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DL0AGZ > AGZ 19.01.03 14:05l 250 Lines 10930 Bytes #999 (999) @ DL
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DL: HamRadio 2day 65-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
19. Januar 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 65. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
LEITARTIKEL: AGZ-WEBSITE ZUNEHMEND GEFRAGT
(rps) Seit Januar letzten Jahres hat sich die Nutzung des AGZ-
Webservers etwa verzehnfacht: von 10 000 Zugriffen auf mehr als
90 000 im Monat. Wesentlichen Anteil daran haben HamRadio 2day
und unsere aktualisierten Gesetzes- und Verordnungstexte. Wir
bedanken uns bei Ihnen fuer das Vertrauen, das Sie unserer
aktuellen Berichterstattung mit steigender Tendenz schenken. Dass
wir kurz vor der 100 000er-Schallmauer stehen, ist die
Bestaetigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ein Rundspruch ist aber nur so gut, wie seine
Informationsbeschaffung sein kann. Wenn Sie ueber eine wichtige
und vor allem neue Nachricht fuer den Amateurfunk oder sein
technisches und politisches Umfeld verfuegen, lassen Sie es uns
einfach wissen und arbeiten Sie mit an HamRadio 2day!
FEEDBACK VOM DARC-SERVER
(hfs) Alle gesperrten Email-Adressen, die der Redaktion von
HamRadio 2day bisher bekannt wurden, sind wie von Geisterhand
wieder freigeschaltet: Sie koennen ihre persoenlichen Emails an
DARC-Mitglieder nun unzensiert an deren Clubadresse abschicken.
Herzlicher Dank gilt besonders dem ungenannten Administrator, der
tatkraeftig seine Hintergrund-Information aus der Newsgroup
de.comm.ham bezieht. Wir finden allerdings schon, dass eine
Entschuldigung angebracht ist.
Nils Schiffhauer, DK8OK, hat, nachdem die Zustellung seiner
Emails an mycall@darc.de wieder frei ist, dem Vorsitzenden des
DARC und dem Amateurrat seine Kooperation hinsichtlich
Oeffentlichkeits- und Pressearbeit mit Hinweis auf den aktuellen
FAZ-Artikel angeboten. Wie ich finde, eine tolle Geste. Ich
hoffe, DL9KCX hat die entsprechende Groesse.
PACKET-RADIO OHNE FUNK
(hfs) LZ1KIS am Institut fuer Weltraumforschung der Bulgarischen
Akademie der Wissenschaften macht es moeglich. Rufen Sie im
Internet die Website
http://www.lz1kis.hamgate.org
auf und klicken Sie unter "Free Services" auf
telnet://hamgate.org.
Sie starten damit eine Telnet-Session, die Sie beim Login nach
Ihrem Rufzeichen fragt. Sie landen schliesslich auf einem Prompt
von X-Net-Node und somit im Packet-Radio-Netz. Geben Sie dann
z.B. "connect db0zwi-4" oder "connect db0lj" ein. Je nach
Konfiguration Ihres Computers erscheint dabei kein lokales Echo!
Windows selbst unterstuetzt Telnet mit Bordmitteln leider nicht
gut. Ein anspruchsvollerer Telnet-Client wie Reflection-X oder
Exceed ist hier sicher bequemer.
Sie landen nun in weniger als einer zehntel Sekunde z.B. bei dem
deutschen Digipeater DB0ZWI, der offensichtlich einen
Internetlink zu LZ1KIS hat, genau wie DB0LJ. Schizophren wie
vieles in diesem Geschaeft ist, dass die Mailbox von DB0ZWI die
Rubrik MEINUNG zensiert. Wer soviel Angst vor der Manipulation
hat, der sollte sich besser von LZ1KIS fernhalten, denn bei
dessen Login-Prompt kann man im Internet als Rufzeichen eingeben,
was man gerade will. Eine Ueberpruefung findet nicht statt.
Ist Rufzeichenmissbrauch ohne die Aussendung von Hochfrequenz
ueberhaupt ein Rufzeichenmissbrauch? Der User ist doch "nur"
ueber die Telefonleitung im Internet und muss nicht einmal ein
Funkgeraet dazu besitzen. Dem Missbrauch im deutschen Packet-Netz
bis hin zu Straftaten jedenfalls oeffnet LZ1KIS Tuer und Tor. Die
Kopplung von HF-Systemen mit Internet-Gateways wirft ganz
offensichtlich viele bisher ungeloeste rechtliche Fragestellungen
auf, zumal, wenn sich die Koppelrechner im Nicht-EU-Ausland
befinden.
UMTS-VERSTEIGERUNGSERLOESE SCHOENEN STAATSDEFIZIT
(hfs) Laut Statistischem Bundesamt war das Staatsdefizit
erstmalig und einmalig im Jahre 2000 gar keins - es war positiv.
Alle anderen Jahre - speziell zwischen 1997 und 2002 - waren tief
negativ. Grund fuer die Ausnahme in 2000 waren schlicht die
Milliarden-Erloese aus der UMTS-Versteigerung.
Da bringt der Mobilfunk als ein Wirtschaftszweig alleine einmalig
das Staatsdefizit nach unten und schon mobbt die Regierung diese
Industrie mittels EMVG, FTEG, Herzschrittmacher-Grenzwerten und
BEMFV derart, dass die Schaffung einer Infrastruktur und die Re-
Investition der ersteigerten Lizenzen schier unmoeglich werden.
Am Amateurfunkdienst wird diese ausgesprochen technikfeindliche
politische Grundhaltung ganz bestimmt nicht vorbeigehen.
