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DH6RAE > U23      27.06.03 08:12l 64 Lines 3052 Bytes #999 (0) @ 
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                                            Tännersreuth, 26. Juni 2003
Nochmals hallo zusammen!

Vielen Dank für die sachliche Kritik und für die Anregungen.

Dass man mehrfach löhnen soll, wenn man gleichzeitig auf KW und auf 70cm
QRV ist, war nie ein Gedanke von mir. Es geht hier rein um EINE Station, 
für die der Beitrag fällig wird. EINE Station kann von EINER Handfunke 
bis zu sechs KW-Trx, drei VHF-Geräten, acht für 70cm... gehen. Das ist 
für mich EINE Amateurfunkstation die an EINEM Standort betrieben wird.

Ich zahle auch nur einmal an die GEZ für einen Radio und für einen 
Fernseher.

Und ob ich nun gleichzeitig mit fünf Radios von Bayern 1 bis Bayern 5
höre und dann noch zehn Programme gleichzeitig schaue (vom Pornofilm 
bis hin zur Marslandung...) ist denen doch egal. 
Ich bin EIN Rundfunkteilnehmer und meine Kinder hören alle mit und kostet 
auch nicht mehr (Bis sie mal ein eigenes Einkommen haben zumindest).

Das zu Frage von Michael. Und nun zum Olaf:

>Wer soll denn wie entscheiden, wer als Zulassungsinhaber eine eigene Station
>hat? Dann müßten ja wie früher in der DDR alle Sender registriert sein.
>Diesen Verwaltungsaufwand kann sich heutzutage keiner mehr leisten!
>Außerden würde das einigen unter uns gegen die freiheitliche Einstellung
>gehen, wenn er jedesmal bei einem Senderverkauf die RegTP informieren
>sollte. So nach dem Motto: "Was geht die RegTP mein Privateigentum an"?

Hier kann ich dir nur zustimmen!  Das würde den Rahmen sprengen.
Im Computerzeitalter ist das aber auch kein Problem mehr, wenn ich die 
Bescheide nicht nach Individualrufzeichen, sondern nach Standorten 
rausgebe.

Ich bin stolzer Besitzer eines kleinen Pkw und zahle dafür Kfz-Steuer.
Ob ich nun alleine fahre oder meine ganze Verwandtschaft damit rumfährt 
ist dem Finanzamt auch egal. Und wenn der Papst mal fährt ist es auch
wurscht. Der Bescheid geht immer an den Fahrzeughalter.

Es scheint aber am sinnvollsten, wenn man einen "Rückforderungsantrag"
stellt und im Folgejahr entsprechend den Beitrag anpasst. So wenn es
gesetzlich geregelt werden könnte, wäre wohl die sinnvollste Methode.

Das Finanzamt macht es ja vor. Es wird laufend Lohnsteuer einbehalten
und dann kann man sie wieder mit der Einkommensteuererklärung zurück-
fordern. Das Gesetz muß nur entsprechend ausgelegt sein.

Schmuddelei wird es aber immer geben. Ich habe auch schon Kondome bei
meiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht, obwohl meine
heimliche Liebe die Pille nimmt......

Nun gut. Im November hat der Distrikt Bayern Ost seine Nächste Versammlung.
Bis dahin werden wir (das sind die Mitglieder von U23) einen Antrag
ausarbeiten und der Versammlung zur Abstimmung vorlegen. Was dabei
rauskommt?? Schaun ma mal sagte mal der Beckenbauer.



                 ÉÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍÍ»
Mit vy 73 de     º Konrad, DH6RAE @ DB0MRW.#BAY.DEU.EU º
                 º im DARC-Ortsverband Stiftland -U23- º
                 º   Location: JN69EU (Tännersreuth)   º
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