OpenBCM V1.07b12 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

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DL0AGZ > AGZ      19.01.03 15:05l 250 Lines 10930 Bytes #999 (999) @ DL
BID : J1DDB0ZKA004
Read: DK2ZA DC8RF DG0EF DL1EEC DG9NER DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 65-2003
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Sent: 030119/0954z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] bcm1.44k LT:999
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                                        DL: HamRadio 2day 65-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                  19. Januar 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 65. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL: AGZ-WEBSITE ZUNEHMEND GEFRAGT

(rps)  Seit Januar letzten Jahres hat sich die Nutzung  des  AGZ-
Webservers etwa verzehnfacht: von 10 000 Zugriffen auf  mehr  als
90  000  im Monat. Wesentlichen Anteil daran haben HamRadio  2day
und  unsere  aktualisierten Gesetzes- und  Verordnungstexte.  Wir
bedanken  uns  bei  Ihnen  fuer das Vertrauen,  das  Sie  unserer
aktuellen Berichterstattung mit steigender Tendenz schenken. Dass
wir   kurz  vor  der  100  000er-Schallmauer  stehen,   ist   die
Bestaetigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ein    Rundspruch    ist   aber   nur   so   gut,    wie    seine
Informationsbeschaffung sein kann. Wenn Sie ueber  eine  wichtige
und  vor  allem  neue  Nachricht fuer den Amateurfunk  oder  sein
technisches und politisches Umfeld verfuegen, lassen Sie  es  uns
einfach wissen und arbeiten Sie mit an HamRadio 2day!


FEEDBACK VOM DARC-SERVER

(hfs)  Alle  gesperrten  Email-Adressen, die  der  Redaktion  von
HamRadio  2day  bisher bekannt wurden, sind wie  von  Geisterhand
wieder  freigeschaltet: Sie koennen ihre persoenlichen Emails  an
DARC-Mitglieder  nun unzensiert an deren Clubadresse  abschicken.
Herzlicher Dank gilt besonders dem ungenannten Administrator, der
tatkraeftig  seine  Hintergrund-Information  aus  der   Newsgroup
de.comm.ham  bezieht.  Wir  finden allerdings  schon,  dass  eine
Entschuldigung angebracht ist.

Nils  Schiffhauer,  DK8OK,  hat, nachdem  die  Zustellung  seiner
Emails  an  mycall@darc.de wieder frei ist, dem Vorsitzenden  des
DARC   und   dem   Amateurrat   seine  Kooperation   hinsichtlich
Oeffentlichkeits- und Pressearbeit mit Hinweis auf den  aktuellen
FAZ-Artikel  angeboten.  Wie ich finde,  eine  tolle  Geste.  Ich
hoffe, DL9KCX hat die entsprechende Groesse.


PACKET-RADIO OHNE FUNK

(hfs)  LZ1KIS am Institut fuer Weltraumforschung der Bulgarischen
Akademie  der  Wissenschaften macht es  moeglich.  Rufen  Sie  im
Internet die Website

                  http://www.lz1kis.hamgate.org
                                
auf und klicken Sie unter "Free Services" auf

                      telnet://hamgate.org.

Sie  starten damit eine Telnet-Session, die Sie beim  Login  nach
Ihrem  Rufzeichen fragt. Sie landen schliesslich auf einem Prompt
von  X-Net-Node  und somit im Packet-Radio-Netz. Geben  Sie  dann
z.B.  "connect  db0zwi-4"  oder  "connect  db0lj"  ein.  Je  nach
Konfiguration Ihres Computers erscheint dabei kein lokales  Echo!
Windows  selbst unterstuetzt Telnet mit Bordmitteln leider  nicht
gut.  Ein  anspruchsvollerer Telnet-Client wie Reflection-X  oder
Exceed ist hier sicher bequemer.

Sie  landen nun in weniger als einer zehntel Sekunde z.B. bei dem
deutschen    Digipeater   DB0ZWI,   der   offensichtlich    einen
Internetlink  zu  LZ1KIS  hat, genau wie DB0LJ.  Schizophren  wie
vieles  in diesem Geschaeft ist, dass die Mailbox von DB0ZWI  die
Rubrik  MEINUNG  zensiert. Wer soviel Angst vor der  Manipulation
hat,  der  sollte  sich  besser von LZ1KIS fernhalten,  denn  bei
dessen Login-Prompt kann man im Internet als Rufzeichen eingeben,
was man gerade will. Eine Ueberpruefung findet nicht statt.

