OpenBCM V1.07b12 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

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DC5JQ  > AGZ      29.08.10 08:26l 134 Lines 6215 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: DL: HamRadio 2day 352-2010
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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 352-2010
                                               29. August 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


INDIEN NEU AUF 50 MHZ

(rps)   Indische   Funkamateure   duerfen   ab   sofort    den
Frequenzbereich 50 bis 54 MHz zeitlich unbefristet nutzen. Die
erlaubte Senderleistung betraegt 25 Watt, die Sendearten  sind
allerdings auf Frequenzmodulation beschraenkt: F1B,  F2B,  F3E
und F3C. Sollte sich diese ungewoehnliche Bestimmung nicht als
ein  Fehler  in  der offiziellen Bekanntmachung der  indischen
Regierung herausstellen, waere ein Kontakt mit Deutschland aus
rechtlichen  Gruenden  unmoeglich,  weil  genau  das  bei  uns
verboten   ist.  Man  bemueht  sich  natuerlich  seitens   der
Funkamateure  zumindest  um SSB und CW.  Ausserdem  wurde  das
indische     Genehmigungssystem    von    vier    auf     zwei
Amateurfunkklassen reduziert.

Quelle: RSGB


ANONYMISIERUNGSSERVER BESCHLAGNAHMT

(rps)  Amateurfunk ist oeffentlich und fuer jeden zugaenglich.
Das  betonen  wir immer wieder und werten es ueberwiegend  als
Vorteil. Es gibt aber auch Nachteile. Im deutschen Amateurfunk
wurde  und wird oft beklagt, dass unsere digitalen Netze nicht
sicher  sind  -  und zwar in dem Sinne, dass jeder  sich  fuer
jeden   anderen  ausgeben  kann,  dass  also  keine  wirkliche
Authentifizierung des Benutzers stattfindet. Man kann sich zum
Beispiel unter Benutzung irgendeines Rufzeichens quasi  anonym
bewegen.  Auch im Internet gibt es Strukturen, mit  denen  man
eine    bewusste   Verschleierung   der   eigenen   Identitaet
herbeifuehren   kann,   etwa  VPN-Server   und   Onion-Router:
Verschluesseln  und anonymisieren steht hier  im  Vordergrund.
Dass  das Anbieten einer solchen oftmals durchaus gewuenschten
Dienstleistung  auch  in  die  Hose  gehen,  das  zeigt  diese
folgende Meldung, die diese Woche bei Heise Online erschien.

    "Am  Freitagmorgen  hat die Polizei eine  Hausdurchsuchung
    beim   einem  VPN-Anbieter  des  Perfect-Privacy-Netzwerks
    durchgefuehrt,  wie  die  Betreiberfirma  berichtet.   Die
    Behoerden  begruenden  den  Durchsuchungsbefehl  mit   dem
    Verdacht,  dass  Unbekannte ueber  die  Server  in  Erfurt
    strafrechtlich relevante Kommunikationen geroutet haben.
    
    Perfect Privacy ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen
    aus  aller Welt, die VPN-Server betreiben und ihre Dienste
    unter einer gemeinschaftlichen Oberflaeche anbieten. Gegen
    Bezahlung  koennen Anwender ihren gesamten Internettraffic
    verschluesselt   durch   die   Server   solcher   Anbieter
    schleusen,  wodurch die Rueckverfolgung  erschwert  werden
    soll. Logdateien legt Perfect Privacy nach eigenen Angaben
    nicht an.
    
    Es  wurden  fuenf  PCs samt Speichermedien  beschlagnahmt,
    wodurch  ein  Schaden  in Hoehe von  6000  bis  6500  Euro
    entstanden sein soll. Rechner, die in Verbindung  mit  dem
    VPN-Dienst     genutzt     wurden,     seien     'allesamt
    vollverschluesselt',   betont   das    Unternehmen.    Die
    eigentlichen VPN-Server haben die Beamten nach Angaben des
    Unternehmens nicht beschlagnahmt. Voruebergehend  hat  der
    Anbieter   die   Dienste   der  Erfurter   Server   jedoch
    eingestellt,     um     Mitgliedern     mit     'erhoehten
    Sicherheitsbeduerfnissen' Zeit zu geben, von den laufenden
    Ermittlungen  zu erfahren. Unklar ist, warum  die  Beamten
    statt   der  VPN-Server  die  Rechner  des  Administrators
    beschlagnahmt   haben.  Auch  ob  die  Behoerden   weitere
    Massnahmen        wie       Telekommunikationsueberwachung
    durchfuehren, ist nicht bekannt. Der Betreiber will  jetzt
    mit anwaltlicher Unterstuetzung Akteneinsicht beantragen."

Soweit  die  Meldung  von  Heise  Online.  Wendet  man  dieses
Szenario  auf Installationen des Amateurfunks, also  etwa  auf
Packet-Radio-Netze  samt Mailboxen und auf  D-STAR-Relais  mit
internationaler  Vernetzung  an,  dann  sind  deren  Betreiber
durchaus  in  der Gefahr, sich staatsanwaltlichen Ermittlungs-
und   Beschlagnahmeaktionen  auszusetzen,  sollte  jemand  zum
Beispiel  unter  Vortaeuschung einer anderen Identitaet  diese
Anlagen fuer Straftaten nutzen.


RELAISFUNKSTELLE IM TETRA-STANDARD

(rps)  Der  Amateurfunk oeffnet sich immer mehr Moeglichkeiten
der  digitalen  Sprachkommunikation.  In  Dortmund  laeuft  am
Standort  von DB0DS seit einigen Wochen eine Relaisfunkstelle,
die  erstmals  den TETRA-Standard verwendet  -  ein  digitales
vernetz-  und  verschluesselbares  Buendelfunksystem,  das  in
modifizierter  Form  ebenfalls  von  Sicherheitsbehoerden   in
Deutschland  und  Europa unter dem Namen  TETRAPOL  eingesetzt
wird.  Hierzu nun ein paar Informationen von der  Website  von
DB0DS.

Mitte  Juni ist am Standort von DB0DS auf der Frequenz 439,850
MHz  mit einer Ablage von -9,4 MHz ein TETRA-Relais in Betrieb
gegangen. Nach dem Wissensstand der Betreiber - und  auch  der
Redaktion  -  ist es das erste Amateurfunkrelais  nach  diesem
Standard weltweit. Auf dem physikalischen Kanal - also auf dem
Hochfrequenztraeger  -  liegen im Zeitmultiplexverfahren  TDMA
vier   logische  Kanaele  bzw.  Zeitschlitze,  so  dass   vier
voneinander  unabhaengige Uebertragungswege auf einem  Traeger
zur  Verfuegung stehen. Beim Erwerb von Geraeten, speziell von
gebrauchten  Geraeten, ist natuerlich darauf zu  achten,  dass
diese ohne Verschluesselung arbeiten koennen, also ohne das so
genannte TEI, da selbstverstaendlich auf jede Verschluesselung
im Amateurfunk zu verzichten ist.

Mehr  Information zu diesem interessanten Projekt  finden  Sie
auf der Website von DB0DS, das ist www.db0ds.de. Die Betreiber
werden  sicher  gerne Ihre Fragen zu TETRA beantworten,  falls
Sie die neue Anlage nutzen oder auch nur empfangen moechten.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
 


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