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OE7XMH > VEREINE 21.02.99 08:55l 37 Lines 1615 Bytes #-9810 (0) @
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Subj: IARU ein Verein ?
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Im Zusamenhang mit dem oe.AFG wird zeitweise der " Nachweis der Registrierung
der IARU als Verein gefordert.
Vor einiger Zeit habe ich diesbeuüglich einen kurzen Abriß aus dem Kommentar
von Grabensteiner in PR veröffentlich.
Ich sende ihn somit nocheinmal:
Da die " IARU " liebevoll als bunter Haufen tituliert
wurde,bedarf es zu ihrer Ehrenrettung doch einiger
Klarstellungen:
Aus dem Kommentar von Dr. Grabensteiner ,OE5GZM ,
" Der Amateurfunkdienst aus rechtlicher Sicht " einige
Passagen über deren Rechtsnatur:
Um eine gewisse Störungsfreihheit hinsichtlich der im
AFU verwendeten Frequenzen zu erreichen wurden von
den einzelnen Regionen der IARU sog. Bandpläne
beschlossen.
Bei diesen Bandplänen handelt es sich aus rechtliche
Sicht um Empfehlungen einer aus den nationalen
Amareurfunkverbänden der meisten Länder der Erde gebildeten
privatrechtlichen Organisation.
Allgemeine rechtliche Verbindlichkeit kommen ihnen
daher in dieser Eigenschaft nicht zu.
Die privatrechtliche Verbindlichkeit zur Einhaltung der
IARU - Empfehlungen ergibt sichfür den OM aus der
Mitgliedschaft zu einem nationalen Amaterufunkverband.
Aber auch Nichtmitglieder sind durch die praktische
Effektivität der Bandpläne bei der Betriebsabwicklung
daran gebunden.
Diese Bandpläne wurden bisher von der Behörde in Form
eines Merkblattes rechtsverbindlich verlautbart.
Hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung der sog.
Merkblätter, das letzte ist meines Wissens am 1.8.1989
-also vor zehn Jahren noch von der damaligen
Fernmeldebehörde herausgegeben - verweise ich auf Seite
244des obangeführten Kommentars.
73 OE7XMH
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