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DK2GO  > MEINUNG  21.06.09 00:54l 62 Lines 2669 Bytes #999 (0) @ DL
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Subj: Bundestag beschliesst NiSG
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Sent: 090620/2233z @:HB9EAS.CHE.EU [Basel JN37TM] DP6.00 $:KLK6NRHB9EAS
From: DK2GO @ HB9EAS.CHE.EU (Uli)
To:   MEINUNG @ DL 

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Hallo,

am Ende der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag eine Reihe von 
Entscheidungen gefaellt, die aus den Medien hinlaenglich bekannt sein 
duerften - Internet-Sperre und diverse Beschluesse, die wohl am ehesten in 
die Kategorie "Wahlgeschenke" fallen.

Am Freitag stand dann das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor 
nichtionisierender Strahlung" (NiSG) zur Abstimmung. Es wurde in der 
Oeffentlichkeit bekannt, weil es Minderjaehrigen den Zugang zu 
Solarstudios verbietet - Stichwort Hautkrebs. Der Gesetzentwurf der 
Regierungsfraktionen wurde mit den Stimmen fast aller Fraktionen 
angenommen (Ausnahme FDP). 

Leider betrifft das Gesetz auch den Amateurfunkdienst: Kuenftig "duerfen" 
wir wohl zusaetzlich zum BEMFV-Erklaerung zusaetzlich eine solche nach dem 
neuen NiSG abgeben. Die Amateurfunkverbaende hatten gegen diese Doppel- 
regulierung protestiert, anscheinend aber vergeblich. Laut Bundestags- 
Website wurde der Gesetzentwurf vom April (Drucksache 16/12787) naemlich 
unveraendert uebernommen.

Mir sind die unterschiedlichen Aktivitaeten der Amateurfunkverbaende in 
den letzten Monaten dazu aufgefallen:

 - Der DARC hat in den Vorstandsinformationen eher abgewiegelt - Hinweis
   auf eine kommende Verordnung, die die Ablaeufe fuer die Funkamateure 
   wohl vereinfachen solle.

 - Der Dachverband RTA hat empfohlen, dass man sich als Betroffener
   an die Bundestagsabgeordneten wenden solle.

 - Die AGZ hat eine Flyer-Aktion gegen das NiSG gestartet, mit einer
   fundierten Analyse des Gesetzestextes und einer schluessigen
   Begruendung, wieso die neuen Regelungen in dieser Form absurd sind.
   Und auch hier die Empfehlung, sich an die Politik zu wenden.

Ich habe an meine Bundestagsabgeordnete geschrieben und dabei auch auf die
Foerderungen der AGZ verwiesen. Naja, immerhin ist eine Antwort gekommen, 
aber einen Einfluss auf den Gesetzestext hat es natuerlich (wie erwartet) 
nicht gehabt. Ob das Ganze wohl anders ausgegangen waere, wenn auch der 
grosse DARC lautstaerker gegen Teile des Gesetzes protestiert haette?

Es wuerde mich freuen, wenn die AGZ nach Inkrafttreten des Gesetzes am 
Ball bleiben und gegen die offensichtliche Doppelregulierung vorgehen 
wuerde. Schoen, dass Ihr hier mit Sacharbeit glaenzt und nicht mehr mit 
verbalen Schlammschlachten wie in frueheren Jahren!

73 de Uli, DK2GO

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