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DB0FHN

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DK6XH  > EMV      14.03.07 13:11l 99 Lines 5459 Bytes #999 (0) @ DL
BID : E3HDB0FHN02Y
Read: GUEST DL7VBE DJ2RB DG8YHH DL7NDF
Subj: BEMFV - abgegeben?
Path: DB0FHN
Sent: 070314/1111z @:DB0FHN.#BAY.DEU.EU [JN59NK Nuernberg] obcm1.07b3
From: DK6XH @ DB0FHN.#BAY.DEU.EU (Hermann)
To:   EMV @ DL
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Hallo allerseits,

am 11.02.2006 berichtete DC5JQ als Redakteur, Autor und Sprecher in seinem 
so genannten "AGZ-Rundspruch" unter dem Aufmacher "DOCH NICHT ABGEGEBEN?", 
über das Erstaunen, das die "Redaktion" befiel, über einen Bericht des 
Fachjournalisten Nils Schiffhauer, ex DK8OK, der von der Bundesnetzagentur 
die Information erhalten haben wollte, wonach der derzeitige Vorsitzende 
des DARC e.V., Jochen Hindrichs, DL9KCX, keine Selbsterklärung gemäß 
Paragraf 9 BEMFV abgegeben hat - trotz Superstation!

Was offenbar Tradition habe, denn die Bundesnetzagentur habe dem Fachjourna-
listen Schiffhauer darüber hinaus mitgeteilt, dass auch vom ehemaligen DARC-
Vorsitzenden, Dr. Horst Ellgering, DL9MH, keine "Selbstanzeige" vorliege. 
Schleierhaft sei freilich, so bemerkte exDK8OK in bekannter süffisanter 
Weise, wie mit 10 W EIRP deutschlandweite Bombensignale möglich seien; 
um Weitergabe dieses Patentrezeptes werde gebeten.

Nachdem diese Meldung aus nachvollziehbaren Gründen angezweifelt wurde, 
verließen die beiden flugs die Plattform, auf der gewöhnlich schonungslose 
Enthüller und Aufklärer stehen, und schlüpften in die Rolle neutraler 
Berichterstatter, die lediglich Fakten weitergeben, die sie von der BNetzA 
erhalten haben. Allerdings, so betonte exDK8OK in de.comm.funk.vereine, sei
die "ungefragte Selbstauskunft" (etwa: "Ich habe abgegeben!") des Betroffenen
irrelevant, weil für die Öffentlichkeit "zählen nur behördliche Auskünfte 
nach UIG". Womit er sogar mal Recht hat!

Mittlerweile steht freilich fest, dass die von Schorn & Schiffhauer ver-
öffentlichten Behauptungen faktisch nicht zutreffen, und die angeblich 
nicht abgegebenen Selbsterklärungen wohl doch noch gefunden wurden.

Neben unschönem Begleitgetöse hat diese Angelegenheit einmal mehr sehr 
deutlich ein seit Beginn der Selbsterklärungspraxis gegebenes Problem 
fokussiert: Wer seine Selbsterklärung ordnungsgemäß abgibt, bekommt von 
der Behörde keinerlei schriftliche Bestätigung.

Diese Handhabung sehe (nicht nur) ich seit Jahren als problematisch an, da 
einerseits zwar die Möglichkeit besteht, dass ich ganz einfach behaupten 
kann, ich hätte die Selbsterklärung abgegeben, obwohl dies gar nicht 
zutrifft, ich aber andererseits keinerlei Beweis für die Abgabe besitze, 
wenn ich diese ordnungsgemäß eingereicht habe. Eine für die "Schnittstelle"
Behörde - Bürger unübliche Prozedur; selbst für Falschparken erhalte ich 
eine Quittung - wie mir gerade eine auf meinem Schreibtisch ins Auge sticht
(wieder fünf Euro beim Teufel!).

Zum Beispiel habe ich sowohl der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage, wo 
meine eigene Antennenanlage errichtet ist, als auch dem Vermieter des Stand-
ortes für die von mir betriebene Relaisfunkstelle DB0UA versichert, dass der
Betrieb der Anlagen legal ist und der gesetzlich geforderte Nachweis zur 
Begrenzung elektromagnetischer Felder erbracht wurde, was aber ist, falls 
dies jemand (Miteigentümer, Vermieter oder auch nur ein um das Gemeinwohl 
besorgter Bürger) dies bezweifelt, bei der BNetzA nachfragt und dort 
womöglich irrtümlich eine falsche Auskunft erhält? Auch wenn sich daraus 
resultierende Irritationen und Verwicklungen vermutlich klären lassen, so 
möchte ich doch lieber auf solche Erlebnisse verzichten.

Ich habe daher am 12.02.2006 unter Bezugnahme auf die "Enthüllungen" durch 
AGZ & exDK8OK an den Präsidenten der BNetzA geschrieben und um verbindliche 
Bestätigung gebeten, dass ich meine Selbsterkärungen ordnungsgemäß abgegeben 
habe.

Vor einigen Tagen erhielt ich einen Anruf von der für mich zuständigen 
BNetzA-Außenstelle, wobei ich darüber informiert wurde, dass eine der 
beiden Selbsterklärungen nicht auffindbar sei. Die Ursache sei unbekannt, 
das Datum der Abgabe liege nahe bei dem Termin der Neuorganisation der 
Zuständigkeiten für die Verwaltung dieser Selbsterklärungen. Womöglich 
gingen sie beim Umzug verloren.

So etwas kann vorkommen, und es ist kein Problem, wenn man davon erfährt. 
Nach einer halben Stunde lag der Brief mit den kopierten Unterlagen 
versandfertig auf dem Tisch und war einen Tag später - wie ich nun sicher 
weiß - bei der zuständigen BNetzA-Außenstelle.

Hätte allerdings in den vergangenen Jahren, nach dem Abhandenkommen, jemand
Auskunft darüber begehrt, ob der DK6XH seinen Pflichten nachgekommen ist 
und seine Selbsterklärungen abgegeben hat, so hätte die Antwort für einen 
der beiden Standorte wahrscheinlich gelautet: Es liegt keine Erklärung vor, 
"wir gehen daher davon aus, dass keine anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen 
im Sinne des Paragraf 9 BEMFV betrieben werden." Für die möglichen Folgen 
hätte ich mich ganz gewiss bedankt!

Also: Wer seine Anzeige gem. § 9 BEMFV bei der BNetzA abgegeben hat und 
sicher sein muss oder möchte, dass sie dort auch wirklich vorliegt, der 
sollte in seinem eigenen Interesse eine entsprechende Anfrage mit der Bitte 
um Auskunft an die Bundesnetzagentur in Mainz stellen. Wer auf eine 
hochoffizielle schriftliche Betätigung verzichten mag, aber trotzdem sicher 
sein will, dass seine Erklärung dort ist, wo sie hingehört, kann sich auch 
an die für ihn aktuell zuständige BNetzA-Außenstelle wenden, um dies zu 
erfahren.

Übrigens: Eine Standortbescheinigung wäre mit mehr Aufwand verbunden - und 
einiges teurer als das Papier, die Druckertinte oder der Toner sowie das 
Porto für die Selbsterklärung.

Und noch was: Ganz ohne kann's noch viel teurer werden!


73 de Hermann, DK6XH

 


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