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DB0FHN

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Subj: Deutschland-Rundspruch 35/2017, 35. KW
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DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 35/2017, 35. KW
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben fuer Rundspruchsendungen ab
Donnerstag, den 31. August 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unter
http://www.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als
RSS-Feed und http://www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei
finden Sie im eingeloggten Zustand unter
https://www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/#c35494.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X];
lediglich fuer die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches
aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hoeren den Deutschland-Rundspruch Nummer 35 des Deutschen
Amateur-Radio-Clubs fuer die 35. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir
Meldungen zu folgenden Themen:

- Petition von Karl Fischer, DJ5IL, online einsehbar
- Vorschau auf die Tokio Hamfair 2017 am kommenden Wochenende
- Stoerungsmeldung abgeben - aber wie?
- Morsen im Radio - bei WDR4
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Petition von Karl Fischer, DJ5IL, online einsehbar
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DARC-Mitglied Karl Fischer, DJ5IL, zeigt in einer aktuellen Petition zur
Verfahrens- und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur fuer die Bearbeitung
elektromagnetischer Stoerungen auf, dass die als "Gesamtschau" bezeichnete
Vorgehensweise, zu der die Mitarbeiter der BNetzA bei der Stoerungsbearbeitung
generell angewiesen werden, nicht dem Gesetzesauftrag des EMVG genuege und
deshalb unzulaessig sei.
Wir berichten bereits seit 2016 darueber, wie selbst namhafte interessierte
Kreise einschliesslich des Runden Tischs Amateurfunk in der Entwurfsphase des
neuen Gesetzes ueber die elektromagnetische Vertraeglichkeit von
Betriebsmitteln (EMVG) mit ihren Eingaben an der Huerde des
Bundeswirtschaftsministers gescheitert sind.
Selbst die voelkerrechtlich auch fuer die Bundesrepublik Deutschland
verbindlichen ITU-Vertraege und insbesondere der fuer den individuellen
Rundfunkempfang und den Amateurfunkdienst essenzielle Erwaegungsgrund 4 der
Richtlinie 2014/30/EU sind bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur zum Schutz
unserer elektromagnetischen Umgebung nicht in deutsches Recht umgesetzt worden.
"Noch koennen Sie die Maengel beheben; Sie muessen nur mit uns diese Version
des EMVG ablehnen und nachbessern", hatte MdB Ralph Lenkert von der Fraktion
Die Linke in seiner Rede am 29. September vor dem Deutschen Bundestag gewarnt.
Auch MdB Klaus Barthel, SPD, betonte, dass sich am Vollzug der BNetzA etwas
aendern muesse.
Fuer den Vollzug des neuen EMVG durch die Bundesnetzagentur hatten
Rundfunkhoerer und Funkamateure deshalb ihre ganze Hoffnung auf die
ueberarbeitete Verfahrensanweisung sowie die Arbeitsanweisung der
Bundesnetzagentur gesetzt. Doch muessen sie nun offenbar noch tiefer, als schon
befuerchtet, enttaeuscht sein?
Karl Fischer, DJ5IL zeigt in seiner Petition zur Verfahrensanweisung und
Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur fuer die Bearbeitung elektromagnetischer
Stoerungen auf, weshalb diese Anweisungen gegen die Vorgaben des EMVG
verstossen und damit eine rechtmaessige Bearbeitung von Stoerungen behindern. 
Die Petition kann als PDF-Dokument im Internet heruntergeladen werden [1].

