OpenBCM V1.07b12 (Linux)

Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

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DJ6QX  > VEREINE_ 03.02.00 22:36l 120 Lines 5456 Bytes #999 (0) @ DL
BID : 32ADB0ZDF021
Read: GUEST DK3EL DK3HG OE7FMI
Subj: RE^Richtlinien-DM2BOH
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      DB0HOM<DB0ZDF
Sent: 000203/2005z @:DB0ZDF.#RPL.DEU.EU [LinuxBCM ] bcm1.42j $:32ADB0ZDF021
From: DJ6QX @ DB0ZDF.#RPL.DEU.EU  (Dieter)
To:   VEREINE_ @ DL
X-Info: No login password

Hallo OM's

die Gedaechnisstuetze was erlaubt ist, bzw. was man unterlassen sollte, finde
ich gut. 
Doch wenn man sich dabei auf Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen beruft, die
schon neun Jahre alt sind, waere es sinnvoll, vor einer (gutgemeinten) Ver-
oeffentlichung zu pruefen, in wie weit sie noch gueltig sind.
Gerade was den Inhalt von Sendungen betrifft, wird von einigen SysOp's so
verfahren, als wuesten sie nichts von den geaenderten Gesetzestexten.
Ich gehe einmal davon aus, dass sie tatsaechlich die neuen Bestimmungen
nicht kennen. Sonst waere es ein anmassendes, diktatorisches Verhalten, wenn
sie Texte mit politischen, religioesen  oder nicht amateurspezifischen Inhalt
aus rein persoenlichen Gruenden loeschen oder sogar den Schreiber von der
Benutzung der Relais-Station ausschliessen.
Gesetze die aufgehoben sind, sind nicht mehr anzuwenden. So ist es zum Bei-
spiel eine strafbare Beleidigung, wenn man einen homosexuellen Menschen als
einen 175 ziger ( in Bezug auf den geloeschten õ175 ) anpoebelt.
So ist es auch nicht zulaessig sich auf geloeschte Texte, die den Amateurfunk
regeln, zu berufen und sie sogar anzuwenden.
Da wir (noch) in einem demokratischen System leben, sollten wir die gueltigen
Beschluesse, Verordnungen und Gesetze beachten. (Auch wenn sie uns persoen-
lich gegen den Strich gehen.)
Wer sich damit nicht abfinden kann und seine "Machtposition" als SysOp
bewusst diktatorisch, nach seinen persoenlichen Moralvorstellungen ausspielen
will, sollte besser seine Station abschalten, weil naemlich er es ist, der 
sich gegen die demokratischen Rechte und Pflichten gesetzeswidrig auflehnt.

Doch wie schon oben angefuehrt, gehe ich davon aus, dass diese unschoenen
Massnahmen einiger SysOp's, nur aus Unkenntnis der jetzt gueltigen Verord-
nungen geschahen.
( Ich habe es selbst erlebt, dass ich von einem SysOp geruegt wurde, weil 
  der Inhalt meiner Sendung nicht amateurspezifisch genug war.)

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     Auszug aus der Resulution von 1991 (als empfohlene Gedaechnisstuetze)
     øøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøø

   3.)> Ein Packet Radio-Betreiber sollte folgende Inhalte weder direkt,
      > noch ueber Mailboxen verbreiten:
   a) > Saemtliche Ankuendigungen ueber den Verkauf, Kauf oder Handel
      > mit Guetern, einschliesslich Amateurfunkausruestungen (ausgenommen
      > dort, wo oertliche Bestimmungen dies zulassen);
   b) > saemtliche Aussagen oder Propaganda betreffend politischer oder
      > religioeser Angelegenheiten;
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                  Auszuege aus neuen Gesetzen
                  øøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøø

Inhalte von Aussendungen im Amateurfunkdienst
---------------------------------------------
Wie der aufmerksame Leser der neuen Bestimmungen ueber den
Amateurfunkdienst sicher bemerkt hat, fehlen in den
aktuellen Bestimmungen die bisher gueltigen Einschraenkungen
betreffs der politischen und religioesen Inhalte im
Amateurfunkdienst.

WIR SOLLTEN UNS DER DAMIT GEWONNENEN FREIHEIT BEWUSST SEIN!
Dennoch gilt es, diese verantwortungsvoll einzusetzen.
Sicherlich gibt es immer noch so etwas wie Ham Spirit,
der es einem Funkamateur nahelegt, mit seinen Aeusserungen
einen anderen Funkamateur nicht anzugreifen, etc....
Ich denke, ich muss das nicht weiter ausfuehren.
Auf jeden Fall braucht sich niemand mehr wegen seiner
religioesen oder politischen Aeusserungen "juristisch"
schuldig zu fuehlen.

  ------------------------------------------------------------------------

            Betrifft den Inhalt von Amateurfunk - Sendungen
            ***********************************************

     Im AFuG 97 finden sich zu diesem Thema keinerlei Einschränkungen.
     In õ 5, Absatz (4) findet sich lediglich noch die Einschränkung
     betreffend des gewerblichen Einsatzes.

     In der AFuV vom Dezember 1997 taucht das Thema, Inhalte von
     Aussendungen, nicht mehr auf.

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              Auszug aus dem Connect-Text von DB0CZ
              øøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøø

 > Mailbox Brigachtal (DB0CZ) - Login: 03.02.00 15:22 UTC   Logins: 12
 > dpbox (Linux) v5.08.09


          >  Nach dem geltenden Gesetz ist jeder Funkamateur selbst
          > verantwortlich fuer seine Aussendungen sowie deren Inhalt.

                       JEDOCH NICHT DER SYSOP !

  (Ich gehe davon aus, dass sich der SysOp von DB0CZ auf ein z.Zt.
   gueltiges Gesetz beruft.)

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 Ich persoenlich bin aber auch der Meinung, dass es im Sinne der restlichen
 99,999% ( oder mehr ) aller Funkamateure ist, wenn ein SysOp Texte loescht, 
 deren Inhalte gegen die geltenden Gesetze verstossen und einem uneinsichtigen
 Stoerenfried ein "Hausverbot" in der von ihm betriebenen Station erteilt. 
 Er sollte den Schreiber im Widerholungsfall, wegen des Tatbestandes einer 
 gesetzeswidrigen Handlung, zur Anzeige bringen.
 Eine gewiss nicht beneidenswerte Aufgabe, bei dem sicher der Justitiar
 des DARC, dem rechtlich begruendeten Verlangen der 99,999%  auf ein 
 respektvolles zwischenmenschliches Miteinander, Nachdruck zu verleihen, 
 Hilfestellung geben wuerde.
 


 >Vy 73+55 Dieter * EA5/DJ6QX  ALTEA/ALICANTE den 03.02.2000 Time 20:04 UTC< 



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