Ist  Rufzeichenmissbrauch  ohne die Aussendung  von  Hochfrequenz
ueberhaupt  ein  Rufzeichenmissbrauch? Der User  ist  doch  "nur"
ueber  die  Telefonleitung im Internet und muss nicht einmal  ein
Funkgeraet dazu besitzen. Dem Missbrauch im deutschen Packet-Netz
bis hin zu Straftaten jedenfalls oeffnet LZ1KIS Tuer und Tor. Die
Kopplung   von  HF-Systemen  mit  Internet-Gateways  wirft   ganz
offensichtlich viele bisher ungeloeste rechtliche Fragestellungen
auf,  zumal,  wenn  sich  die Koppelrechner  im  Nicht-EU-Ausland
befinden.


UMTS-VERSTEIGERUNGSERLOESE SCHOENEN STAATSDEFIZIT

(hfs)   Laut   Statistischem  Bundesamt  war  das   Staatsdefizit
erstmalig und einmalig im Jahre 2000 gar keins - es war  positiv.
Alle anderen Jahre - speziell zwischen 1997 und 2002 - waren tief
negativ.  Grund  fuer  die Ausnahme in 2000  waren  schlicht  die
Milliarden-Erloese aus der UMTS-Versteigerung.

Da bringt der Mobilfunk als ein Wirtschaftszweig alleine einmalig
das  Staatsdefizit nach unten und schon mobbt die Regierung diese
Industrie  mittels EMVG, FTEG, Herzschrittmacher-Grenzwerten  und
BEMFV derart, dass die Schaffung einer Infrastruktur und die  Re-
Investition  der ersteigerten Lizenzen schier unmoeglich  werden.
Am  Amateurfunkdienst wird diese ausgesprochen  technikfeindliche
politische Grundhaltung ganz bestimmt nicht vorbeigehen.


FEEDBACK SELBSTANZEIGE

(red) Im Zustaendigkeitsbereich einer RegTP-Aussenstelle in Baden-
Wuerttemberg  haben  bisher 270 Funkamateure  ihre  Selbstanzeige
nach  BEMFV  abgegeben. Davon wurden 267 beanstandet  und  wieder
zurueck geschickt, also ziemlich genau 99 Prozent. Nur ganze drei
wurden   akzeptiert.   Es  sieht  so  aus,   dass   die   meisten
Beanstandungen  in den Zeichnungen und dem Kennzeichnen  des  vom
Funkamateur  kontrollierbaren Bereichs und der  standortbezogenen
Sicherheitsabstaende zu finden sind. Hier nun ein paar Tipps  zur
Selbstanzeige:
     
     Markieren  Sie  im Lageplan unbedingt und UNUEBERSEHBAR  den
     von  Ihnen KONTROLLIERBAREN BEREICH, also z.B. die Umrandung
     Ihres Grundstuecks.

     Zeichnen     Sie     unbedingt    Ihren    STANDORTBEZOGENEN
     SICHERHEITSABSTAND  ein,  den  Sie  rechnerisch  oder  durch
     Messung  als  Maximum  ueber alle  Antennensysteme  bestimmt
     haben.    Dieser    sollte    natuerlich    innerhalb    des
     kontrollierbaren Bereichs liegen.
     
     Wenn die RegTP Ihnen etwas "zur Entlastung" zurueck schickt,
     so gilt die Selbstanzeige rechtlich als nicht geschehen. Sie
     haben  nun  die  Entscheidung zu treffen,  ob  Sie  auf  der
     Korrektheit  Ihrer  ersten Abgabe  beharren  und  gegen  den
     Verwaltungsakt der Ruecksendung juristisch vorgehen, oder ob
     Sie  eine erneute Abgabe mit eventuell korrigierten Inhalten
     einsenden wollen - oder auch, ob Sie fortan mit 10 Watt EIRP
     senden wollen und "aufstecken".
     
