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DB0FHN

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DK3UZ  > RTA      16.01.98 18:12l 231 Lines 10125 Bytes #-9619 (0) @ DL
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ungsweisen aller unter Teil A Nr. 1
         genannten Sachverhalte, so da"s eine eigenverantwortliche
         Befassung mit Funktechnik m"oglich ist;

\item[b] Im Pr"ufungsfach Betriebliche Kenntnisse:

\subitem die Kenntnis "uber alle unter Teil A Nr. 2 genannten Themenbereiche,
         soweit dies f"ur die mit der Zeugnisklasse 3 eingeschr"ankten
         Be\-triebs\-m"og\-lich\-kei\-ten notwendig ist;

\item[c] Im Pr"ufungsfach Kenntnisse von Vorschriften:

\subitem[1.] die Kenntnis "uber alle unter Teil A Nr. 3 genannten
             Rechtsgrundlagen und Vorschriften, die f"ur eine
             ordnungsgem"a"se Teilnahme am Amateurfunkdienst im Rahmen
             der eingeschr"ankten Zulassungsbedingungen der Zeugnisklasse
             3 notwendig sind.

\subitem[2.]  Werden in Pr"ufungsteilen der schriftlichen Pr"ufung keine 75,
              aber mindestens 70 vom Hundert der H"ochstpunktzahl erreicht,
              so kann der Bewerber in den nicht gen"ugenden Pr"ufungsteilen
              m"undlich nachgepr"uft werden.

\subitem[3.]  Anforderungen f"ur die schriftliche Pr"ufung werden in einem
              Frage- und Antwortenkatalog festgeschrieben.
\end{description}


{\flushleft 2 Praktische Pr"ufung}

\begin{description}
\item[2.1] H"oraufnahme von Morsezeichen
   \begin{itemize}
   \item H"oraufnahme der Morsezeichen und gleichzeitiges Niederschreiben
         in gut lesbarer Handschrift unter folgenden Bedingungen:
   \item Morsegeschwindigkeit von mindestens 12 W"ortern (zu je 5 Zeichen)
         pro Minute,
   \item Dauer mindestens 3 Minuten,
   \item h"ochstens 4 Fehler.
   \end{itemize}

\item[2.2] Abgabe von Morsezeichen

\subitem Abgabe eines Pr"ufungstextes in Morsezeichen unter Verwendung
         einer Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die
         Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden, ausgenommen
         Einrichtungen, die das Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive
         Kenntnis des Morsecodes zulassen, unter folgenden Bedingungen:

   \begin{itemize}
   \item Morsegeschwindigkeit mit mindestens 12 W"ortern (zu je 5 Zeichen)
         pro Minute,
   \item Dauer l"angstens 3 Minuten,
   \item h"ochstens 4 nichtkorrigierte Fehler.
   \end{itemize}
\end{description}

\pagebreak

{\flushleft {\bf Anlage 2}}

\begin{center}
      {\bf Durchf"uhrung} \\
      {\bf der fachlichen Pr"ufung f"ur Funkamateure}
\end{center}


{\flushleft {\bf 1. Allgemeines}}

Pr"ufungen werden nicht"offentlich durchgef"uhrt.

Vor Beginn der Pr"ufung haben die Bewerber ihre Identit"at
nachzuweisen. Der Vorsitzende des Pr"ufungsausschusses hat vor Beginn
der Pr"ufung "uber die Folgen eines T"auschungsversuchs zu
belehren.

Erscheint der Bewerber nicht zur Pr"ufung oder erkl"art der Bewerber vor
Beginn der Pr"ufung glaubhaft, da"s er sich auf Grund k"orperlicher
Beschwerden nicht dazu in der Lage f"uhlt, an der Pr"ufung teilzunehmen,
gilt die Pr"ufung als nicht angetreten. Tritt der Bewerber nach Bekanntgabe
der Pr"u\-fungs\-auf\-ga\-ben in einer Teilpr"ufung von der Pr"ufung
zur"uck, gilt die Teil\-pr"u\-fung als nicht bestanden. Tritt der Bewerber
nach Bekanntgabe der Pr"u\-fungs\-auf\-ga\-ben von der gesamten Pr"ufung
zur"uck, gilt die Pr"ufung als insgesamt nicht bestanden. Der
Re\-gu\-lie\-rungs\-be\-h"or\-de entstandene Kosten sind auch beim
R"ucktritt von der Pr"ufung vom Antragsteller zu erstatten. Bei
T"au\-schungs\-ver\-su\-chen oder bei St"orung des Pr"ufungsablaufs wird der
Bewerber von der Pr"ufung ausgeschlossen. Die Pr"ufung gilt in diesem Fall
als nicht bestanden. Die Entscheidung "uber den Ausschlu"s trifft der
Vorsitzende.

Die Pr"ufung ist von mindestens einem Mitglied des Pr"ufungsausschusses
st"andig zu beaufsichtigen.

Eine Wiederholungspr"ufung findet nur nach erneuter Anmeldung innerhalb
von 24 Monaten nach der Erstpr"ufung statt.

{\flushleft {\bf 2. Schriftliche Pr"ufungsteile}}

Die Dauer der Pr"ufung betr"agt f"ur die schriftlichen Pr"ufungsteile:

{\flushleft Klassen 1 und 2 Klasse 3}
\begin{description}
\item[1.] Technische Kenntnisse 90 Minuten, 45 Minuten,
\item[2.] Betriebliche Kenntnisse 60 Minuten, 30 Minuten,
\item[3.] Kenntnisse von Vorschriften 60 Minuten, 30 Minuten.

