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OE3FAS > OEVSV 30.11.05 11:57l 85 Lines 3892 Bytes #999 (0) @ OE
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Subj: PLC: Das Weihnachtsgeschenk
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Hallo Funkfreunde !
In der Dezemberausgabe von qsp berichtet unser Praesident oe3mzc ueber den
letzten Stand zu Powerline:
Beginn (auszugsweise):
Schon im Oktober 2003 teilte die Behoerde unter der Geschaeftszahl
102413-JD/03 einem oesterreichischen Powerline-Netz-Betreiber mit, dass
aufgrund vorliegender Messprotokolle, die durch den Betrieb von Powerline
Communication verursachte Stoerung des Kurzwellenbandes einzustellen ist.
Ende
Unser Praesident berichtet schliesslich ueber den letzten Stand der Ent=
wicklung:
Beginn (auszugsweise):
Zwischenzeitlich wurde dem OEVSV bestaetigt, dass es diesen Bescheid der
2. Instanz zum Thema PLC in Linz gibt und er zugestellt wurde. Das Ver=
waltungsverfahren ist damit abgeschlossen. Dagegen ist nur noch eine Be=
schwerde beim VwGH als ausserordentliches nationales Rechtsmittel zulaessig.
Wir erwarten nun eine rasche Umsetzung der Auflagen und damit eine deutliche
Verbesserung der Empfangsituation vieler betroffener Funkamateure. In diesem
Zusammenhang duerfen wir uns auch bei der Volksanwaltschaft fuer die Unter=
stuetzung bedanken.
Ende
Nun berichtet Oliver OE5OHO am 20 November 2005 in der Rubrik OEVSV unter dem
Betreff: "Powerline Urteil" ebenfalls ueber den Letztstand zur Powerline:
Beginn (auszugsweise):
In den OOEN vom 19. November 2005 findet sich folgender Artikel:
"Powerline ist laut Bescheid keine Funkanlage - Ministerium genehmigt Linz AG
Projekt Internet aus der Steckdose"
Linz. Im Tauziehen um das Internet-Projekt "Powerline" ist jetzt eine Ent=
scheidung gefallen. Das Infrastrukturministerium hat das Projekt grundsaetz=
lich genehmigt. Daran geknuepft sind Auflagen, die laut Linz AG kein Hinder=
nis sind.
Jetzt hat die 2te Instanz entschieden, dass Powerline keine Funkanlage,
sondern leitungsgebundene Telekomunikation und damit nicht genehmigungs=
pflichtig ist. Der Betrieb von Powerline ist damit zulaessig, sagt der
Linz AG Vorstandsdirektor Josef Heizinger.
Ende
Man muss den Behoerden und der Volksanwaltschaft danken, dass nach rund
2 Jahren diese wichtige Erkenntnis getroffen werden konnte. Es handelt sich
immerhin um eine Firma, die zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Linz ist.
In einer derzeit politisch sehr schwierigen Zeit tut sich der Bund mit
seinem Ministerium gegen einen Betrieb, der sich in oeffentlicher Hand be=
findet (Stadt Linz) natuerlich etwas schwer, Ungesetzlichkeiten abzustellen.
Wenn das der Inhalt des Bescheides der 2ten Instanz ist, und daran duerfte
kein Zweifel bestehen, dann kann man dieses Vorgehen aus politischer Sicht
bewundern. Schliesslich sind aehnliche HF-stoerende Produkte in jeder Menge
im Handel erhaeltlich.
Wenn nun das Bundesministerium fuer Verkehr, Innovation und Technologie in
ihrem "InfoLetter 2/2005" schreibt:
Beginn (auszugsweise):
Sollten bei Funkempfangsanlagen, dies beinhaltet auch Rundfunkempfangsan=
lagen, Stoerungen durch PLC Telekommunikationssysteme auftreten, so koennen
entsprechende Funkempfangs-Stoermeldungen der jeweils zustaendigen Fernmelde=
behoerde, uebermittelt werden.
Ende
dann kann man in diesem Zusammenhang dem Bundesministerium wirklich eine
Innovativitaet bestaetigen, darf aber dabei nicht vergessen, dass guter Rat
hier wirklich schwer zu geben ist. Meiner Meinung nach ist diese Auf=
forderung vorausschauend zu sehen, denn solange festgestellt wird, dass sich
nur einige Funkamateure beschwerden - und dazu kann diese Stoermeldung
dienen - kann diese Powerline-Entwicklung in der EU weiterbeobachtet werden.
Aber jetzt in der Adventzeit sollte man fröhlich sein und so schliesse ich
mich den Wünschen unseres Praesidenten an, der in der letzten qsp-Ausgaebe
(Ausgabe Dezember 2005, Seite 5) schreibt:
Beginn (auszugsweise):
Mit diesem Weihnachtsgeschenk des Rechtsstaates darf ich allen Mitgliedern
ein froehliches und stoerungsfreies Weihnachtsfest wuenschen!
Ende
vy 73
de Franz
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