|
DL0AGZ > AGZ 24.11.02 12:32l 283 Lines 10427 Bytes #999 (999) @ DL
BID : OBCDB0ZKA005
Read: DK2ZA DG2NBN DL1EEC DF9NE DG9NER DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 57-2002
Path: DB0MRW<DB0RGB<DB0FSG<DB0ZKA
Sent: 021124/0729z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] bcm1.44k LT:999
From: DL0AGZ @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (KlubStn-AGZ)
To: AGZ @ DL
X-Info: Received from 195.93.73.10 by HTTP-frontend
DL: HamRadio 2day 57-2002
Copyright@DL1EEC 2001-2002
24. November 2002
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er,
der andere Rundspruch, die 57. Folge von
HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
LEITARTIKEL
(hfs) Ich kuemmere mich nicht um die Probleme meiner
Konkurrenz. Auch im Falle der IARU-Tagung in San Marino vom
10. bis zum 15. November 2002 folge ich dieser mir selbst
auferlegten Handlungsweise.
Gerade deswegen ist es wichtig, von San Marino zu berichten,
weil die IARU sich anmasst, ALLE Funkamateure zu vertreten: In
Deutschland eben alle DARC-Mitglieder samt ihren Anhaengseln
und die etwa 30.000 nicht organisierten Funkamateure. Es ist
wichtig und richtig, ueber die Delegation des DARC zu
berichten, ob die Regulierungsbehoerde dort vertreten war oder
nicht, und auch darueber, was man nun entschieden hat.
Mein Lob gilt "summa cum laude" der Website-Redaktion des DARC
e.V. Sie hat "online" und unzensiert berichtet. Die
platinierte Zitrone kriegt hingegen die Redaktion des
Deutschlandrundspruchs im DARC, die eine chaotische
Informationspolitik erkennen lies, die dem Anspruch dieses
Vereins keineswegs gerecht wird.
Wie viel der DARC von seinen Mitgliedsbeitraegen in San Marino
verbraten hat, geht mich nichts an. Ob aber die oberste
Bundesbehoerde RegTP einen Mitarbeiter zum Besuch einer rein
privaten Acht-Tage-Veranstaltung nach San Marino schickt und
seine Spesen bezahlt, das geht mich als Steuerzahler in Zeiten
knapper Staatshaushalte schon etwas an - vielleicht auch den
Bundesrechnungshof.
DARC-FEEDBACK AM 18. NOVEMBER 2002
(hfs) HamRadio 2day Nummer 56 war noch nicht ganz verklungen,
da rappelte schon am Montag mein Telefon. Ein Mitglied des
inneren Fuehrungskreises des DARC klaerte mich auf, wer nun
zum DARC innerhalb der San-Marino-Delegation gehoerte - und
wer nicht. Zehn Minuten spaeter klingelte das Telefon wieder
und ein weiterer fuehrender Funktionaer teilte mir mit, wer in
der IARU nun fuer den DARC taetig ist - und wer nicht mehr.
Der Informationsinhalt beider Gespraeche war:
1.
Karl Erhard Voegele - DK9HU - ist nun nicht mehr Mitglied
des IARU-Region 1-Exekutivkomitees; er fuhr aber noch auf IARU-
Kosten nach San Marino.
2.
Rainer Floesser - DL5NBZ - fuhr als ARDF-Delegierter nach
San Marino, und auch seine Kosten trug die IARU.
3.
Rainer Wilhelm - DH7RW - fuhr mit einem RegTP-Ticket
dienstlich nach San Marino; er sei kein Mitglied der DARC-
Delegation gewesen.
4.
Das Abstimmungsergebnis zur CW-Kurzwellenzugangs-Frage
war:
- 36 Vereine stimmten gegen die Beibehaltung als
Zugangsvoraussetzung, inklusive Ukraine.
- 4 enthielten sich der Stimme.
- 2 votierten fuer die Beibehaltung der CW-Pruefung; das
waren der DARC und der russische Verband.
5.
Der DARC hatte einen Vertretungsauftrag des ukrainischen
Vereins, der selbst keinen Delegierten schicken konnte, fuer
ihn gegen die CW-Pruefung zu stimmen. Offensichtlich gab es
wegen des Abstimmverhaltens der DARC-Delegation einige
Verwirrung. Der DARC tat in der Berichterstattung so, als
waere die Ukraine Teil des DARC-Votums.
RINN IN DIE KARTOFFEL RAUS AUS DIE KARTOFFEL
(hfs) Am 20.11.2002 ueberschlugen sich ein paar Dinge. Der
Deutschland-Rundspruch erschien zunaechst mit folgendem Text
um 15h11 UTC:
[...]
Die achtkoepfige DARC-Delegation stimmte mit Hilfe der von
dem ukrainischen Amateurfunkverband ueberlassenen Proxi-
Stimme und der eigenen Stimme jeweils fuer und gegen die
Abschaffung der CW-Pruefung. Dies entsprach in etwa dem
Votum gemaess der DARC-Umfrage zu CW.
[...]
Einen Tag spaeter am 21.11.2002 um 09h44 UTC erschien derselbe
Deutschland-Rundpruch neuerlich, diesmal aber mit
modifiziertem Text:
[...]
Die achtkoepfige DARC-Delegation stimmte entsprechend dem
Ergebnis der CW-Umfrage vom Februar 2002 gegen die
Abschaffung. Die DARC-Mitglieder hatten mit 52,3 Prozent
fuer die Beibehaltung der CW-Pruefung gestimmt.
[...]
