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DB0FHN

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DC5JQ  > REGTP    30.01.99 21:03l 39 Lines 1692 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 301907DB0MKA
Read: DF8NZ DL1JAN DC6RJ DG0MG DG0EF DG8RAN DL1JHX DL6NAX DG2NBN DL9NBD DL9NDA
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Subj: Re 6m-Band in DL
Path: DB0MAK<DB0SON<DB0SIF<DB0SRS<DB0ZDF<DB0LJ<DB0IZ<DB0RWI<DB0NDK<DB0MKA
Sent: 990130/1740z @:DB0MKA.#NRW.DEU.EU [HennefJO30PR DL3OE] $:301907DB0MKA
de DC5JQ @ DB0MKA.#NRW.DEU.EU   (Ralph)

to REGTP @ DL

Liebe YLs und OMs,

Natuerlich ist es richtig, dass 50 MHz zur Zeit nur fuer eine handverlesene
Anzahl Sonderlizenzen moeglich ist und dass es sich nicht um ein regulaeres
Amateurfunkband handelt.

ABER -

1.) Der "Versuch" mit Sonderlizenzen laeuft nun bereits seit April 1990.
    Wir feiern in zwei Monaten 9-jaehrigen Geburtstag. Ist das wirklich
    noch ein "Versuch" ? Es muessen doch nach 9 Jahren eine grosse
    Menge von Informationen vorliegen.

2.) Nur etwa 2000 Funkamateure kamen bisher in den Genuss einer Sonderlizenz.
    Es gab nur zwei relativ kurze Zeitfenster (1990 und 1994), in denen
    Antraege gestellt werden konnten. Neu Lizenzierte kamen nie zum Zug.
    Ist es rechtlich in Ordnung, so ueber 9 Jahre hinweg zu verfahren ?

3.) Wie richtig erkannt wurde, ist 50 MHz groesser als 30 MHz. Kann man
    die Forderung nach nachgewiesenen CW-Kenntnissen alleine in Deutsch-
    land aufrecht erhalten, wenn ganz Europa rings um uns herum auch der
    Klasse 2 den Betrieb erlaubt ?

Das AFuG 1997 erlaubt in einem seiner Paragraphen ausdruecklich abweichende
Merkmale fuer Studien, die durch den Frequenznutzungsplan nicht abgedeckt
sind. Die 50 MHz-Nutzung ist ein typisches Beispiel fuer diesen Fall. Ich
habe bereits im Juni 1997 einen entsprechenden Antrag bei der RegTP auf
Basis dieses Paragraphen gestellt und habe ihn sowohl hinsichtlich der
vorgesehenen Studien als auch hinsichtlich der an meinem QTH nicht zu
erwartenden EMV-Probleme (kein Kabelnetz, keine Kanal E2-Sender) be-
gruendet. Bisher sitzt die RegTP diesen Antrag aus und wendet eine Art
von Verzoegerungstaktik an.

Vy 73,
  Ralph, DC5JQ



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