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DG5BKW > REGTP 14.01.00 19:08l 31 Lines 1519 Bytes #999 (999) @ DL
BID : E10DB0PDF010
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Sent: 000114/1746z @:DB0PDF.#NDS.DEU.EU [Oldenburg OP:DG8BCC] BCM1.42
From: DG5BKW @ DB0PDF.#NDS.DEU.EU (Klaus)
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aus dem Amtsblatt 23/99 Mitteilung 574/1999:
Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabe von Berechnungsunterlagen
und Messprotokollen für Betreiber von Funkanlagen zur Ausübung
des Amateurfunkdienstes
Nach õ7, Absatz 3 des Gesetzes über den Amateurfunk (AFuG 1997) hat der
Funkamateur vor der Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen und die
ergänzenden Messprotokolle für die ungünstigste Antennenkonfiguration der
Regulierungsbehörde vorzulegen, um die Einhaltung der Grenzwertanforderungen
nach der Amtsblattverfügung 306/97 des ehemaligen Bundesministeriums für Post
und Telekommunikation nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für Amateurfunkstellen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über den
Amateurfunk betrieben wurden, gilt für die Anwendung des õ7, Absatz 3,
des AFuG ein Übergangszeitraum bis zum 21. Januar 2000.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt diesen
Übergangszeitraum bis zum 31.12.2000 zu verlängern.
Die Reg TP wird deshalb grundsätzlich nur bei einem besonderen Anlass die
Vorlage der Berechnungsunterlagen und der ergänzenden Messprotokolle vom
Betreiber einer ortsfesten Funkanlage zur Ausübung des Amateurfunkdienstes
verlangen. Die Verpflichtung, die Grenzwertanforderungen der
Amtsblattverfügung 306/97 des Bundesministeriums für Post und
Telekommunikation einzuhalten, bleibt unberührt.
Ps.:dieses ist die neueste Info der RegTP zu diesem Thema!
73 de Klaus
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