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DL5AFN > NOTFUNK  13.11.08 12:50l 101 Lines 5182 Bytes #999 (10) @ DL
BID : DBIDB0RES082
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Subj: Die  "heilige" Behörde für Not-und Katastrophenschutz
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To:   NOTFUNK @ DL
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Württemberg-Rsp v. 9.11.2008: BBK erachtet die Hilfe der Funkamateure fuer
nicht erforderlich
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Am 12. September 2007 schrieb den DARC-Vorstand Jochen Hindrichs,
DL9KCE,    dem    Bundesamt    fuer    Bevoelkerungsschutz    und
Katastrophenhilfe (BBK) u.a.:

Zitatbeginn:

"Hochwasser,   Erdbeben,   Grossfeuer    oder    andere   schwere
Katastrophen  zerstoeren  oder   beschaedigen   fast  immer  auch
Telekommunikationseinrichtungen. Dabei ist  es nicht relevant, ob
die  Technik   neu   oder   alt   ist.   Ohne  die  entsprechende
Infrastruktur, ohne Strom  und  Telefonleitungen funktioniert sie
nicht  mehr.  Besonders   hier   zeigt   sich   die  Staerke  des
Amateurfunks.

Funkamateure  betreiben  ihre  Stationen  unabhaengig  von  einer
geschaffenen   Infrastruktur.   Sie    verfuegen   regional   und
laenderuebergreifend ueber zahlreiche  Kontakte und leisten einen
der wichtigsten Beitraege fuer  die  Unterstuetzung von Behoerden
und Hilfsorganisationen in der Notfallkommunikation.

In diesem  Sinne  moechten  wir  dem  zentralen  Bundesamt unsere
Kooperation und Partnerschaft  anbieten.  Gerade aufgrund unserer
Struktur und  Organisation  in  Ortsverbaende  und  Distrikte und
aufgrund  der  internationalen  Aspekte  des  Amateurfunkdienstes
moechten  wir  an  Sie  als  fachspezifische  und  koordinierende
Behoerde herantreten. Wir bieten einen Inforrnationsaustausch mit
uns als  private  Einrichtung  an  und  wuerden  uns  ueber einen
Gespraechstermin mit Ihnen freuen." Zitatende.

Am Freitag den 07. November 2008,  also  nach ueber einem Jahr,
kam nun die Antwort des BBK  hier auszugsweise:

"Eine  der  Aufgaben  des  BBK  in  Katastrophenfaellen  ist  das
Zusammenfassen von Informationen  und  die Weiterverteilung. Dies
wird vom Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Laendern
(GMLZ) wahrgenommen. Eine  weitere  Aufgabe  stellt die fachliche
Beratung der Laender bei bestimmten Lagen, z. B. dem Massenanfall
von Verletzten, dar. Zu  den Lagezentren der Innenministerien der
Laender gibt es in  meinem  Hause  mehrere, redundante Wege, auch
von terrestrischer Kommunikation unabhaengige.

Aus  diesen  Gruenden  ist  eine  Nutzung  des  Amateurfunks  zur
Aufgabenerfuellung nicht vorstellbar."

Es   wird   weiter   darum    gebeten    einzusehen,   dass   ein
Gespraechstermin daher nicht  sinnvoll erscheine. Vermutlich muss
erstmal   abgewartet   werden   bis   ein   grossflaechiger,  lang
andauernder Stromausfall stattfindet.

Pers. Kommentar von DL5AFN: Bezgl. des im letzten Satz erwähnten
längerfristigen Stromausfalls kann man, anders gesagt, den Eindruck gewinnen:
Schauen wir mal wie lange das Kind welches gerade in den Brunnen fiel, sich
über Wasser halten kann. Wäre es nicht besser, im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten dem Sturz besagten Kindes in den Brunnen vorzubeugen? 

Es ist bemerkenswert welche Ansicht die BBK-Behörde über die wertvollen
Resourcen der Kommunikationsinfrastruktur des Amateurfunks in Not-und
Katastrophenfällen vertritt. Andere Länder haben im Vergleich zu Deutschland
schon lange das Potential des Amateurfunks in Notsituationen erkannt und nutzen
dieses auch regelmässig sehr erfolgreich. Ein Blick in die USA und andere
Länder lohnt, wo die behördliche Kommunikationsinfrastruktur bei
Grosschadensereignissen immer wieder stark beeinträchtigt ist, oder gänzlich
ausfällt, und die Funkamateure wertvolle Hilfe leisten. Die zahlreichen
Presse-und Medienmeldungen darüber sprechen wohl für sich. 

Lt. Antwortschreiben der Behörde für Bevölkerungs-und Katastrophenschutz BKK
gäbe es mehrere äredundante“, zu deutsch überreichliche/überflüssige Wege zu
den Lagezentren der Innenministerien der Länder. 

Eine gelinde gesagt, befremdliche Denkweise der Behörde. Sicherheitsbewusste
Menschen sagen sich im allgemeinen: Lieber eine Sicherheitsreserve zuviel, als
eine zuwenig. Mal abgesehen davon, dass im Antwortschreiben an den DARC die
äredundanten“ Wege nicht näher erläutert werden. 

Offenbar vertritt die Behörde für Bevölkerungs-und Katastrophenschutz die
Meinung, sie allein sei in Not-und Katastrophenfällen das unfehlbare Mass aller
Dinge. Nur darf dies zumindest bei den bisher aufgedeckten Mängeln des
geplanten BOS-Digitalfunks zu Recht bezweifelt werden. Sind übrigens die Zeiten
des kaiserlich-preussischen Absolutismus deutscher Staatsgewalt gegenüber dem
Bürger nicht schon lange abgeschafft worden? 

Die Laufzeit zwischen DARC-Angebot zur Kooperation und Partnerschaft und dem
behördlichen Ablehnungsschreiben von über einem Jahr entspricht hoffentlich
nicht der Behördenreaktionszeit zwischen Eintritt des Ernstfalles und
Einleitung der Hilfsmassnahmen. 

Ob die BBK-Behörde im realen Ernstfall bei Beeinträchtigung bzw. Ausfall ihrer
mit enormen Steuergeldern finanzierten äredundanten“
Kommunikationsinfrastrukturen immer noch ihre dem DARC übermittelte
Gesamtauffassung vertritt, darf bezweifelt werden. 

Aber wie eingangs erwähnt: Schauen wir mal, wie lange sich das Kind im Brunnen
über Wasser halten kann. 
 


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