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Subj: Geänderte Frequenzgebührenverordnung ab Januar 2003
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FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News




Geänderte Frequenzgebührenverordnung ab Januar 2003

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 18. Dezember 2002 die 
Frequenzgebührenverordnung geändert und neue Gebührensätze festgelegt.

In der Frequenzgebührenverordnung sind die einmalig zu zahlenden Gebühren für 
die Zuteilung von Frequenzen und für die Bearbeitung von Verstößen gegen 
Frequenzzuteilungen festgesetzt.

Die Gebühren für die Erteilung von Frequenzzuteilungen für CB-Funk-Geräte 
sind unverändert geblieben. Eine CB-Funk-Frequenzzuteilung kostet nach wie vor 
15 Euro, für jedes weitere Gerät 5 Euro. Eine Frequenzzuteilung für die 
Nutzung der CB-Kanäle 41 bis 80 in den "Schutzzonen" schlägt - wie gehabt - 
mit 85 Euro zu Buche.

Andere Gebühren sind dagegen wesentlich erhöht worden. Für das "Erstellen 
einer Zweitschrift einer Urkunde", das bisher 15 Euro kostete, verlangt die 
Behörde künftig 60 Euro. Gleiches gilt für "Änderungen einer 
Zuteilungsurkunde, die nicht die auf den Verwendungszweck der Frequenz 
abgestellten Parameter betreffen"; auch hier wird die Gebühr von 15 auf 60 
Euro angehoben. Für sonstige Änderungen bestehender Frequenzzuteilungen wurde 
eigens ein neuer Gebührentatbestand geschaffen; solche Änderungen kosten 
künftig 60 bis 100 Euro.

Auch andere Funk-Nutzergruppen sind von zum Teil erheblichen 
Gebührenerhöhungen betroffen. So steigt zum Beispiel die Gebühr für eine 
Frequenzzuteilung für ein Mietsprechfunkgerät von 7,50 Euro auf 30 Euro. 
Betreiber von Funkfernsteuerungen für Modelle mussten bisher für eine 
Frequenzzuteilung 38,50 Euro bezahlen, künftig werden sie mit 130 Euro zur 
Kasse gebeten.

Unverändert geblieben sind die Gebühren für "Maßnahmen des Prüf- und 
Messdienstes" der RegTP. So kostet das "verwaltungsmäßige Bearbeiten eines 
Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die 
Frequenzzuteilungsverordnung" weiterhin 25 bis 1500 Euro. Für das "Ausführen 
eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Gestörten" werden unverändert 900 Euro 
fällig - am "Ort des Störers" (ebenfalls unverändert) 600 Euro. Auch das 
"Ausführen eines stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Funksendern, die 
gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die 
Frequenzzuteilungsverordnung verstoßen", kostet nach wie vor 250 bis 1500 
Euro.

Die geänderte Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

- wolf -

 

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