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DK6XH > RELAIS 14.12.03 10:55l 86 Lines 3131 Bytes #999 (0) @ DL
BID : ECDDB0ZKA00H
Read: GUEST DG8NGN OE3KLU DF5EI DK5BA
Subj: DB0UA an EchoLink ("agz"-Rundspruch)
Path: DB0FHN<DB0FOR<DB0MRW<DB0PV<DB0ZKA
Sent: 031214/0851z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] obcm1.04beta51
From: DK6XH @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (Hermann)
To: RELAIS @ DL
X-Info: Sent with login password
Hallo allerseits,
in ihrem aktuellen Rundspruch schreibt die
"Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" - kurz "AGZ" -
in PacketRadio und Newsgroup de.comm.ham :
[DL: HamRadio 2day 111-2003]
[...]
> REG TP AUF EINEM AUGE BLIND?
>
> (hfs) Die REG TP Aussenstelle Muelheim ruegte unlaengst einen
> Funkamateur, dass er seinen ECHOLINK-Anschluss ohne AUFSICHT in
> Betrieb lasse und kuendigte Sanktionen an.
>
> Am 13. Dezember 2003 machte die Redaktion von äHamRadio 2day" eine
> Momentaufnahme der aktiven Repeateranbindungen im ECHOLINK-System
> und zwar zur nachtschlafenen Zeit um 03h52 Ortszeit. Wir fanden
> die folgenden AKTIVEN Stationen :
>
>
> DB0ANT-R Wolfenbuettel 439.225MHz
> DB0CM-R Seligenstadt 439.075MHz
> DB0DS-R Dortmund 438.650
> DB0ERG-R Ergoldsbach JN68CQ
> DB0LBI-R Bielefeld Herford
> DB0OVL-R Landshut, 439.375 MHz
> DB0SML-R Leipzig 439,275 MHZ
> DB0UA-R Augsburg (JN58LI) RV51
> DB0UP-R JN48IV Pforzheim
> DB0VOX-R Private conference [0/6]
> DH5HG-R KASSEL DB0XE 2m Rept
> DJ3QE-R Vlotho, www.dj3qe.de
> DJ4IM-R Allgaeu-Repeater DB0ZD
> DL1MFQ-R 439.025 DB0CP Pfaffenh.
> DL1OBH-R Deister DB0LL 439.300
> DL4AH-R Relay-Hildesheim/Hann.
> DL6NDU-R Wuerzburg link to DB0 (1)
> DO1HEN-R DB0NI Lueneburg JO53FG
> [...]
Über die Handhabung bzw. Auslegung der geltenden Gesetze und
Vorschriften durch die RegTP bezüglich "bemannt/unbemannt"
bzw. "automatisch/nicht automatisch" - insbesondere ob das AFuG97 die
Behörde überhaupt ermächtigt - kann man durchaus geteilter Meinung
sein, aber momentan findet die AFuV § 14 - Besondere
Amateurfunkstellen - noch Anwendung.
Die RegTP erklärte dazu im April dieses Jahres:
| Eine Notwendigkeit zur Lizenzierung von Gateways besteht nicht,
| solange diese nicht als automatisch arbeitende Stationen
| unbeaufsichtigt betrieben werden. Eine Ausnahme, so die Behörde,
| sind Gateways, die direkt, also nicht über Funk, mit einer bereits
| genehmigten automatisch arbeitenden Station (§ 14 AFuV) verbunden
| sind. Darüber hinaus ist keine weitere Genehmigung notwendig.
| Es muss jedoch in jedem Fall Vorsorge vor Missbrauch getroffen
| werden.
Dieser nun erfolgte öffentliche "Wink mit dem Zaunpfahl" durch
die "agz" dürfte nunmehr (schon wegen des Grundsatzes zur
Gleichbehandlung) der RegTP keine andere Wahl lassen, jeglichen nicht
von ihr genehmigten Betrieb von automatischen Links / Gateways zu
sanktionieren.
Wer also beispielsweise nicht direkt am Relaisstandort einen
Internetanschluss nutzt, sondern die Verbindung über einen separaten
(nicht genehmigten) Link herstellt, und dies 24 Stunden rund um die
Uhr, könnte wohl in nächster Zeit Probleme mit der Behörde bekommen.
Für DB0UA-R bedeutet dies, dass mit sofortiger Wirkung EchoLink nur
noch sporadisch zur Verfügung steht, bis die im August 2003 beantragte
Genehmigung des Links DB0UAA seitens der RegTP vorliegt.
Mir bleibt faktisch keine andere Wahl und ich bitte um Euer Verständnis.
73 de Hermann, DK6XH
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