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DK6XH > EMV 12.02.07 12:37l 127 Lines 5546 Bytes #999 (0) @ DL
BID : C2HDB0FHN04Y
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Subj: Schreiben an BNetzA - Herausgabe von Daten
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To: EMV @ DL
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Hallo allerseits,
wie bereits gestern Abend unter dem Titel
"Kooperation BNetzA - AGZ - Nils Schiffhauer?"
in der PacketRadio-Rubrik AGZ angekündigt, habe ich heute den Präsidenten
der BNetzA angeschrieben.
Wer nicht weiß, worum es geht: siehe den so genannten Rundspruch der AGZ
vom 11.02.2006, Überschrift "DOCH NICHT ABGEGEBEN?".
Ich meine, wer wie ich sich darüber wundert, dass die BNetzA zwar offenbar
jedermann bereitwillig schriftliche Auskünfte darüber erteilt, ob einzelne
Funkamateure ihren Pflichten nachkommen, den direkt Betroffenen hingegen
aber nicht einmal bestätigt, dass sie ihre Selbsterklärung abgegeben haben,
der sollte dem Herrn Präsidenten ebenfalls schreiben.
Nachstehender Text dient dazu vielleicht als Anregung.
73 de Hermann, DK6XH
<Absender>
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
z. Hd. Herrn Matthias Kurth, Präsident
Postfach 80 01
53105 Bonn
Augsburg, 12. Februar 2007
Auskunft über den Status der von mir abgegebenen Anzeigen gem. BEMFV sowie
über alle bei der BNetzA über mich gespeicherten Daten und darüber, welche
Informationen an andere Personen weitergegeben wurden und an wen (BDSG § 19);
Anlass: Herausgabe von Daten durch die BNetzA an Privatpersonen, unter
Berufung auf das UIG und deren öffentliche Publizierung durch die AGZ e.V.
und andere.
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Sehr geehrter Herr Präsident,
am 11. Februar 2007 publizierte der Verein "Arbeitsgemeinschaft Zukunft
Amateurfunkdienst e.V." (AGZ) im Amateurfunkmedium PacketRadio sowie
weltweit im Internet unter www.agz-ev.de incl. im Usenet unter dem Titel
"DL: HamRadio 2day 257-2007", Überschrift "DOCH NICHT ABGEGEBEN?"
mutmaßliche Auskünfte der BNetzA-Referatsleiterin Annegret Kübler-Bork.
Diese Mitarbeiterin habe, so schreibt Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ, in seinem
Artikel, auch auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass vom ehemaligen
Vorsitzenden des DARC e.V. Dr. Horst Ellgering, DL9MH, sowie dem derzeitigen
Vorsitzenden des DARC e.V. keine "Selbstanzeigen" vorlägen und man seitens
der BNetzA davon ausgehe, dass keine anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen
im Sinne der BEMFV, § 9, betrieben werden. Zugrunde lägen über zwei Monate
lange Recherchen der BNetzA.
Ein Blick auf die Internetseite von Herrn Hindrichs, http://www.hindrichs.eu/
– auf der ersten Seite schreibt Herr Hindrichs, er habe seine Anzeige am
30. März 1999 abgegeben – lässt an dieser Darstellung Zweifel aufkommen,
zumal er in der Vergangenheit wiederholt intensiv für eine Abgabe der
Selbsterklärung geworben hat.
Insgesamt befremden mich die hier zu beobachtenden Vorgehensweisen doch
ziemlich. Da gibt die BNetzA Informationen an Privatpersonen, die von
diesen ohne weiteres zur ungehemmten öffentlichen Denunzierung missliebiger
Personen verwendet werden können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies
Intention des Gesetzgebers im Hinblick auf das Umweltinformationsgesetz war,
auf das man sich nun beruft.
Wer und wann tatsächlich die Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkahnalge
gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektro-
magnetischer Felder (§ 9 BEMFV) abgegeben hat, vermag ich nicht zu
beurteilen, aber mir ist sehr wohl bekannt, ob und wann ich meine eigenen
Anzeigen abgegeben habe. Und damit bin ich bei meinem eigentlichen Anliegen
an Sie angelangt.
Ich (Hermann Böhm, DK6XH) habe bis heute insgesamt zwei Anzeigen gemäß BEMFV,
§ 9, jeweils an die ehemalige RegTP-Außenstelle ******* abgegeben – am
******** und zuletzt am ******** –, sowie für die von mir betriebenen
automatischen Relaisfunkstellen DB0UA in Augsburg, Wilh.-Hauff-Str. 34 am
********.
Ich hatte jeweils um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten, die man
mir aber auch nach telefonischer Nachfrage nicht geben wollte. Dies sei
nicht üblich, lediglich mündlich könne man mir bestätigen, dass die Anzeigen
sowohl eingegangen als auch sachlich wohl nicht zu beanstanden seien.
Gerade in dieser Handhabung sehe ich große Probleme, da einerseits zwar die
Möglichkeit besteht, dass ich ganz einfach behaupten kann, dass ich die
Selbsterklärung abgegeben habe, obwohl dies gar nicht zutrifft, ich aber
andererseits keinerlei Beweis für die Abgabe habe, wenn ich diese Erklärung
ordnungsgemäß eingereicht habe.
Ich fordere von Ihnen nunmehr eine schriftliche Bestätigung, dass meine oben
angeführten Selbsterklärungen tatsächlich in Ihrer Behörde vorliegen und
begründe dies mit meiner Sorge, dass mögliche Anfragen gemäß Umweltinforma-
tionsgesetz durch Privatpersonen bei der BNetzA womöglich nicht korrekt
beantwortet werden – aus welchen Gründen auch immer –, wodurch mir unter
Umständen gravierende Nachteile entstehen könnten. Auch wenn sich daraus
resultierende Verwicklungen durchaus klären lassen, so möchte ich doch
lieber darauf verzichten.
Weiter fordere ich unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
§ 19, Auskunft über alle bezüglich meiner Person bei der BNetzA
gespeicherten Daten sowie darüber, welche Daten in der Vergangenheit
weitergegeben wurden und an wen.
Ich bedauere es, wenn ich Ihnen und Ihrer Behörde mit meinem Anliegen
womöglich auf den ersten Blick unnötig erscheinende Umstände und Mehrarbeit
zumute, aber der geschilderte Sachverhalt, wie er sich mir derzeit
darstellt, zwingt mich dazu.
Mit großem Interesse erwarte ich daher Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
(Böhm)
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