     Schicken  Sie  grundsaetzlich alles mit EINWURFEINSCHREIBEN.
     Einschreiben mit Rueckschein sind nicht notwendig,  wenn  es
     um  die Dokumentation der Zustellung durch die Deutsche Post
     AG     geht.    Die    RegTP    versendet    selbst    keine
     Eingangsbestaetigung.

     Denken Sie darueber nach, ob es in Ihrem persoenlichen  Fall
     nicht besser ist, bereits im Vorfeld von nachbarschaftlichen
     Konflikten  die  vollstaendigen  Berechnungsunterlagen   und
     Messprotokolle  einzuschicken und nicht lediglich  zu  Hause
     bereit  zu  halten, wie es in der BEMFV steht. Nur  so  kann
     ohne  wenn und aber das Vorlege-Gebot des AFuG-Paragrafen  7
     Absatz  3 von Ihnen erfuellt werden, das Ihre Rechtsposition
     im Konfliktfall staerkt.


DIE REISEKOSTEN DER REG TP IN SAN MARINO

(hfs)    sind    zwischenzeitlich   auf   dem   Pruefstein    des
Bundesrechnungshofes.  Die Eingabe eines Funkamateurs  wurde  zur
Ueberpruefung angenommen. Das ist insofern interessant, dass  nur
solche  Eingaben wirklich behandelt werden, die auch realistische
Ansatzpunkte bieten.


FREQUENZHANDEL KOMMT

(rps)  Eckpunkte zur Ausgestaltung eines moeglichen  Handels  mit
Frequenzen  hat  eine  Studie  fuer  das  Bundesministerium  fuer
Wirtschaft  und Arbeit ausgearbeitet, die Sie auf  der  Internet-
Praesenz des Ministeriums laden koennen:

www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/telekommunikation_post/Eck
                          punkte_E.pdf

Hintergrund     ist     die     anstehende     Neufassung     des
Telekommunikationsgesetzes. Mit dem Begriff "Handel" ist gemeint,
dass Inhaber von Frequenzzuteilungen diese direkt und ohne Umwege
an  andere  interessierte Personen oder  Firmen  zu  Marktpreisen
verkaufen  koennen. Dies ist heute nicht moeglich: Heute  muessen
nicht  mehr genutzte Frequenzen grundsaetzlich zunaechst  an  die
RegTP zurueck gegeben werden.

Diese  marktpolitische Aktivitaet des BMWA muss uns  Funkamateure
alarmieren  und  massiv  anspornen,  fuer  die  Schaffung   eines
europaeischen  Amateurfunkgesetzes zu  arbeiten,  schon  alleine,
damit   wir  nicht  unter  einem  europaeischen  TKG  dem  freien
Frequenzhandel zum Opfer fallen.


SCANNER-EMPFAENGER EINES JOURNALISTEN BESCHLAGNAHMT

(rps)  Das Amtsgericht Detmold hat durch Beschluss vom 29.11.2002
die   Beschlagnahme  eines  Kommunikationsempfaengers   -   eines
"Scanners"  -  bestaetigt.  Der Scanner  wurde  im  Rahmen  einer
allgemeinen  Verkehrskontrolle  auf  dem  Beifahrersitz   liegend
entdeckt;  er  war ausgeschaltet und an eine C-Netz-Aussenantenne
angeschlossen.  Gegen  den  Willen  des  Journalisten  wurde  der
Empfaenger  fuer  weitergehende Untersuchungen beschlagnahmt  und
mitgenommen.   Dabei  wurde  ermittelt,  dass  in   dem   Scanner
Frequenzen  des  Polizeifunks  im Speicher  abgelegt  waren.  Der
Verteidiger   des   Betroffenen  hat  gegen   die   Beschlagnahme
Beschwerde eingelegt.

Rechtsanwalt Michael Riedel aus Koeln hierzu: "Der blosse  Besitz
eines  ausgeschalteten Scanners kann keinen Tatverdacht fuer  die
Verwirklichung   des  Paragrafen  86  TKG  -  er   enthaelt   das
"Abhoerverbot" - und fuer eine Beschlagnahme darstellen. Das  ist
verfassungswidrig. Ausserdem gehoeren Scanner zum  Berufswerkzeug
von Journalisten."

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Koeln.


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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