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DB0FHN

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DL5AFN > NOTFUNK  16.10.11 16:33l 48 Lines 1987 Bytes #999 (999) @ DL
BID : GALDB0RES06Z
Read: OE5RCO DK3UZ GUEST DL8SFG DL1BH DL1BAH DK6IX DB2OY DG4IAK DG8NGN DF6SA
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Subj: BOS-Digitalfunkeinführung: Unterdrückung von Prostesten/Widerständen?
Path: DB0FHN<DB0MRW<DB0ERF<OK0NHD<OK0NAG<OK0PPL<DB0RES
Sent: 111016/1205z @:DB0RES.#NRW.DEU.EU [JO31ES Rees/Germany] obcm1.07b5 LT:999
From: DL5AFN @ DB0RES.#NRW.DEU.EU (Manuel,)
To:   NOTFUNK @ DL
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Zumindest in Bayern soll der BOS-Digitalfunk wohl "per Gewalt" eingeführt
werden. 

Lt. einer hier vorliegenden Mail des Bayerischen Staatsministerium des Innern
Projektgruppe "DigiNet" vom 06.10.2011 auf eine Anfrage heisst es u.a.
wörtlich: 

1.) Grundsätzlich gilt, dass Kommunen, die die Errichtung einer
BOS-Basisstation auf ihrem Gemeindegebiet bewilligen, in den Genuß der
Endgeräteförderung kommen.
Gemeinden, die kein geeignetes kommunales Grundstück für eine BOS-Basisstation
zur Verfügung stellen können, wird selbstverständlich der Zuschuss nicht
verwehrt. Ggf. muss ein geeignetes Grundstück von privat angemietet oder
gekauft werden.

2.) Kommunen, die ein geeignetes kommunales Grundstück nicht zur Verfügung
stellen, werden von der staatlichen Endgeräteförderung ausgeschlossen.

3.) Die Einmalzahlung i.H.v. 5.000 € als Standortprämie erhält eine Gemeinde
nur bei der Bereitstellung eigener Liegenschaften.

Unterzeichnet von Markus Dengler, Bayerisches Staatsministerium des Innern
Projektgruppe "DigiNet" Öffentlichkeitsarbeit

Heisst im Klartext: Gemeinden/Kommunen welche für
BOS-Digitalfunk-Basisstationen/Umsetzer KEIN Grundstück zur Verfügung stellen
können bzw. wollen, haben ALLE Kosten für Endgerätebeschaffung und spekulativ
die lfd. Betriebskosten (z.B. Gesprächs-und Grundgebührkosten) selbst zu
tragen. 

Nicht auszuschliessen ist, dass andere Bundesländer ähnlich verfahren. Stellen
sich dazu insbesondere die Fragen: 

- Auf welchen Verordnungen bzw. Gesetzen beruhen diese Vorgehensweisen? Diese
werden in der vorliegenden Mail des Bayerischen Staatsministeriums nicht
erwähnt. 

- Sollen damit Widerstände/Proteste von Gemeinden/Kommunen etc... gegen die
Digitalfunkeinführung bzw. Errichtung von Funkmasten unterdrückt werden? Falls
das zutrifft, hat das nichts mehr mit Demokratie, als vielmehr mit staatlicher
Willkür gemein. 

73s de Manuel DL5AFN

 


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