ OE
BID : JBFOE5XBR007
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Subj: Powerline Urteil
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In der ersten Instanz gab uns die Behörde recht. Das Ergebnis der zweiten
Instanz ist mir noch nicht bekannt.
ABER, der PLC-Netzbetreiber verkündet in der Samstagausgabe der
Oberösterreichischen Nachrichten das scheinbare Ergebnis des zweiten
Verfahrens...
In den OOEN vom 19. November 2005 findet sich folgender Artikel:
BILD (2 junge Damen als Steckdose und Bildschirm verkleidet, zwischen den
Damen ein lachender Linz AG Vorstand)
Bildtext: Linz-AG-Vorstand Josef Heizinger: "Auflagen sind kein Hindernis."
Kleine Ueberschrift: INTERNET: "Powerline" ist laut Bescheid keine Funkanlage"
Hauptueberschrift: Ministerium genehmigt Linz AG Projekt Internet aus der
Steckdose
LINZ. Im Tauziehen um das Internet-Projekt "Powerline" ist jetzt eine Entscheidung gefallen. Das Infrastrukturministerium hat das Projekt grundsätzlich genehmigt. Daran geknüpft sind Auflagen, die laut Linz AG aber kein Hindernis sind.
"Powerline", das lange unter dem Arbeitstitel äInternet aus der Steckdose" betrieben wurde, ist ein Pilotprojekt der Linz AG. Mehr als 5000 Haushalte in Linz können via Modem und Steckdose ins Internet. Von Amateurfunkern gab es dagegen Widerstand. Sie ar
Jetzt hat die zweite Instanz entschieden, dass Powerline keine Funkanlage, sondern leitungsgebundene Telekommunikation und damit nicht genehmigungspflichtig
sei. Der Betrieb von Powerline ist damit zu-lässig", sagt Linz AG-Vorstands
direktor Josef Heizinger.
Fuer die Linz AG war das Projekt durchaus prestigetraechtig. Schliesslich
wurden bereits mehr als fuenf Millionen Euro in diese Aktivitäten investiert.
Im Bereich Datenübertragung nimmt die Linz AG durch Dienstleistungen und Vermietung von Datenleitungen bereits mehr als sieben Millionen Euro pro Jahr ein.
Ende Artikel.
Die Texterkennung hat hie und da Umlaute verschluckt etc. Bitte dies zu entschuldigen.
73 Oliver
PS: EIN Urteil, ZWEI Sichtweisen (OEVSV und Linz AG) ?!?
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