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DL0AGZ > AGZ      24.11.02 12:32l 283 Lines 10427 Bytes #999 (999) @ DL
BID : OBCDB0ZKA005
Read: DK2ZA DG2NBN DL1EEC DF9NE DG9NER DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 57-2002
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                                     DL: HamRadio 2day 57-2002
                                    Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                             24. November 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst.  Hier  ist  er,
der andere Rundspruch, die 57. Folge von
                               
                        HamRadio 2day.
                               
                  Redaktion: Hermann, DL1EEC
                               
                           Autoren:
                        Hermann, DL1EEC
                         Ralph, DC5JQ
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL

(hfs)   Ich  kuemmere  mich  nicht  um  die  Probleme   meiner
Konkurrenz.  Auch im Falle der IARU-Tagung in San  Marino  vom
10.  bis  zum  15. November 2002 folge ich dieser  mir  selbst
auferlegten Handlungsweise.
  
Gerade  deswegen ist es wichtig, von San Marino zu  berichten,
weil die IARU sich anmasst, ALLE Funkamateure zu vertreten: In
Deutschland  eben alle DARC-Mitglieder samt ihren  Anhaengseln
und  die etwa 30.000 nicht organisierten Funkamateure. Es  ist
wichtig  und  richtig,  ueber  die  Delegation  des  DARC   zu
berichten, ob die Regulierungsbehoerde dort vertreten war oder
nicht, und auch darueber, was man nun entschieden hat.
  
Mein Lob gilt "summa cum laude" der Website-Redaktion des DARC
e.V.   Sie   hat   "online"  und  unzensiert  berichtet.   Die
platinierte   Zitrone  kriegt  hingegen  die   Redaktion   des
Deutschlandrundspruchs   im   DARC,   die   eine    chaotische
Informationspolitik  erkennen lies, die  dem  Anspruch  dieses
Vereins keineswegs gerecht wird.
  
Wie viel der DARC von seinen Mitgliedsbeitraegen in San Marino
verbraten  hat,  geht  mich nichts an.  Ob  aber  die  oberste
Bundesbehoerde RegTP einen Mitarbeiter zum Besuch  einer  rein
privaten  Acht-Tage-Veranstaltung nach San Marino schickt  und
seine Spesen bezahlt, das geht mich als Steuerzahler in Zeiten
knapper  Staatshaushalte schon etwas an - vielleicht auch  den
Bundesrechnungshof.


DARC-FEEDBACK AM 18. NOVEMBER 2002

(hfs)  HamRadio 2day Nummer 56 war noch nicht ganz verklungen,
da  rappelte  schon am Montag mein Telefon. Ein  Mitglied  des
inneren  Fuehrungskreises des DARC klaerte mich auf,  wer  nun
zum  DARC innerhalb der San-Marino-Delegation gehoerte  -  und
wer  nicht. Zehn Minuten spaeter klingelte das Telefon  wieder
und ein weiterer fuehrender Funktionaer teilte mir mit, wer in
der IARU nun fuer den DARC taetig ist - und wer nicht mehr.

Der Informationsinhalt beider Gespraeche war:

1.
Karl Erhard Voegele - DK9HU - ist nun nicht mehr Mitglied
des IARU-Region 1-Exekutivkomitees; er fuhr aber noch auf IARU-
Kosten nach San Marino.

2.
Rainer Floesser - DL5NBZ - fuhr als ARDF-Delegierter nach
San Marino, und auch seine Kosten trug die IARU.

3.
Rainer  Wilhelm  -  DH7RW - fuhr mit  einem  RegTP-Ticket
dienstlich nach San Marino; er sei kein Mitglied  der  DARC-
Delegation gewesen.

4.
Das  Abstimmungsergebnis  zur  CW-Kurzwellenzugangs-Frage
war:

     -    36  Vereine  stimmten  gegen  die  Beibehaltung  als
          Zugangsvoraussetzung, inklusive Ukraine.

     -   4 enthielten sich der Stimme.

     -   2 votierten fuer die Beibehaltung der CW-Pruefung; das
         waren der DARC und der russische Verband.

