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DK5BA > MEINUNG 04.11.09 10:36l 57 Lines 2377 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: Modes,Newcomer u.AFuV
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AFUVerordnung neue Modes und Neueinsteiger
Die angestrebte Novellierung der aktuellen AFUV soll dem Vernehmen nach
die Nutzung neuer Uebertragungformen im AFU rechtlich legalisieren.
Dieses sollte die breite Unterstuetzung in den AFUkreisen finden.
Dem Vernehmen nach soll diese Novellierung auch die Rekrutierung von
" Einsteiger "erleichtern.
Bei den heutigen Gegebenheiten im AFUdienst ist es dringend angebracht,
beide " Grundideen " sachlich zu diskutieren.
Den Diskutanten sollte jedoch nicht entfallen, dass die Weiterbildung ein
fundamentales internationales Standbein des AFUs ist, dass der AFUDIENST.
der Weiterbildung dienen soll. ( Hierzu siehe nicht nur - aber auch - das
AfuG )
Derzeit ist der AFU jedoch zum " Laberfunk " mutiert. Stichwort hierzu
ist z.B.: Spassgesellschaft.
Ob solche Handhabung des Amateurfunkdienstes und der AFUregeln eine
Weiterbildung praktiziert und foerdert ist zweifelhaft.
Das heutige Bild des AFUdienstes bestaetigt, dass der User des Amateur-
funkdienstes zum NUR - ANWENDER von " Industrieprodukte " mutiert.
Die Nutzung von NUR-INDUSTRIEPRODUKTE foerdert bei keinem AFU-User
oder AFU-Neuling eine Weiterbildung im Sinne der AFU-Regeln.
Hier seien Stichworte wie Packetradio 9k6 , D-Star etc. genannt.
Nichts gegen solche Modes. Diese und auch weitere Entwicklungen sollten
einen festen Bestandteil im Amateurfunk haben. Sie sollten aber nicht
zur Messlatte fuer Einsteiger beitragen.
Solche Modes und solche Projekte sind fuer einen Neueinsteiger zu hoch
angesiedelt.
Sie eroeffnen , geschweige legen beim Newcomer keine Grundsteine in
Technik an.
Sowas foerdert nicht nur beim Einsteiger den sog. " Laberfunk ".
Wenn es also gewollt ist, im AFUdienst den Sinn von Weiterbildung mehr
prioritaet zu geben , das Nahebringen von spezifischen AFUkriterien zu
pointen, wird fuer manchem AFUuser somit das Sprungbrett fuer eine
Qualifizierung im Berufsleben geebnet.
Hier ist nicht nur die Legislative bei der Erstellung von Regeln gefor-
dert, sondern auch die Amateurfunkverbaende sollten diesbezueglich
brauchbare Vorlagen erarbeiten .
Bei der angesprochenen Novellierung der AFUverordnung darf sich eine
Behoerde in den Regeln die Moeglichkeit der Passivitaet nicht legalisieren .
de Werner, DK5BA
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