FEEDBACK SELBSTANZEIGE
(red) Im Zustaendigkeitsbereich einer RegTP-Aussenstelle in Baden-
Wuerttemberg haben bisher 270 Funkamateure ihre Selbstanzeige
nach BEMFV abgegeben. Davon wurden 267 beanstandet und wieder
zurueck geschickt, also ziemlich genau 99 Prozent. Nur ganze drei
wurden akzeptiert. Es sieht so aus, dass die meisten
Beanstandungen in den Zeichnungen und dem Kennzeichnen des vom
Funkamateur kontrollierbaren Bereichs und der standortbezogenen
Sicherheitsabstaende zu finden sind. Hier nun ein paar Tipps zur
Selbstanzeige:
Markieren Sie im Lageplan unbedingt und UNUEBERSEHBAR den
von Ihnen KONTROLLIERBAREN BEREICH, also z.B. die Umrandung
Ihres Grundstuecks.
Zeichnen Sie unbedingt Ihren STANDORTBEZOGENEN
SICHERHEITSABSTAND ein, den Sie rechnerisch oder durch
Messung als Maximum ueber alle Antennensysteme bestimmt
haben. Dieser sollte natuerlich innerhalb des
kontrollierbaren Bereichs liegen.
Wenn die RegTP Ihnen etwas "zur Entlastung" zurueck schickt,
so gilt die Selbstanzeige rechtlich als nicht geschehen. Sie
haben nun die Entscheidung zu treffen, ob Sie auf der
Korrektheit Ihrer ersten Abgabe beharren und gegen den
Verwaltungsakt der Ruecksendung juristisch vorgehen, oder ob
Sie eine erneute Abgabe mit eventuell korrigierten Inhalten
einsenden wollen - oder auch, ob Sie fortan mit 10 Watt EIRP
senden wollen und "aufstecken".
Schicken Sie grundsaetzlich alles mit EINWURFEINSCHREIBEN.
Einschreiben mit Rueckschein sind nicht notwendig, wenn es
um die Dokumentation der Zustellung durch die Deutsche Post
AG geht. Die RegTP versendet selbst keine
Eingangsbestaetigung.
Denken Sie darueber nach, ob es in Ihrem persoenlichen Fall
nicht besser ist, bereits im Vorfeld von nachbarschaftlichen
Konflikten die vollstaendigen Berechnungsunterlagen und
Messprotokolle einzuschicken und nicht lediglich zu Hause
bereit zu halten, wie es in der BEMFV steht. Nur so kann
ohne wenn und aber das Vorlege-Gebot des AFuG-Paragrafen 7
Absatz 3 von Ihnen erfuellt werden, das Ihre Rechtsposition
im Konfliktfall staerkt.
DIE REISEKOSTEN DER REG TP IN SAN MARINO
(hfs) sind zwischenzeitlich auf dem Pruefstein des
Bundesrechnungshofes. Die Eingabe eines Funkamateurs wurde zur
Ueberpruefung angenommen. Das ist insofern interessant, dass nur
solche Eingaben wirklich behandelt werden, die auch realistische
Ansatzpunkte bieten.
FREQUENZHANDEL KOMMT
(rps) Eckpunkte zur Ausgestaltung eines moeglichen Handels mit
Frequenzen hat eine Studie fuer das Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Arbeit ausgearbeitet, die Sie auf der Internet-
Praesenz des Ministeriums laden koennen:
www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/telekommunikation_post/Eck
punkte_E.pdf
Hintergrund ist die anstehende Neufassung des
Telekommunikationsgesetzes. Mit dem Begriff "Handel" ist gemeint,
dass Inhaber von Frequenzzuteilungen diese direkt und ohne Umwege
an andere interessierte Personen oder Firmen zu Marktpreisen
verkaufen koennen. Dies ist heute nicht moeglich: Heute muessen
nicht mehr genutzte Frequenzen grundsaetzlich zunaechst an die
RegTP zurueck gegeben werden.
Diese marktpolitische Aktivitaet des BMWA muss uns Funkamateure
alarmieren und massiv anspornen, fuer die Schaffung eines
europaeischen Amateurfunkgesetzes zu arbeiten, schon alleine,
damit wir nicht unter einem europaeischen TKG dem freien
Frequenzhandel zum Opfer fallen.
SCANNER-EMPFAENGER EINES JOURNALISTEN BESCHLAGNAHMT
(rps) Das Amtsgericht Detmold hat durch Beschluss vom 29.11.2002
die Beschlagnahme eines Kommunikationsempfaengers - eines
"Scanners" - bestaetigt. Der Scanner wurde im Rahmen einer
allgemeinen Verkehrskontrolle auf dem Beifahrersitz liegend
entdeckt; er war ausgeschaltet und an eine C-Netz-Aussenantenne
angeschlossen. Gegen den Willen des Journalisten wurde der
Empfaenger fuer weitergehende Untersuchungen beschlagnahmt und
mitgenommen. Dabei wurde ermittelt, dass in dem Scanner
Frequenzen des Polizeifunks im Speicher abgelegt waren. Der
Verteidiger des Betroffenen hat gegen die Beschlagnahme
Beschwerde eingelegt.
Rechtsanwalt Michael Riedel aus Koeln hierzu: "Der blosse Besitz
eines ausgeschalteten Scanners kann keinen Tatverdacht fuer die
Verwirklichung des Paragrafen 86 TKG - er enthaelt das
"Abhoerverbot" - und fuer eine Beschlagnahme darstellen. Das ist
verfassungswidrig. Ausserdem gehoeren Scanner zum Berufswerkzeug
von Journalisten."
mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Koeln.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
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