5.
Der  DARC hatte einen Vertretungsauftrag des ukrainischen
Vereins, der selbst keinen Delegierten schicken konnte, fuer
ihn gegen die CW-Pruefung zu stimmen. Offensichtlich gab  es
wegen   des  Abstimmverhaltens  der  DARC-Delegation  einige
Verwirrung.  Der DARC tat in der Berichterstattung  so,  als
waere die Ukraine Teil des DARC-Votums.


RINN IN DIE KARTOFFEL  RAUS AUS DIE KARTOFFEL

(hfs)  Am  20.11.2002 ueberschlugen sich ein paar  Dinge.  Der
Deutschland-Rundspruch erschien zunaechst mit  folgendem  Text
um 15h11 UTC:

    [...]
    Die achtkoepfige DARC-Delegation stimmte mit Hilfe der von
    dem  ukrainischen Amateurfunkverband ueberlassenen  Proxi-
    Stimme  und der eigenen Stimme jeweils fuer und gegen  die
    Abschaffung  der CW-Pruefung. Dies entsprach in  etwa  dem
    Votum gemaess der DARC-Umfrage zu CW.
    [...]

Einen Tag spaeter am 21.11.2002 um 09h44 UTC erschien derselbe
Deutschland-Rundpruch    neuerlich,    diesmal    aber     mit
modifiziertem Text:

    [...]
    Die  achtkoepfige DARC-Delegation stimmte entsprechend dem
    Ergebnis  der  CW-Umfrage  vom  Februar  2002  gegen   die
    Abschaffung.  Die DARC-Mitglieder hatten mit 52,3  Prozent
    fuer die Beibehaltung der CW-Pruefung gestimmt.
    [...]


Heilige  Einfaeltigkeit! Glaubt der DARC wirklich, er  koennte
die  unabhaengige  Stimme der Ukraine  vor  seine  eigene  CW-
Umfrage   spannen?   Welches   Demokratieverstaendnis   zeigen
eigentlich  diese Vertreter des DARC e.V.? Es  wird  wohl  das
letzte  Mal  gewesen  sein, dass die Ukraine  Deutschland  ein
Vertretungsvotum erteilt hat.


DOCH AMIGO-AFFAERE IN SAN MARINO ?

(hfs)  Ich  hatte  eingangs  erklaert,  welches  DARC-Mitglied
angeblich auf wessen Kosten nach San Marino fuhr. Schauen  wir
dazu    doch    einmal   auszugsweise   auf   die   offizielle
Teilnehmerliste der IARU:


    RSGB
    
         R.C. Whelan, G3PJT              (h)
         [...]
         Hilary Clayton-Smith, G4JKS     (o)
         Denise E Carter (UK government) (o)
    
    DARC
    
         Guenter Koenig, DJ8CY           (h)
         [...]
         Rainer Wilhelm, DH7RW           (o)


(h)  bedeutet  "Head  of  Delegation"  und  das  (o)  bedeutet
"Observer".  Bei  der  RSGB  sieht  man  deutlich,  dass  eine
Vertreterin  als  Club-Beobachterin fungierte  und  dass  Frau
Carter  einen Beobachterstatus als Vertreterin der  britischen
Regulierungsbehoerde hatte.

Analog  dazu  ist bei der deutschen Delegation Rainer  Wilhelm
jedoch NICHT als Regierungsvertreter eingetragen. Es sieht  in
der offiziellen Teilnehmerliste - und auf dem mittlerweile von
der  DARC-Website verschwundenen Delegationsphoto  -  ganz  so
aus,  als wenn er in San Marino auf einem DARC-Ticket  gewesen
waere - fuer einen Beamten der RegTP sicherlich eine Situation
mit  "Geschmaeckle". Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese
Liste fehlerhaft ist, denn die Quelle ist die Homepage

                          www.darc.de

und speziell hier die Seiten des Auslandsreferats.


