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DB0FHN

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OE5AKM > OEVSV    20.11.05 14:27l 40 Lines 1970 Bytes #999 (0) @ OE
BID : KBFDB0FHN053
Read: OE5AKM OE6DFD DG1VV GUEST DG8NGN OE6ATD OE3GMW OE5HAN OE6POD OE7FMI
Subj: Wer/was stört?
Path: DB0FHN
Sent: 051120/1227z @:DB0FHN.#BAY.DEU.EU [JN59NK Nuernberg] obcm1.06b52b
From: OE5AKM @ DB0FHN.#BAY.DEU.EU (Alfred)
To:   OEVSV @ OE
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Liebe Funkfreunde,

wie wir inzwischen gelernt haben sollten, sind (Presse-)Aussagen der Linz AG in
erster Linie strategische Aussagen und erst in zweiter Linie der "vollständigen
Wahrheit" verpflichtet: Heizingers in den OÖN zitierte Aussage, dass Powerline
keine Funkanlage darstelle und damit zulässig sei, kann man möglicherweise auch
diesem Umfeld zuordnen...

Für mich gilt jedenfalls immer noch § 73 (2) TKG:

---------------------------------------------------------------------------
(2) Bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen UND
TELEKOMMUNIKATIONSENDEINRICHTUNGEN müssen der Schutz des Lebens und
der Gesundheit von Menschen sowie der UNGESTÖRTE BETRIEB ANDERER FUNKANLAGEN
und Telekommunikationsendeinrichtungen gewährleistet sein. (...)
---------------------------------------------------------------------------

Stören nun Errichtung und Betrieb der Telekommunikationsendeinrichtungen von
Speedweb andere Funkanlagen (nicht nur den Afu!) - ja oder nein?

Dazu die entsprechende Begriffsdefinition aus § 3, 22 TKG:

---------------------------------------------------------------------------
"Telekommunikationsendeinrichtung" (ist) ein die Kommunikation ermöglichendes
Erzeugnis oder ein wesentlicher Bauteil davon, der für den mit jedwedem Mittel
herzustellenden direkten oder indirekten Anschluss an Schnittstellen von
öffentlichen Telekommunikationsnetzen bestimmt ist;
---------------------------------------------------------------------------

Strittiger Punkt scheint mir dabei zu sein: Ist es die
Telekommunikationsendeinrichtung, die stört oder stört ausschließlich die
öffentliche Leitung? Sehe ich als Störer ausschließlich die öffentliche Leitung
und spreche ich die Telekommunikationsendeinrichtung frei, dann muss ich mit
gleicher Logik auch den Mörder freisprechen und darf nur die Kugel verurteilen,
die dem Opfer das Leben kostete...

In jedem Fall hielte ich es für ratsam, den Bescheidtext abzuwarten!

73, Alfred, OE5AKM
 


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