Vorschau auf die Tokio Hamfair 2017 am kommenden Wochenende
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Mit dieser Meldung werfen wir einen Blick nach Asien: In der japanischen
Metropole laedt der japanische Amateurfunkverband JARL zur "Tokyo Hamfair 2017"
in die Messehalle "Tokyo Big Sight" ein. Die Messe findet am Samstag, den 2.
September, und Sonntag, den 3. September, statt. Die JARL erwartet bis zu
37.000 Besucher.
Neben der Dayton Hamvention (USA) und HAM RADIO (Europa) ist wie immer
spannend, ob die Amateurfunkgeraetehersteller hier etwas Neues praesentieren.
In den vergangenen Jahren wurde manche Neuvorstellung fuer diese Show erst hier
"aus dem Sack" gelassen, obgleich die Hersteller natuerlich einen Fokus auf den
asiatischen Markt legen. 
Fuer Kurzentschlossene - oder solche, die in den kommenden Jahren einmal
vorhaben, nach Tokio zu reisen - hier ein paar Tipps: Flugverbindungen gibt es
z.B. direkt nach Tokio (tendenziell teurer) oder Umsteigeverbindungen
(tendenziell preiswerter) ueber die grossen Hubs Dubai oder Hongkong. Zur
Einreise nach Japan ist ein Reisepass notwendig, der noch mindestens sechs
Monate ueber die Reise hinaus gueltig sein muss - bitte konsultieren Sie hier
auf jeden Fall die Reisehinweise des Auswaertigen Amtes. Bei der Immigration
ist die zuvor im Flugzeug verteilte und von Ihnen ausgefuellte Einreisekarte
abzugeben. Weiterhin werden auslaendische Besucher biometrisch durch ein Foto
und die Abgabe von Fingerabdruecken beider Zeigefinger erfasst. In Japan kann
man sich entweder ein Auto mieten (Vorsicht: Linksverkehr), wofuer ein
Internationaler Fuehrerschein nebst einer amtlichen japanischen Uebersetzung
notwendig ist. Einfacher, preiswerter und infolge einer geringen Anzahl an
Parkplaetzen auch stressfreier ist es, das Land mit dem Zug bzw. den
oeffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. Vom Flughafen Narita fuehrt die
einstuendige Schnellzugverbindung N'EX zum Hauptbahnhof Tokio. Hier nimmt man
die MRT-Linie (U-Bahn) "M" und steigt an der Haltestelle "Shimbashi" in die
Linie "U" um. Die naechstgelegene Haltestelle am Messegelaende ist die
"Kokusai-tenjijo-seimon Station". Beschriftungen in der Oeffentlichkeit sind
zweisprachig in Englisch und Japanisch ausgefuehrt. Einige Informationen zur
Messe in englischer Sprache gibt es im Internet [2]. 
Darueber informiert CQ DL-Chefredakteur Stefan Huepper, DH5FFL, der sich
zurzeit auf Urlaubsreise in Japan befindet und dabei auch die Tokio Hamfair
2017 besucht - ein umfangreicher Nachbericht erfolgt in der Oktoberausgabe der
CQ DL.

Stoerungsmeldung abgeben - aber wie?
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Um Funkamateuren bei der Erstellung eines Anschreibens an die Bundesnetzagentur
zu helfen, hat DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, in der
aktuellen Ausgabe der CQ DL den Beitrag "Stoerungsmeldung erforderlich!"
verfasst. Dieser enthaelt wichtige Hilfestellungen, unter anderem ein
Muster-Anschreiben fuer eine Meldung an die Bundesnetzagentur. 
In seinem Beitrag fordert DL3MBG: "Wir muessen konsequent alle EMV-Stoerungen,
die den Amateurfunkbetrieb und Rundfunkempfang einschraenken oder gaenzlich
verhindern, der Bundesnetzagentur melden. Infolge vernachlaessigter
Stoerungsmeldungen wird die BNetzA bzw. unser Gesetzgeber zwangslaeufig nur von
einer geradezu heilen elektromagnetischen Umgebung ausgehen."
Funkamateure, die eine Stoerungsmeldung an die Bundesnetzagentur per E-Mail
senden moechten, sollten daran denken, immer die DARC-E-Mail-Adresse [3] mit
auf CC zu setzen. Nur wenn der DARC eingebunden ist, kann er auch bei
Bearbeitungsstillstand auf die BNetzA einwirken oder bei schwerwiegenden
Faellen ggf. mit einem Fachanwalt gerichtlich vorgehen. Zudem unterstuetzt nur
eine vollstaendige Uebersicht aller Stoerfaelle die weitere Lobbyarbeit des
DARC.
Sie koennen den Beitrag in der CQ DL 9/17 auf Seite 25 nachlesen oder im
Mitgliederbereich auf der DARC-Webseite in der Rubrik CQ DL unter "Ausgewaehlte
Beitraege" herunterladen [4]. Eine detaillierte Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
"Funkstoerung was tun?" ist auf der Seite des EMV-Referats zu finden [5]. 

Morsen im Radio - bei WDR4
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Am 4. September 2017 greift der Hoerfunksender WDR4 in seinem Programm
wiederholt das Thema CW auf, vor allem zwischen 6 und 10 Uhr. Es werden einige
Funkbotschaften in Telegrafie gesendet, fuer deren korrekte Aufnahme ein
kleiner Gewinn in Aussicht gestellt wird. Ausserdem wird in der Serie
"Meilensteine und Legenden" ein Beitrag ueber Samuel Morse zu hoeren sein.
Zudem geht es in einem Gespraech mit Marcus Poepping, DF1DV, um das Thema
"Telegrafie heute".

