|
DD4ZN > REGTP 23.10.98 12:27l 80 Lines 3177 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 23A808DB0EAM
Read: DF8NZ DC6RJ DG8RAN DG2NBN DG4NGM DH7RW DG1NAU DL9NDA DL2ZA DC1TRX DL5NDM
Read: DO2PK DC8RF DF1ND DG0CO GUEST
Subj: CW-Betriebsverbot / RegTp
Path: DB0MAK<DB0ERF<DB0ABZ<DB0NHM<DB0EAM
Sent: 981023/0824z @:DB0EAM.#HES.DEU.EU [JO41PI KS DB8AS] $:23A808DB0EAM
de DD4ZN @ DB0EAM.#HES.DEU.EU (Karl-Heinz)
to REGTP @ DL
Liebe YLs und OMs,
Ralph DC5JQ war so freundlich sich bei dem hauptagierenden OM
DJ7ZY Gabriel als verantwortlichen Beamten in der RegTp Mainz
ueber die Hintergruende des Verbotes von CW fuer die Klassen 2
und 3 zu erkundigen.
Ich zitiere die in Ralph's File wiedergegebenen Argumentation
dieses RegTp-Beamten, mit der dieser Beamte das Verbot recht-
fertigte:
> Dabei war in der Tat sein Hauptargument die Ueberwachbarkeit und
> die Identifizierbarkeit von CW-Aussendungen. Er fuerchtete, dass
> Funkamateure bewusst schlecht gegebene Morsetelegraphie VORTAEU-
> SCHEN, um mittels eines selbst erfundenen "Morsealphabets" ver-
> schluesselte Inhalte zu uebertragen.
Diese Argumentation des Beamten Gabriel trifft nicht nur
fuer die Klassen 2 u. 3 zu, sondern auch fuer die Klasse 1 !
Die Ueberwachbarkeit und die Identifizierbarkeit von CW-
Aussendungen, ob nun CW-Kenntnisse nachgewiesen wurden oder
nicht (schliesslich huldigt man dieser Betriebsart ja nur wenn
man sie beherrscht) ist unter den von ihm genannten Befuerchtungen,
welche ja nun alle CW-Ausuebenden einschliessen, nicht gegeben.
Insofern darf und muss das CW-Betriebsverbot nicht nur fuer die Klassen
2 und 3 gelten, sondern fuer alle Klassen.
Dass Morsetelegraphie schlecht gegeben werden bzw. vorgetaeuscht werden
kann um dann mittels eines selbst erfundenen Morsealphabetes ver-
schluesselte Inhalte weiterzugeben betrifft auch Klasse 1.
(Hier betone ich, dass niemanden dessen bezichtige !!)
Insofern und aufgrund dieses Verbotes und der Begruendung bzw.
--------------------------------------------------------------
der Argumentation der RegTp dazu, hat diese festgelegt, und
-----------------------------------------------------------
klar zum Ausdruck gebracht, dass CW als Zugangsvoraussetzung
------------------------------------------------------------
zur Klasse 1 und damit zum Betrieb auf den Kurzwellenbaendern
-------------------------------------------------------------
nicht mehr geeignet ist.
------------------------
Durch dieses Verbot und dessen Begruendung ist ein Werkzeug
-----------------------------------------------------------
entstanden, mit dem sich nun mit Sicherheit (falls die RegTp
------------------------------------------------------------
nun nicht selber durch das von ihr erlassene Verbot fuer Ab-
------------------------------------------------------------
schaffung der CW-Zugangsvoraussetzung sorgt) auf dem ver-
---------------------------------------------------------
waltungsrechtlichen Wege eine Entscheidung herbei fuehren laesst.
-----------------------------------------------------------------
Dies muss ja nun lt. dieser Argumentation der RegTp auch der RTA
einsehen und vom CW-Zwang abweichen.
Und sage bitte niemand etwas von durch CW erworbener Disziplin.
Diese kann man bei Pruefungen vortaeuschen und spaeter vergessen ?
Die RegTp muss nun CW als Pruefungsteil und als die o.g. Zugangs-
voraussetzung aufheben, im Intresse ihrer genannten Befuerchtungen
und Argumente, andernfalls muss hier eine gerichtliche Entscheidung
getroffen werden.
Vy 73,
Karl Heinz, DD4ZN
Read previous mail | Read next mail
| |