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DL1FDF > QRP 10.03.00 20:30l 62 Lines 2677 Bytes #-9457 (0) @ DL
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Subj: !! ZOLL-Nummer K2 & Optionen !!
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X-Info: Einspielung ohne Passwortschutz
Einfuhr des Selbstbautransceivers K2 leicht gemacht
Nachdem immer mehr Mitglieder des Deutschen Amateur-Radio-Club e. V. sowie der
DL-QRP-AG wieder den Weg zum Selbstbau gefunden haben, und auf dem
internationalen Markt sehr interessante Bausätze zur Verfügung stehen,
wurde u. a. in der CQ DL 2/2000 der Transceiver K2 von Elecraft beschrieben.
Da der Bezug des Bausatzes sowie dessen Zusatzoptionen vom Amateur selbst
durchzuführen ist, stellt sich spätestens an der inländischen
Zollabfertigung die Frage, welche Zollwarenkennnummer bzw. Tarifsätze
auf die eingeführten Bausätze zu erheben sind.
Um den vielen Anfragen diesbezüglich gerecht zu werden,
wurde vom DARC e. V. eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der
Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt in München beantragt.
Nach eingehender Prüfung der von mir eingesandten Baumappen,
hat die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt München uns folgende
verbindlichen Zolltarifauskünfte erteilt.
Demnach wird dem Elecraft K2-Transceiver die Zollnomenklatur 8525209900
zugeteilt.
Den Optionen wie 160-m-Modul (Elecraft K160RX), Noiseblanker (Elecraft KNB2)
sowie dem SSB-Adapter (Elecraft KSB2) die Zollwarenkennnummer 8529904099.
Diese Zollwarenkennnummern gelten explizit nur für die o. g. Bausätze
und können nicht auf andere Bausätze übertragen werden.
Wir sind bemüht, diesbezüglich auf Anfragen von Mitgliedern zu reagieren
und auch für weitere Bausätze eine verbindliche Zolltarifauskunft
zu beantragen.
Was bedeutet dies im Einzelnen?
Für alle o. g. Bausätze bzw. Optionen zum K2 werden vom 1.1.2000 an lediglich
16 % MwSt. bei der Einfuhr berechnet.
Der Regelzollsatz, wie bis zum 31.12.1999 üblich, wird nicht mehr erhoben.
Die von mir beantragten verbindlichen Zolltarifauskünfte haben eine
Gültigkeit von sechs Jahren und sind auf dem Gebiet der Europaischen Union
verbindlich.
Wie hat der Amateur im Falle einer Zollwareneinfuhr vorzugehen?
Der DARC e. V. sowie die DL-QRP-AG werden die Zolltarifauskünfte im Original
auf Ihrer jeweiligen Homepage zum Download im PDF-Format zur Verfügung
stellen.
Des Weiteren wird diese Information in Packet Radio in der Rubrik QRP
sowie über den QRP Server verteilt.
Bei Bedarf wird sie auch per Post an die Mitglieder des DARC e. V. sowie der
DL-QRP-AG über die jeweilige Geschäftsstelle versendet.
Diese sollten dann bei der Einfuhr am Zollamt vorgelegt werden können, um die
Einfuhr zu beschleunigen.
Stefan Bauer DL1FDF / VY1QRP
Technische Verbandsbetreuung DARC
DL-QRP-AG GM
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