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DK7JZ > AGZ 23.11.02 02:00l 55 Lines 2527 Bytes #999 (321) @ DL
BID : H5ZW3CDB0SIF
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From: DK7JZ @ DB0SIF.#HES.DEU.EU (Eberhard)
To: AGZ @ DL
Reply-To: DK7JZ @ DB0MKA.#NRW.DEU.EU
X-Info: Einspielung ohne Passwortschutz
Hallo liebe Echtfunkamateure !
Folgender Bericht war im sogensnnten AGZ-Rundspruch 54-2002 zu lesen;
> ERNEUT SCANNER-PROZESS AUF STAATSKOSTEN EINGESTELLT
> (rps) Die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 15.
> Oktober 2002 als Berufungsinstanz ein Strafverfahren gegen einen
> Funkamateur wegen Abhoeren des Flugfunks auf Kosten der
> Staatskasse eingestellt. Der Funkamateur und Flugschueler hatte
> auf der Stuttgarter Messe im November vergangenen Jahres einen
> Scanner erworben. Er wurde mit dem Geraet in der Hand vor den
> Messehallen von der Polizei angehalten und kontrolliert, gerade
> als er das Geraet ausprobieren wollte. Im Speicher befanden sich
> zwei Frequenzen, die dem Flugfunk zugeteilt sind.
> Nach drei Verhandlungstagen, der Einholung von
> Sachverstaendigengutachten und mehr als zweifelhaften Aussagen
> der Zeugen - das waren der beteiligte Polizeibeamte und ein
> Beamter der Regulierungsbehoerde - wurde der Funkamateur, der das
> Abhoeren des Flugfunks unter Hinweis auf das bekannte Urteil des
> Amtsgerichts Burgdorf fuer erlaubt hielt, durch das Amtsgericht
> Stuttgart am 29. April 2002 wegen Verstosses gegen das
> Abhoerverbot gemaess der Paragrafen 95 und 86 Satz 1 TKG zu einer
> Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Gegen das Urteil legte der
> Funkamateur Berufung ein.
> Nach Auffassung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Michael Riedel
> aus Koeln, wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das
> Argument der Verteidigung, wonach Paragraf 86 TKG - und auch
> anderen Rechtsnormen - nicht entnommen werden kann, dass
> Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks hinsichtlich des
> Abhoerens durch die Allgemeinheit unterschiedlich zu behandeln
> seien, konnte durch die Gerichte nicht ueberzeugend widerlegt
> werden.
> Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Riedel, Koeln.
In dem Magazin fuer Funkamateure "FUNKTELEGRAMM" 12/2002 Seits 4
ist diese Information inhaltlich aehnlich wiedergegeben.
Dieses Schreiben wurde zum Schluss etwas anders abgezeichnet.
* * * (Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln / AGZ). * * *
Hier koennte der Eindruck entstehen Herr Michael Riedel sei ein AGZ
eigener Rechtsanwalt.
Oder sollt diese Abzeichnung als verunglueckte Quellenangabe betrach-
tet werden, wer schafft Aufklaerung ?
DK7JZ
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