Heilige Einfaeltigkeit! Glaubt der DARC wirklich, er koennte
die unabhaengige Stimme der Ukraine vor seine eigene CW-
Umfrage spannen? Welches Demokratieverstaendnis zeigen
eigentlich diese Vertreter des DARC e.V.? Es wird wohl das
letzte Mal gewesen sein, dass die Ukraine Deutschland ein
Vertretungsvotum erteilt hat.
DOCH AMIGO-AFFAERE IN SAN MARINO ?
(hfs) Ich hatte eingangs erklaert, welches DARC-Mitglied
angeblich auf wessen Kosten nach San Marino fuhr. Schauen wir
dazu doch einmal auszugsweise auf die offizielle
Teilnehmerliste der IARU:
RSGB
R.C. Whelan, G3PJT (h)
[...]
Hilary Clayton-Smith, G4JKS (o)
Denise E Carter (UK government) (o)
DARC
Guenter Koenig, DJ8CY (h)
[...]
Rainer Wilhelm, DH7RW (o)
(h) bedeutet "Head of Delegation" und das (o) bedeutet
"Observer". Bei der RSGB sieht man deutlich, dass eine
Vertreterin als Club-Beobachterin fungierte und dass Frau
Carter einen Beobachterstatus als Vertreterin der britischen
Regulierungsbehoerde hatte.
Analog dazu ist bei der deutschen Delegation Rainer Wilhelm
jedoch NICHT als Regierungsvertreter eingetragen. Es sieht in
der offiziellen Teilnehmerliste - und auf dem mittlerweile von
der DARC-Website verschwundenen Delegationsphoto - ganz so
aus, als wenn er in San Marino auf einem DARC-Ticket gewesen
waere - fuer einen Beamten der RegTP sicherlich eine Situation
mit "Geschmaeckle". Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese
Liste fehlerhaft ist, denn die Quelle ist die Homepage
www.darc.de
und speziell hier die Seiten des Auslandsreferats.
URTEIL GEGEN VERFUEGUNG 306/97 NICHT RECHTSKRAEFTIG
(rps) Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koeln in Sachen BMPT-
Verfuegung 306/97 vom April dieses Jahres ist bisher nicht
rechtskraeftig geworden. Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD,
hat mittlerweile dagegen Berufung vor dem
Oberverwaltungsgericht Muenster eingelegt. Wir erinnern uns,
dass das Koelner Gericht die Verfuegung 306/97 als einen rein
internen Behoerdenvorgang gewertet hatte, der fuer den
Funkamateur keine Verbindlichkeit hat.
Boyke teilt der AGZ dazu folgendes mit:
"Wenig bekannt duerfte sein, dass die Verfuegung 306/97
bisher nicht aufgehoben ist, sondern neben der BEMFV
weiter gilt. Ein Nichklaeger muesste also streng genommen
jetzt zum Jahresende 2002 zwei verschiedene Schriftstuecke
der RegTP einreichen, naemlich die Selbsterklaerung nach
der Vfg 306/97 unter Anwendung und Beruecksichtigung der
darin in Bezug genommenen alten Vorschriften und Normen
unter Verwendung der zur Vfg 306/97 gehoerenden Anlagen
(Formulare etc.) und zusaetzlich die Anzeige nach der
BEMFV.
Ich habe den sich daraus nun ergebenden Verstoss der Vfg
306/97 gegen uebergeordnetes Recht (die BEMFV ist eine
Bundesverordnung und damit einer Verwaltungsverfuegung
uebergeordnet) in einem Schriftsatz an das OVG zusaetzlich
geruegt."
Wie man dazu nun auch stehen mag, die Vfg 306/97 ist
Vergangenheit und nun verdraengt unstrittig die BEMFV als
uebergeordnetes Recht diese Verfuegung, zumal die
Regulierungsbehoerde selbst mehrfach oeffentlich erklaert hat,
sie nicht mehr im Amateurfunk anzuwenden. Der Prozess ist
daher nur noch von akademischem Interesse.
Es waere der AGZ e.V. allerdings sehr lieb, wenn die
Rechtsposition des Verwaltungsgerichts Koeln, dass
Amtsblattverfuegungen keine Bindung gegenueber dem Funkamateur
erzeugen, auch vom Oberverwaltungsgericht Muenster
festgeschrieben wuerde. Wir wollen nicht, dass die RegTP als
reine Exekutivbehoerde am Ministerium "vorbei regiert".
Einschraenkende Auflagen sind in unserer Rechtsauffassung
ausschliesslich im Rahmen von Gesetzen und Rechtsverordnungen
moeglich - und das geht nun mal nur im Bundestag und im
Ministerium und nicht am Schreibtisch in Mainz.
EINE NEUE SEGMENTIERUNG DES BANPLANES
(hfs) beschloss die IARU ins San Marino. Neu ist die
grundsaetzliche Segmentierung nach Bandbreite, und nicht mehr
primaer nach Sendearten. Das ist ein erster mutiger und
richtiger Schritt in die Neuzeit der Betriebsarten. Leider
konnten sich die Teilnehmer nicht zu einer generellen Teilung
in Automatisch und Individuell durchringen, vielmehr
verbannten sie statt dessen Packet-Radio gleich aus drei
Baendern.
ZUM SCHLUSS
die Funkwetter-Daten aus Kiel
vom 23. November 2002 09h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = active conds expected
Relative sunspots = 124
Flux = 149
A = 28
Next expected K = 3
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Verfielfaeltigung durch Amateurfunk-
Medien unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und
Anregungen adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ
Read previous mail | Read next mail
| |