\subitem Zwischen den schriftlichen Pr"ufungsteilen Technische Kenntnisse,
         Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften ist
         jeweils eine Pause einzulegen.

\subitem Als Hilfsmittel d"urfen nur Schreibger"at und Taschenrechner
         ohne Textspeicher und eine Formelsammlung benutzt werden.
\end{description}

{\flushleft {\bf 3. Pr"ufungsteil H"oren und Geben von Morsezeichen}}

Der Nachweis f"ur das H"oren von Morsezeichen findet f"ur
alle Bewerber gleichzeitig statt. Die Pr"ufung beginnt mit der Vorspielung
eines Morsetextes in Pr"ufungsgeschwindigkeit f"ur die Dauer von
etwa einer Minute zur Einpegelung der H"oreinrichtungen der Bewerber.
Anschlie"send folgt der Pr"ufungstext. F"ur Bewerber, die
diesen Pr"ufungsteil nicht beim ersten Mal bestehen, ist ein zweiter
Versuch m"oglich.

{\flushleft {\bf 4. Ergebnis der Pr"ufung}}

Der Vorsitzende teilt den Bewerbern das Pr"ufungsergebnis mit.
F"ur Bewerber, die die Pr"ufung bestanden haben, veranla"st
der Vorsitzende das Ausstellen eines Amateurfunkzeugnisses. Bewerbern kann
die Einsicht in ihre Pr"u\-fungs\-ar\-bei\-ten nur auf schriftlichen Antrag
bei der Re\-gu\-lie\-rungs\-be\-h"or\-de gew"ahrt werden.

{\flushleft {\bf 5. Widerspruchsverfahren}}

Gegen das Pr"ufungsergebnis kann innerhalb eines Monats bei der
Re\-gu\-lie\-rungs\-be\-h"or\-de schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

\clearpage

\begin{table}[h!]
{\flushleft {\bf Anlage 3}}

\begin{center}
      {\bf Geb"uhrenverzeichnis}
\end{center}

Die Regulierungsbeh"orde erhebt f"ur Amtshandlungen nach dieser
Verordnung folgende Geb"uhren:
\vspace{2.0ex}

\begin{tabular}{|p{0.5cm}|p{0.8cm}|p{8.50cm}|p{4.00cm}|} \hline
  \multicolumn{1}{|p{0.5cm}|}{\center Nr.}
        & \multicolumn{2}{p{9.30cm}|}
             {\center Geb"uhrentatbestand}
        & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center Geb"uhr in DM}  \\    \hline
  1     & a) & Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses
               nach bestandener Pr"ufung f"ur die &           \\    \cline{2-4}
        &    & Klasse 1
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 170}       \\    \cline{3-4}
        &    & Klasse 2
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 130}       \\    \cline{3-4}
        &    & Klasse 3
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 90}        \\    \cline{2-4}
        & b) & Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener
               Zusatzpr"ufung
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 85}        \\    \cline{2-4}
        & c) & Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener
               Wiederholungspr"ufung
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{Geb"uhr nach a,
                                           zu\-z"ug\-lich 70 bis
                                           100 je
                              Wie\-der\-ho\-lungs\-pr"u\-fung} \\    \hline
  2     & \multicolumn{2}{p{9.30cm}|}
             {Von Nummer 1 unabh"anngige
             Ausstellung einer harmonisierten
             Pr"ufungsbescheinigung oder einer
             Zeugniszweitschrift}
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 40}        \\    \hline
  3     & a) & Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
               durch Zuteilung eines personengebundenen
               Rufzeichens
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 50}        \\    \cline{2-4}
        & b) & Zuteilung eines zus"atzlichen Rufzeichens
               nach \S 16
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 50}        \\    \cline{2-4}
        & c) & Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens
               nach \S 13 Absatz 3
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 120}       \\    \cline{2-4}
        & d) & Zuteilung eines Rufzeichens f"ur eine
               Klubstation, eine Relaisfunkstelle
               oder eine Funkbake nach \S 14
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 80}        \\    \hline
\end{tabular}
\end{table}
\pagebreak
\begin{table}
\begin{tabular}{|p{0.5cm}|p{0.8cm}|p{8.50cm}|p{4.00cm}|} \hline
  4     & \multicolumn{2}{p{9.30cm}|}
             {Anordnung einer Einschr"ankung des
             Betriebes oder der Au"serbetriebnahme
             einer Amateurfunkstelle, sofern ein
             Versto"s gegen Rechtsvorschriften
             des Amateurfunkgesetzes oder der
             Amateurfunkverordnung oder der \S\S
             12 und 16 und der Anlage 1 der
             Verordnung zur Durchf"uhrung des
             Gesetzes "uber den Amateurfunk
             vorliegt}
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 50}        \\    \hline
  5     & \multicolumn{2}{p{9.30cm}|}
             {"Uberlassung des Verzeichnisses der
             zugeteilten deutschen Rufzeichen und
             ihrer Inhaber nach \S 18 Abs. 4}      &          \\    \cline{2-4}
        & a) & Als Druckwerk
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 40}        \\    \cline{2-4}
        & b) & Als Datentraeger (CD-ROM)
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{\center 50}        \\    \hline
  6     & a) & Antragsablehnung, Widerruf und
               R"ucknahme sowie in F"allen von
               Antragsr"ucknahme
             & \multicolumn{1}{p{4.00cm}|}{Die H"ohe der
                                           Geb"uhr bemi"st
                                           sich nach \S 15
                                           des
                     Ver\-wal\-tungs\-ko\-sten\-ge\-set\-zes} \\    \cline{2-4}
        & b) & Vol
--
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