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OE7FMI > OEVSV 15.07.10 21:27l 94 Lines 3720 Bytes #999 (0) @ OE
BID : 57KOE2XEL03F
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Subj: Re:(3): Entspricht D-Star dem AFG?
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Hallo die Mitleser
Ich kenne keinen Punkt, wo D-Star nicht konform waere.
Die Definition zu den Sendearten wurde ja weitestgehend
gelockert. (Alle techn. moeglichen Sendearten....)
HF-technische Parameter verletzt D-Star auch nicht.
Die AFV sagt jedenfalls noch unter Pkz. Rufzeichen:
====
(5) Werden digitale Sendearten verwendet, ist das Rufzeichen im
Adressfeld "entsprechend dem jeweiligen Übertragungsprotokoll"
auszusenden ,,,
====
Bei D-Star wird das Call im Protokoll als Dateninhalt
mit übertragen, und kann auf dem Display der Geräte abgelesen
werden. ALso auch erfuellt.
Ansonsten:
Wikibloed/gscheit vermeldet am Beispiel DL:
====
Nach Auskunft der in Deutschland für den Amateurfunkdienst
zuständigen Behoerde, der Bundesnetzagentur, vom 30. April 2008
gibt es keine rechtlichen Einwaende gegen den Einsatz des
DV-Modus in Deutschland trotz der proprietären Natur des
Codecs. Das AMBE+ Verfahren produziert einen Datenstrom,
dessen Inhalt nicht ohne Rueckgriff auf proprietaere Verfahren
ausgewertet werden kann. Die der Behoerde vorliegende
Dokumentation ist hierfür ausreichend.
Insofern ist die bisherige Diskussion, dass dieser Teil des
Datenstroms als verschluesselt anzusehen sei, aus Sicht der
Behörde widerlegt. Verschluesselte Uebertragungsverfahren
sind im internationalen Funkverkehr gemäß der
Vollzugsordnung für den Funkdienst (Art. 25.2A)
und in Deutschland gemäß der Amateurfunkverordnung
(§ 16 [7,8]) untersagt.
=====
Verschluesselung:
Eine Verschluesselung liegt meines Erachtens dort vor, wo ein
(geheimer) Schluessel oder Codec angewendet wird, JEDOCH NICHT
wenn ein Datenprotokoll oder ein Fileformat mit bekannter
Syntax / Semantik verwendet wird.
(Die Verbreitung spielt ggf. auch eine Rolle)
Das betrifft auch Uebertragungen mit ganzen Protokollstapeln
draufgepackt,sowie Fileformate.
Beispiel:
Auslesen eines gewoehnlichen JPEG-Bildes ueber AX25 aus einer
PR-Mailbox heraus, und selbst wenn dies sogar noch 7plus
(wers noch kennt) komprimiert waere.
Die technischen Hilfsmittel, um ein JPEG oder D-ATV DVB-S Bild/Ton
anzuschauen sind jedenfalls nicht proprietaer.
Den SAT-Receiver gibt es zu kaufen, PC hat auch jeder.
Denn was waere mit PSK, RTTY, und Betriebsarten,etc.. ?
Die Hilfsmittel gibts als Free Download, man kann also
"offen" dazu sagen.
Wo sich da aber D-Star einreiht kann ich nicht sagen.
Wenn die Behoerde D-STAR Geraete (unter Mitenbeziehung ihrer
Verbreitung) oder ein proprietaeres Hilfsmittel als ausreichend
ansieht, um das Verfahren als "nicht Verschluesselt" einzuordnen,
und zudem auch ihrem eigenen Auftrag nachkommen kann,
dann soll es so sein.
Verschluesselt ist nur fuer den etwas, der die geeignete
Empfangsvorrichtung zur Darstellung des Inhalts nicht hat.
Ob PSK, D-STAR digitales ATV-egal oder Wurschtlfunk - egal.
Was also noch als offener Standard gilt, unterliegt auch
individuellen Befindlichkeiten, auch bei (rechtlicher) Betrachtung.
Und wie bereits angemerkt spielt der Verbreitungsgrad der
"Hilfsmittel zur Darstellung des Inhalts" eine Rolle.
(Stichwort: wachsende Zahl an Digimodes fuer Kurzwelle,zb neu: ROS)
So schwarz/weiss wie frueher kann man das ggf. mit den
heute zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten nicht mehr sehen.
Wie auch immer habe ich keinen Bedarf an einen D-STAR-Umsetzer.
Das resultiert aus meinen persoenlichen Befundungen zu bestimmten
technischen und organisatorischen Randbedingungen von D-STAR,
sowie dem "Handling der Technologie".
Auch das Kapitel "Internet Trust Server in den USA" geben Anlass
zur Kritik.
73 de OE7FMI
Markus
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