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DL5AFN > NOTFUNK 13.11.08 11:50l 101 Lines 5182 Bytes #999 (10) @ DL
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Subj: Die "heilige" Behörde für Not-und Katastrophenschutz
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Württemberg-Rsp v. 9.11.2008: BBK erachtet die Hilfe der Funkamateure fuer
nicht erforderlich
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Am 12. September 2007 schrieb den DARC-Vorstand Jochen Hindrichs,
DL9KCE, dem Bundesamt fuer Bevoelkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) u.a.:
Zitatbeginn:
"Hochwasser, Erdbeben, Grossfeuer oder andere schwere
Katastrophen zerstoeren oder beschaedigen fast immer auch
Telekommunikationseinrichtungen. Dabei ist es nicht relevant, ob
die Technik neu oder alt ist. Ohne die entsprechende
Infrastruktur, ohne Strom und Telefonleitungen funktioniert sie
nicht mehr. Besonders hier zeigt sich die Staerke des
Amateurfunks.
Funkamateure betreiben ihre Stationen unabhaengig von einer
geschaffenen Infrastruktur. Sie verfuegen regional und
laenderuebergreifend ueber zahlreiche Kontakte und leisten einen
der wichtigsten Beitraege fuer die Unterstuetzung von Behoerden
und Hilfsorganisationen in der Notfallkommunikation.
In diesem Sinne moechten wir dem zentralen Bundesamt unsere
Kooperation und Partnerschaft anbieten. Gerade aufgrund unserer
Struktur und Organisation in Ortsverbaende und Distrikte und
aufgrund der internationalen Aspekte des Amateurfunkdienstes
moechten wir an Sie als fachspezifische und koordinierende
Behoerde herantreten. Wir bieten einen Inforrnationsaustausch mit
uns als private Einrichtung an und wuerden uns ueber einen
Gespraechstermin mit Ihnen freuen." Zitatende.
Am Freitag den 07. November 2008, also nach ueber einem Jahr,
kam nun die Antwort des BBK hier auszugsweise:
"Eine der Aufgaben des BBK in Katastrophenfaellen ist das
Zusammenfassen von Informationen und die Weiterverteilung. Dies
wird vom Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Laendern
(GMLZ) wahrgenommen. Eine weitere Aufgabe stellt die fachliche
Beratung der Laender bei bestimmten Lagen, z. B. dem Massenanfall
von Verletzten, dar. Zu den Lagezentren der Innenministerien der
Laender gibt es in meinem Hause mehrere, redundante Wege, auch
von terrestrischer Kommunikation unabhaengige.
Aus diesen Gruenden ist eine Nutzung des Amateurfunks zur
Aufgabenerfuellung nicht vorstellbar."
Es wird weiter darum gebeten einzusehen, dass ein
Gespraechstermin daher nicht sinnvoll erscheine. Vermutlich muss
erstmal abgewartet werden bis ein grossflaechiger, lang
andauernder Stromausfall stattfindet.
Pers. Kommentar von DL5AFN: Bezgl. des im letzten Satz erwähnten
längerfristigen Stromausfalls kann man, anders gesagt, den Eindruck gewinnen:
Schauen wir mal wie lange das Kind welches gerade in den Brunnen fiel, sich
über Wasser halten kann. Wäre es nicht besser, im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten dem Sturz besagten Kindes in den Brunnen vorzubeugen?
Es ist bemerkenswert welche Ansicht die BBK-Behörde über die wertvollen
Resourcen der Kommunikationsinfrastruktur des Amateurfunks in Not-und
Katastrophenfällen vertritt. Andere Länder haben im Vergleich zu Deutschland
schon lange das Potential des Amateurfunks in Notsituationen erkannt und nutzen
dieses auch regelmässig sehr erfolgreich. Ein Blick in die USA und andere
Länder lohnt, wo die behördliche Kommunikationsinfrastruktur bei
Grosschadensereignissen immer wieder stark beeinträchtigt ist, oder gänzlich
ausfällt, und die Funkamateure wertvolle Hilfe leisten. Die zahlreichen
Presse-und Medienmeldungen darüber sprechen wohl für sich.
Lt. Antwortschreiben der Behörde für Bevölkerungs-und Katastrophenschutz BKK
gäbe es mehrere äredundante“, zu deutsch überreichliche/überflüssige Wege zu
den Lagezentren der Innenministerien der Länder.
Eine gelinde gesagt, befremdliche Denkweise der Behörde. Sicherheitsbewusste
Menschen sagen sich im allgemeinen: Lieber eine Sicherheitsreserve zuviel, als
eine zuwenig. Mal abgesehen davon, dass im Antwortschreiben an den DARC die
äredundanten“ Wege nicht näher erläutert werden.
Offenbar vertritt die Behörde für Bevölkerungs-und Katastrophenschutz die
Meinung, sie allein sei in Not-und Katastrophenfällen das unfehlbare Mass aller
Dinge. Nur darf dies zumindest bei den bisher aufgedeckten Mängeln des
geplanten BOS-Digitalfunks zu Recht bezweifelt werden. Sind übrigens die Zeiten
des kaiserlich-preussischen Absolutismus deutscher Staatsgewalt gegenüber dem
Bürger nicht schon lange abgeschafft worden?
Die Laufzeit zwischen DARC-Angebot zur Kooperation und Partnerschaft und dem
behördlichen Ablehnungsschreiben von über einem Jahr entspricht hoffentlich
nicht der Behördenreaktionszeit zwischen Eintritt des Ernstfalles und
Einleitung der Hilfsmassnahmen.
Ob die BBK-Behörde im realen Ernstfall bei Beeinträchtigung bzw. Ausfall ihrer
mit enormen Steuergeldern finanzierten äredundanten“
Kommunikationsinfrastrukturen immer noch ihre dem DARC übermittelte
Gesamtauffassung vertritt, darf bezweifelt werden.
Aber wie eingangs erwähnt: Schauen wir mal, wie lange sich das Kind im Brunnen
über Wasser halten kann.
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