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Packet Radio Mailbox

DB0FHN

[JN59NK Nuernberg]

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DK6XH  > RELAIS   14.12.03 10:55l 86 Lines 3131 Bytes #999 (0) @ DL
BID : ECDDB0ZKA00H
Read: GUEST DG8NGN OE3KLU DF5EI DK5BA
Subj: DB0UA an EchoLink ("agz"-Rundspruch)
Path: DB0FHN<DB0FOR<DB0MRW<DB0PV<DB0ZKA
Sent: 031214/0851z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] obcm1.04beta51
From: DK6XH @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (Hermann)
To:   RELAIS @ DL
X-Info: Sent with login password


Hallo allerseits,

in ihrem aktuellen Rundspruch schreibt die 
"Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" - kurz "AGZ" -
in PacketRadio und Newsgroup de.comm.ham :


[DL: HamRadio 2day 111-2003]
[...]
> REG TP AUF EINEM AUGE BLIND?
>
> (hfs)  Die  REG  TP Aussenstelle Muelheim ruegte  unlaengst  einen
> Funkamateur,  dass er seinen ECHOLINK-Anschluss ohne  AUFSICHT  in
> Betrieb lasse und kuendigte Sanktionen an.
> 
> Am 13. Dezember 2003 machte die Redaktion von äHamRadio 2day" eine
> Momentaufnahme  der aktiven Repeateranbindungen im ECHOLINK-System
> und  zwar  zur nachtschlafenen Zeit um 03h52 Ortszeit. Wir  fanden
> die folgenden AKTIVEN Stationen :
>
>
> DB0ANT-R   Wolfenbuettel 439.225MHz
> DB0CM-R    Seligenstadt 439.075MHz
> DB0DS-R    Dortmund 438.650
> DB0ERG-R   Ergoldsbach JN68CQ
> DB0LBI-R   Bielefeld Herford
> DB0OVL-R   Landshut, 439.375 MHz
> DB0SML-R   Leipzig  439,275 MHZ
> DB0UA-R    Augsburg (JN58LI) RV51
> DB0UP-R    JN48IV Pforzheim
> DB0VOX-R   Private conference [0/6]
> DH5HG-R    KASSEL DB0XE 2m Rept
> DJ3QE-R    Vlotho, www.dj3qe.de
> DJ4IM-R    Allgaeu-Repeater DB0ZD
> DL1MFQ-R   439.025 DB0CP Pfaffenh.
> DL1OBH-R   Deister  DB0LL 439.300
> DL4AH-R    Relay-Hildesheim/Hann.
> DL6NDU-R   Wuerzburg link to DB0 (1)
> DO1HEN-R   DB0NI Lueneburg JO53FG
> [...]

Über die Handhabung bzw. Auslegung der geltenden Gesetze und 
Vorschriften durch die RegTP bezüglich "bemannt/unbemannt" 
bzw. "automatisch/nicht automatisch" - insbesondere ob das AFuG97 die 
Behörde überhaupt ermächtigt - kann man durchaus geteilter Meinung 
sein, aber momentan findet die AFuV § 14 - Besondere 
Amateurfunkstellen - noch Anwendung.

Die RegTP erklärte dazu im April dieses Jahres:

| Eine Notwendigkeit zur Lizenzierung von Gateways besteht nicht,
| solange diese nicht als automatisch arbeitende Stationen 
| unbeaufsichtigt betrieben werden. Eine Ausnahme, so die Behörde, 
| sind Gateways, die direkt, also nicht über Funk, mit einer bereits
| genehmigten automatisch arbeitenden Station (§ 14 AFuV) verbunden 
| sind. Darüber hinaus ist keine weitere Genehmigung notwendig. 
| Es muss jedoch in jedem Fall Vorsorge vor Missbrauch getroffen 
| werden. 


Dieser nun erfolgte öffentliche "Wink mit dem Zaunpfahl" durch 
die "agz" dürfte nunmehr (schon wegen des Grundsatzes zur 
Gleichbehandlung) der RegTP keine andere Wahl lassen, jeglichen nicht 
von ihr genehmigten Betrieb von automatischen Links / Gateways zu 
sanktionieren.

Wer also beispielsweise nicht direkt am Relaisstandort einen 
Internetanschluss nutzt, sondern die Verbindung über einen separaten 
(nicht genehmigten) Link herstellt, und dies 24 Stunden rund um die 
Uhr, könnte wohl in nächster Zeit Probleme mit der Behörde bekommen.

Für DB0UA-R bedeutet dies, dass mit sofortiger Wirkung EchoLink nur 
noch sporadisch zur Verfügung steht, bis die im August 2003 beantragte 
Genehmigung des Links DB0UAA seitens der RegTP vorliegt.

Mir bleibt faktisch keine andere Wahl und ich bitte um Euer Verständnis.


73 de Hermann, DK6XH


 


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