Aktuelle Conteste
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2. September: CW Open Competition und AGCW-DL Handtasten-Party 40 m
2. bis 3. September: JARL All Asian DX Contest, IARU-Region 1 Fieldday und
IARU-Region 1 145 MHz September Contest
4. September: QCWA QSO-Party
5. September WNA und WSA Aktivitaet
9. bis 10. September: WAE DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Contest-Referates [dx]
sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 9/17 auf S. 64.

Der Funkwetterbericht vom 29. August, erstellt von Hartmut Buettig, DL1VDL
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Rueckblick vom 22. bis 28. August: Die drei Sonnenflecken 2671, 2672 und 2673
sorgten fuer Fluxwerte zwischen 78 und 90 solaren Fluxeinheiten und fuer
insgesamt 12 C-Flares. Die Region 2671 befand sich bereits hinter dem
westlichen Sonnenrand, als sich dort ein koronaler Masseauswurf ereignete.
Dessen Plasmawolke kann durch das interplanetare Magnetfeld, welches wie eine
spiralfoermige Schleppe der Sonnendrehung folgt [6], noch erdwirksam werden.
Das Erdmagnetfeld begann stuermisch am 22., 23. und 24. August, beruhigte sich
aber danach und es gab nur isolierte, also zeitlich begrenzte Stoerungen am 28.
August.
Die Kurzwellenausbreitung entwickelte sich spuerbar in Richtung Herbst. Das
17-m-Band oeffnete nachmittags ueber den kurzen Weg nach Japan als auch in die
Karibik und zur US-Ostkueste. Auf 15 m gelang das nur selten, wobei die Signale
sehr leise waren. 20 m war am Wochenende ueber den Nordpol in Richtung
Suedpazifik offen und 40 m bescherte wieder laute DX-Signale aus allen
Kontinenten. 10 und 6 m oeffneten hin und wieder aufgrund der sporadischen
E-Schicht.

Vorhersage bis zum 5.September:
Die Region 2672 zerfaellt, es bleiben die Region 2673 und eine weitere, die
sich am oestlichen Sonnenrand mit Flares bereits bemerkbar macht. Damit
erwarten wir Fluxwerte im Bereich um 85 Fluxeinheiten. Hinzu gesellt sich das
koronale Loch CH822 mit Sonnenwind, der ab 30. August das geomagnetische Feld
beeinflussen wird.
Wir erwarten relativ stabile DX-Bedingungen auf 40, 30 und 20 m. Die
Grayline-DX-Saison auf 80, 60 und 160 m ist in der Startphase und ein
entsprechendes PC-Programm liefert nuetzliche Daten ueber den Verlauf des
Terminators [7].

Es folgen nun die Orientierungszeiten fuer Grayline-DX, alle Zeiten in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:47; Melbourne/Ostaustralien 20:47;
Perth/Westaustralien 22:37; Singapur/Republik Singapur 23:01; Tokio/Japan
20:09; Honolulu/Hawaii 16:13; Anchorage/Alaska 14:40; Johannesburg/Suedafrika
04:24; San Francisco/Kalifornien 13:37; Stanley/Falklandinseln 10:41;
Berlin/Deutschland 04:11.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostkueste 23:33; San Francisco/Kalifornien: 02:44
; Sao Paulo/Brasilien 20:54; Stanley/Falklandinseln 21:16; Honolulu/Hawaii
04:49; Anchorage/Alaska 05:12; Johannesburg/Suedafrika 15:54;
Auckland/Neuseeland 05:57; Berlin/Deutschland 18:02.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte
Thorsten Schmidt, DO1DAA, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt
es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio
unter der Rubrik DARC. Meldungen fuer den Rundspruch - mit bundesweiter
Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie
per E-Mail ausschliesslich an redaktion@darc.de. Vielen Dank fuers Zuhoeren und
AWDH bis zur naechsten Woche!

---
Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdf/
[2] http://www.jarl.org/English/4_Library/A-4-6_ham-fair/ham-fair.htm/
[3] https://www.darc.de/nachrichten/amateurfunkmagazin-cq-dl/#c34385
[4] darc@darc.de
[5] www.darc.de/der-club/referate/emv/funkstoerungsmeldungen/
[6] http://wiki.utdx.de/index.php/Interplanetares_Magnetfeld/
[7] http://dx.qsl.net/propagation/greyline.html
[dx] http://www.darc.de/der-club/referate/referat-conteste/
 


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