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DL1BMF > REGTP 29.01.00 09:46l 61 Lines 2646 Bytes #999 (999) @ DL
BID : T10DB0CXH004
Read: DB8UY DH7RW DL9NDA DG2NBN DL9NBD DL7NFK DF8CS DK6NZ DF1ND DG0CO GUEST
Subj: Reg TP benachrichtigen!
Path: DB0MAK<DB0SON<DB0ERF<DB0FBB<DB0GOS<DB0PKE<DB0ACC<DB0SM<DB0WHV<DB0CXH
Sent: 000129/0649z @:DB0CXH.#NDS.DEU.EU [LBCM Cuxhaven, JO43HU] bcm1.42
From: DL1BMF @ DB0CXH.#NDS.DEU.EU (Fred)
To: REGTP @ DL
> __________________________________________________________
>
> From: DF3MH @ DB0PV.#BAY.DEU.EU (Gorch)
> To: F @ THEBOX
>
> Kaufgesuch mit Preisvorstellung:
> DL8FCB > ICOM 24.01.00 14:14 7 Lines 195 Bytes #10 @DL
> BID : O10DB0GV03G
> Subj: ic 706 1 oder 2 gesucht
> AU 800 OHM,
>
> vy 73 de Gorch, DF3MH @DB0PV.#BAY.DEU.EU
>__________________________________________________________
Liebe Funkamateure,
dieser Loeschvorgang, ausgegangen von Funkamateuren gegenueber andere,
ist nur ein negatives Beispiel von willkuerlichen Nachrichtenloeschun-
gen in der PR-Szene Deutschlands.
Hier werden Amateurfunk-Nachrichten stillschweigend, ohne den Autor,
oder die Reg TP zu benachrichten, geloescht. Dieses kommt einem
eigenmaechtigen Ausschluss vom Amateurfunk, durch die SysOp, gleich!
Seit 1997 gibt es ein novelliertes Amateurfunkgesetz, dass uns eine
Menge mehr Rechte zugesteht. - Wie die Umsetzung dieser Rechte blo-
ckiert werden, erkennt man deutlich am Afu-Flohmarkt:
Das einzelne Gebraucht-Angebot (oder wie im Beispiel -Gesuch) einer
amateurfunkbezogenen Sache im Afu-Flohmarkt ist gesetzlich erlaubt,
weil es keinen gewerblich-wirtschaftlichen Handel darstellt. Solange
es sich bei diesen Veraeusserungen um nicht kommerzielle Angebote
handelt, ist ebenfalls eine Preisvorstellung gestattet.
Dieses wiederum wird durch organisierte Absprache der SysOpn nicht
geduldet. In explizit dafuer eingerichtete Sonder-Rubriken, zu denen
im allgemeinen nur die Mailbox-/Digi-Betreiber Zugang haben, werden
diese Nachrichten-Loeschungen kanalisiert und angeprangert.
Das Aussenden von legalen Flohmarktangeboten mit Preisvorstellungen
mag nach dem Verstaendnis organisierter Funkamateure und deren IARU-
/DARC-Direktiven ein innerhalb ihres Ehren-Kodexes missbraeuchlicher
Vorgang sein; dies aber rechtlich zu beurteilen obliegt einzig und
allein der Regulierungsbehoerde bzw. einer ordentlichen Gerichtsbar-
keit.
Diese rechtmaessige Beurteilung und ein sich daraus ableitendes Wider-
----------------------------------------------------------------------
spruchsrecht wird unterschlagen:
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Es kann und darf nicht angehen, dass sich Funkamateure untereinander
stoeren, indem sie gezielt Nachrichten loeschen. Dieses ist ein wider-
rechtlicher Vorgang, zumal bei diesen tagtaeglich, zigfachen Eingrif-
fen (teilweise Ausschliessung vom Amateurfunk), nicht die Reg TP be-
nachrichtigt wird. ^^^^^
Gruss Fred
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