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DL6IM > RTA 15.01.98 00:17l 78 Lines 3590 Bytes #-10013 (0) @ DL
BID : 14181ADK0MWX
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Subj: RTA bei der RegTP am 14.1.98
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Sent: 980114/2106z @:DK0MWX.#NRW.DEU.EU [Langenfeld,Op:DL1WX] $:14181ADK0MWX
de DL6IM @ DK0MWX.#NRW.DEU.EU (Guenter)
to RTA @ DL
Betr.: Gespraech in der RegTP in Mainz am 14.1.1997 zu Fragen
der Vfg. 306/97 und der AfuV
Die RTA-Vertreter haben mich gebeten, folgende Info in die Rubrik
RTA einzuspielen:
Liebe XYLs, YLs, OMs und SWLs,
Anlass fuer das Gespraech, an dem K. E. Voegele, DK9HU, als Vorsitzender
des RTA, der VFDB, vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Guenter Schupp,
DL6IM, und Geschaeftsfuehrerin Renate, DJ8YL, fuer den DARC der stellv.
Vorsitzende Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und von der juristischen und
technischen Verbandsbetreuung des DARC Frau Volmer und Thilo Kootz, DL9KCE,
teilnahmen, war der Wunsch des RTA, verschiedene Fragen, die sich aus der
Vfg. 306/97 ergaben, zu klaeren.
Danach wird folgendes klargestellt:
+ Fuer Funkamateure, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AfuG97 am
23. Juni 1997 im Besitze einer Amateurfunkgenehmigung waren, gilt zur
Abgabe der Selbsterklaerung eine Uebergangsfrist bis zum 21.01.2000;
+ Funkamateure, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des AfuG97 vom
23. Juni 1997 ihre Amateurfunkgenehmigung erhalten haben, koennen zur
Abgabe ihrer Selbsterklaerung noch die naeheren Hinweise der RegTP zur
Vfg. 306/97 abwarten, die die RegTP derzeit erarbeitet und in Kuerze
veroeffentlichen wird. Die Veroeffentlichung kann dann aus dem Internet
unter www.regtp.de ausgelesen werden.
+ die Vfg. 306/97 gilt fuer Amateurfunkstationen an einem festen Standort
mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP.
Bei diesem Gespraech sind die RTA-Standpunkte zur Anwendung der HSM-
Grenzwerte erneut unter Hinweis auf das Unverstaendnis und die Empoerung
vieler Funkamateure angesprochen worden.
Die RegTP haelt jedoch unbeirrt an ihrem Standpunkt fest. Neu ist, dass die
RegTP in Kuerze eine Untersuchung ueber die Wirkung von elektromagnetischen
Feldern auf die Empfindlichkeit von HSM vergeben wird. Die Vertreter des
RTA setzten sich dafuer ein, so zu verfahren, dass Ergebnisse moeglichst
schnell vorliegen und boten an, sich an der Auftragsvergabe der Untersuchung
zu beteiligen, um speziell die Wirkungen im Kurzwellenbereich des
Amateurfunks untersuchen zu lassen.
Herr Link, fuer den Amateurfunkdienst zustaendiger Referent in der RegTP,
stand uns noch kurz fuer Fragen und Klarstellungen zur AFuV zur Verfuegung.
Es haben sich folgende Hinweise ergeben:
+ Der Fragen- und Antwortenkatalog fuer das Multiple-Choice-Verfahren wird
vor dem 01.05.1998 vorliegen;
+ Antraege zur Koordinierung von Relaisfunkstellen und Sonderstationen sind
bis auf weiteres an das V/U/S-Referat des DARC e. V. zu richten.
+ Para. 14 Absatz 3 ist so zu verstehen, dass Mitbenutzer einer Klubstation
das dem als verantwortlich benannten Funkamateur zugeteilte Rufzeichen
fuer die Klubstation verwenden sollen.
Die RTA-Vertreter haben die Ergebnisse des Gespraeches in einer im Anschluss
daran folgenden internern Beratung zur Vfg. 306/97 eroertert. Es hat sich
verfestigt, dass die weiteren Vorgehensschritte des RTA in bezug auf die
Vfg. 306/97 wie folgt in Angriff genommen werden sollen:
An dem bereits feststehenden Termin fuer ein Gespraech mit einem Vertreter
der Rundfunkanstalten wird festgehalten. Danach folgen Gespraeche mit
Vertretern aus den Normungsgremien, sodann die Termine mit den politischen
Parteien, gegebenenfalls auch ein Termin im Gesundheitsministerium und
schliesslich das Gespraech mit Minister Rexrodt.
Wir werden darueber weiter berichten.
73 de
Guenter Schupp, DL6IM
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