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DC5JQ  > REGTP    19.10.98 22:17l 55 Lines 2108 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 19A808DB0MKA
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Subj: Re2: CW fuer Klasse 2/3
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Sent: 981019/1803z @:DB0MKA.#NRW.DEU.EU [HennefJO30PR DL3OE] $:19A808DB0MKA
de DC5JQ @ DB0MKA.#NRW.DEU.EU   (Ralph)

to REGTP @ DL

                                                          19-OCT-1998

Liebe YLs und OMs,

Ich moechte zum Brief der RegTP noch etwas detaillierter Stellung
nehmen. Es gibt hier einige Ungereimtheiten.

1.) Wenn A1A usw. nur HOER-Empfang bedeutet, womit ist denn
    dann Morsetelegraphie mittels eines Modems zu bezeichnen ?

2.) Wie ist in der Praxis zwischen manueller und automatischer
    Telegraphie zu unterscheiden ?

3.) Worauf begruendet die RegTP OBERHALB 30 MHz ihren Rechtsstand-
    punkt, gerade eine einzige unter vielen anderen Sendearten
    MANUELL nachgewiesen haben zu muessen ?

4.) Worauf begruendet sich die willkuerliche Restriktion eines
    digitalen Protokolls unter vielen anderen ?

Die ITU-Radio-Regulations begruenden nur unterhalb 30 MHz eine
Notwendigkeit, Morsetelegraphie manuell zu pruefen. Oberhalb
30 MHz gibt es hinsichtlich des Nachweises von praktischen
Kenntnissen keine Vorgaben. Es ist demnach Willkuer, nur die
Ausuebung von A1A etc. von einer praktischen Pruefung abhaengig
zu machen, alle anderen jedoch nicht.

Wir haben alle mittlerweile verstanden, dass Morsetelegraphie-
Pruefungen EINZIG UND ALLEIN zur Sendeerlaubnis unterhalb von
30 MHz herangezogen werden duerfen. Die vom ehemaligen BMPT
verfasste AFuV traegt dem auch in vollem Umfang Rechnung, indem
Klasse 1 und 2 in Senderleistung und Betriebsarten gleich ge-
stellt werden.

Die extrem restriktive Auslegung dieser Verordnung durch die
RegTP ist weder rechtskonform, noch trifft sie den damals ge-
wollten Geist einer liberalen AFuV. Ich bin, mit Verlaub ge-
sagt, entsetzt ueber soviel Verhinderungswut.

Ich habe ja bereits in einem weiteren Beitrag oeffentlich
gemacht, dass ich seit einigen Monaten A1A auf 2m und 70cm
sendeseitig praktiziere und dies auch weiterhin tun werde.
Ich lade die RegTP ein, diese Frage mit mir notfalls vor dem
Verwaltungsgericht auszudiskutieren, auch und vor allem
im Angesicht der Tatsache, dass Europa dies voellig anders
handhabt, als die RegTP es sich vorstellt.


Mit vy 73,
  Ralph, DC5JQ, NCI-1574




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