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DL6IM > RTA 16.08.98 20:22l 63 Lines 3092 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: RTA-Sitzung am 15.08.98
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RTA-Sitzung am 15. August 98
Am 15.08.98 traf sich der RTA in Baunatal zu seiner ersten Sitzung in diesem
Jahr. Die vorhergehende Sitzung hatte im November 1997 stattgefunden. Neun
der zwoelf Mitgliedsvereine waren vertreten. Ziel der Sitzung war es, neben
der Entscheidung ueber die Aufnahme neuer Mitglieder in den RTA wegen der
lange zurueckliegenden letzen Sitzung die bisherige Taetigkeit des Vorsitzenden
und der RTA-Delegationsmitglieder im Zusammenhang zu erlaeutern und zu disku-
tieren. Ueber alle wesentlichen Sachbereiche wurde bereits in den Amateurfunk-
medien berichtet.
Das Protokoll der Sitzung vom 16.11.97 wurde mit einer Ergaenzung genehmigt.
Der Vorsitzende berichtete sodann umfassend ueber Gespraeche mit Vertretern
des Wirtschaftsministeriums und der Regulierungsbehoerde. Er legte das Vorge-
henskonzept bei den Gespraechen dar und ging auf die im Zusammenhang mit der
Gruendung der RegTP veraenderten Verhaeltnisse der verschiedenen Ebenen
Politik, Ministerium und nachgeordnete Behoerden ein.
Die Aufnahme von DIG e. V. und Nordlink in den RTA wurde beschlossen; die
Aufnahmeantraege von AGZ und DAFK wurden abgelehnt. Der RTA hat damit 14
Mitglieder.
Weitere Themen waren Informationen und Meinungsaustausch zu folgenden Bereichen:
Pruefungsfragen fuer die Zeugnisklasse 3: RegTP und Vertreter aus dem RTA
arbeiten an einer Weiterentwicklung des Fragen und Antwortenkataloges der
Zeugnisklasse 3 in der fuer die kuenftige Zusammenarbeit verabredeten Art und
Weise. DARC und AATiS werden die fachkompetenten Vertreter der Funkamateure
stellen.
Gestaltung des Ausbildungsfunkbetriebs: Ein wesentlicher Punkt im Konzept
des Ausbildungsfunkverkehrs, das in der CQDL skizziert wurde, besteht u. a.
darin, dass das Ausbildungscall nur von dem Operator in Ausbildung benutzt
werden kann, um einen Missbrauch weitgehend auszuschliessen.
Datenuebertragung auf Netzleitungen und ADSL: In Kuerze wird der DARC hierzu
einen Problemaufriss veroeffentlichen, aus dem sich ergibt, wie die Stoerungen
zu erkennen sind und an wen Stoerungsmeldungen weitergegeben werden sollen.
Ueber die bisherigen Aktivitaeten des DARC im zustaendigen Normungsgremium und
die weiteren Vorgehensmoeglichkeiten zur Verhinderung dieser Entwicklung wurde
beraten.
Typgenehmigungspflicht von Funkgeraeten im KFZ: Einem Hinweis zufolge sind
neue Regelungen geplant, von denen auch Amateurfunkgeraete betroffen sein
koennen. Ein Gespraech im Bundesverkehrsministerium soll hierueber weitere
Aufschluesse bringen.
Verfahren zur Vergabe von Rufzeichen mit einem Buchstaben im Suffix: Die RegTP
wird in Kuerze in dieser Angelegenheit an den RTA herantreten. Der DARC e. V.
erklaert sich bereit, an einer Loesung mitzuarbeiten.
Die naechste Sitzung wird voraussichtlich einberufen, wenn der Entwurf des
Frequenznutzungsplans zur Kommentierung vorliegt.
Mit freundlichen Gruessen
Guenter Schupp, DL6IM
Sprecher des RTA
(eingespielt am 16.8.98 bei DB0GSO mit Passwortschutz)
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