URTEIL GEGEN VERFUEGUNG 306/97 NICHT RECHTSKRAEFTIG

(rps) Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koeln in Sachen BMPT-
Verfuegung  306/97 vom April dieses Jahres  ist  bisher  nicht
rechtskraeftig  geworden. Rechtsanwalt Boyke Dettmers,  DJ4KD,
hat      mittlerweile     dagegen     Berufung     vor     dem
Oberverwaltungsgericht Muenster eingelegt. Wir  erinnern  uns,
dass  das Koelner Gericht die Verfuegung 306/97 als einen rein
internen   Behoerdenvorgang  gewertet  hatte,  der  fuer   den
Funkamateur keine Verbindlichkeit hat.

Boyke teilt der AGZ dazu folgendes mit:

    "Wenig  bekannt  duerfte sein, dass die Verfuegung  306/97
    bisher  nicht  aufgehoben  ist, sondern  neben  der  BEMFV
    weiter  gilt. Ein Nichklaeger muesste also streng genommen
    jetzt zum Jahresende 2002 zwei verschiedene Schriftstuecke
    der  RegTP einreichen, naemlich die Selbsterklaerung  nach
    der  Vfg 306/97 unter Anwendung und Beruecksichtigung  der
    darin  in  Bezug genommenen alten Vorschriften und  Normen
    unter  Verwendung  der zur Vfg 306/97 gehoerenden  Anlagen
    (Formulare  etc.)  und zusaetzlich die  Anzeige  nach  der
    BEMFV.

    Ich  habe den sich daraus nun ergebenden Verstoss der  Vfg
    306/97  gegen  uebergeordnetes Recht (die BEMFV  ist  eine
    Bundesverordnung  und  damit  einer  Verwaltungsverfuegung
    uebergeordnet) in einem Schriftsatz an das OVG zusaetzlich
    geruegt."

Wie  man  dazu  nun  auch  stehen  mag,  die  Vfg  306/97  ist
Vergangenheit  und  nun verdraengt unstrittig  die  BEMFV  als
uebergeordnetes    Recht   diese   Verfuegung,    zumal    die
Regulierungsbehoerde selbst mehrfach oeffentlich erklaert hat,
sie  nicht  mehr  im Amateurfunk anzuwenden. Der  Prozess  ist
daher nur noch von akademischem Interesse.

Es   waere  der  AGZ  e.V.  allerdings  sehr  lieb,  wenn  die
Rechtsposition    des    Verwaltungsgerichts    Koeln,    dass
Amtsblattverfuegungen keine Bindung gegenueber dem Funkamateur
erzeugen,    auch    vom    Oberverwaltungsgericht    Muenster
festgeschrieben wuerde. Wir wollen nicht, dass die  RegTP  als
reine   Exekutivbehoerde  am  Ministerium  "vorbei   regiert".
Einschraenkende  Auflagen  sind  in  unserer  Rechtsauffassung
ausschliesslich  im Rahmen von Gesetzen und Rechtsverordnungen
moeglich  -  und  das  geht nun mal nur im  Bundestag  und  im
Ministerium und nicht am Schreibtisch in Mainz.


EINE NEUE SEGMENTIERUNG DES BANPLANES

(hfs)  beschloss  die  IARU  ins  San  Marino.  Neu  ist   die
grundsaetzliche Segmentierung nach Bandbreite, und nicht  mehr
primaer  nach  Sendearten.  Das ist  ein  erster  mutiger  und
richtiger  Schritt  in  die Neuzeit der Betriebsarten.  Leider
konnten  sich die Teilnehmer nicht zu einer generellen Teilung
in   Automatisch   und   Individuell   durchringen,   vielmehr
verbannten  sie  statt  dessen Packet-Radio  gleich  aus  drei
Baendern.


ZUM SCHLUSS

die Funkwetter-Daten aus Kiel

vom 23. November 2002 09h00 UTC

 Forecast sunact = eruptive
 Forecast magfield = active conds expected
 Relative sunspots = 124
 Flux = 149
 A = 28
 Next expected K = 3
 Forecast Aurora = No (normal)


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur zur persoenlichen  Nutzung  durch
Funkamateure  und  zur  Verfielfaeltigung  durch  Amateurfunk-
Medien   unter   Quellenangabe   bestimmt.   Rueckfragen   und
Anregungen adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                     AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ

 


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