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DF9IE > TECHNIK 26.01.01 20:50l 100 Lines 3764 Bytes #-9162 (0) @ DL
BID : Q11DB0RUE00Q
Read: DK1MBY GUEST OE7FMI
Subj: RE: CE-Kennzeichnungspflicht
Path: DB0ZKA<DB0GPP<DB0LX<DB0CZ<DB0FRB<DB0PSC<DB0RUE
Sent: 010126/1923z @:DB0RUE.#RPL.DEU.EU [Ruelzheim JN49dd] DB19c1 $:Q11DB0RUE00
From: DF9IE @ DB0RUE.#RPL.DEU.EU (Roland)
To: TECHNIK @ DL
Hallo Klaus-Peter,
so weit ich weis, erfüllen Geräte mit CE-Zeichen die entsprechenden "Europa-
normen". Den genauen Inhalt der Normen kann man an entsprechenden Stellen
nachlesen. Man kann sich z.B. die Normen gegen Gebühr zuschicken lassen. Je
nachdem wo das Gerät eingesetzt wird und was es genau für eines ist, sind die
Inhalte entsprechend anders...
CE = Conformity Europe
Zeichen wie TÜV oder GS (geprüfte Sicherheit) und was es sonst noch so
alles gibt sind oft nur Zierrat, müssen nicht sein und helfen oft nur
das Produkt besser zu verkaufen.
Anders verhält es sich mit dem CE-Zeichen:
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Seit ein paar Jahren (seit 1997 ?) ist es P F L I C H T , daß jedes in
Deutschland (Europa) in Verkehr gebrachte "elektrische?" Gerät dieses
Zeichen tragen muß!!!
Der Hersteller erklärt somit, daß sein Produkt die entsprechenden Normen
erfüllt und es alle erforderlichen Prüfungen nachweislich bestanden hat.
Dummerweise hat man keine Wahl, das CE-Zeichen muß drauf! Anfangs hatten die
Hersteller einfach das Zeichen aufgedruckt, obwohl das Produkt entweder
noch gar nicht geprüft wurde oder die Prüfung nicht bestanden hatte!
Eine Prüfung nach CE ist sehr teuer und u.U. sehr zeitaufwendig. Der
Zyklus der Prüfung und Nachbesserung/Entwicklung muß solange durchlaufen
werden bis das Produkt die Prüfung besteht.
Man stelle sich vor, ein Gerät ist schon seit 10 Jahren im Handel und darf
dann ab Dato nicht mehr verkauft werden, da es kein CE-Zeichen trägt!!!
Die Industrie nimmt die Normen sehr ernst, denn Stichprobenprüfungen könnten
sehr teuer werden. Bei Billigprodukten bin ich mir nicht sicher, ob das drin
ist was drauf steht --> nicht vergessen, das Zeichen m u ß drauf sein,
sonst darf das Produkt in Deutschland/Europa nicht verkauft werden.
Fazit:
======
a) Somit ist klar, daß auch ein Amateurfunkgerät, das in Deutschland im Handel
ist, neuerdings ein CE-Zeichen tragen muß, egal in welchem Land das Gerät
hergestellt wurde.
Wenn ein Hersteller in Deutschland etwas verkaufen will, dann muß das Gerät
den deutschen Erfordernissen entsprechen!
b) Es erklärt sich wohl auch, daß ein Selbstbaugerät n i c h t unter die
CE-Kennzeichnungspflicht fällt, da es nicht "in den Handel" gebracht wird.
Also, wozu sollte man es jemandem zu einer sehr teueren Serien-CE-Prüfung
vorlegen? --> Völlige Entwarnung im privaten Bereich!
c) Das Gleiche gilt für "Mitbringsel" aus dem außereuropäischen Ausland:
Kein Handel (in DL) = Keine CE-Kennzeichnungspflicht!
Wenn Sie allerdings die Geräte containerweise importieren und in den deutschen
(europäischen) Handel bringen, dann sind Sie verpflichtet das Zeichen auf-
zudrucken, bzw. dafür zu sorgen, daß die entsprechenden Prüfungen mit Erfolg
durchgeführt wurden.
Geräte, die nicht, oder unberechtigter Weise, das Zeichen tragen und von einem
Amateurfunkhändler in Deutschland angeboten werden, könnten somit u.U. be-
schlagnahmt werden, da der Händler gegen geltendes Recht verstoßen würde.
d) Zum Zoll: So weit mir bekannt müssen Afu-Geräte überhaupt nicht mehr
verzollt werden. Lediglich die gesetzliche Mehrwertsteuer (16%)
ist zu entrichten! Infos gibt es demnächst in der CQ/DL 2/2000
oder im Internet beim www.DARC.de
Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole:
*===========================================================================*
* Kein Handel, keine Kennzeichnungspflicht! CE ist Sache der Händler/Her- *
* steller, nicht der Kunden! *
*===========================================================================*
73 de DF9IE, Roland aus Ludwigshafen/Oggersheim
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