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DF9ED  > IPARC    09.09.97 13:54l 52 Lines 1490 Bytes #-10532 (0) @ DL
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3 Prüfungsfach Kenntnisse von Vorschriften

3.1
Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen
Fernmeldeunion (UIT)
3.2
Regelungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen
für Post und Telekommunikation (CEPT)
3.3
Nationale Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen

4 Prüfungsfach Hören und Geben von Morsezeichen

Der Bewerber muß seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener
Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen
nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und
aufzunehmen.

Der Prüfungstext besteht aus:

- Buchstaben und Zahlengruppen zu je 5 Zeichen,
- Klartext mit Satzzeichen,
- simuliertem Amateurfunkbetrieb.

Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithöreinrichtungen erlaubt.

B Prüfungsanforderungen

Die Mindestanforderungen für die fachliche Prüfung für Funkamateure
sind:

1 Schriftliche Prüfung

1.1
Die für das Bestehen einer Prüfung zum Erwerb der Amateurfunk-
zeugnisklasse 1 oder 2 zu erreichende Punktzahl beträgt für
die Teilprüfung Technische Kenntnisse 75 vom Hundert und für die
Teilprüfungen Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von
Vorschriften jeweils 65 vom Hundert.

1.2
Werden in Prüfungsteilen der schriftlichen Prüfung keine 75 aber
mindestens 70 beziehungsweise 65 und 60 vom Hundert der
Höchstpunktzahl erreicht, so kann der Bewerber in den nicht
genügenden Prüfungsteilen mündlich nachgeprüft werden.



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