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DF9AS > BLIND 13.09.00 22:43l 99 Lines 3618 Bytes #-9267 (0) @ EU
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Subj: IbFD - Was ist das?
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IBFD, was ist das?
Auf den Amateurfunkfrequenzen höre ich immer wieder die
Abkürzung IBFD, kannst Du mir sagen, was sie bedeutet?
Ja, das will ich gerne tun. IBFD ist die Abkürzung für
Interessengemeinschaft blinder Funkamateure Deutschlands e.V.;
hier haben sich blinde und hochgradig Sehbehinderte Funkamateure
und Amateurfunkinteressierte zusammengeschlossen.
Welche Aufgaben und welchen Zweck hat die IBFD?
Die IBFD hat den Status der Gemeinnützigkeit und ist
parteipolitisch, rassisch und konfessionell neutral. Sie dient
der Förderung des Amateurfunksportes und der Wahrung seiner
gemeinsamen Interessen unter Ausschluß gesellschaftlicher
Unterschiede.
Durch soziale Rehabilitation wollen wir blinden und hochgradig
sehbehinderten Menschen durch den Amateurfunk eine Kommunikation
weltweit ermöglichen und mit dieser sinnvollen Tätigkeit dem
Gedanken der Völkerverständigung dienen.
Wie unterstützt ihr die betroffenen Menschen?
Wir stellen Material in Punktschrift, auf Kassetten und Disketten
zur Verfügung. Mit dem Deutschen Amateurradio Club, dem Deutschen
Blindenverband und dem Bund der Kriegsblinden stehen wir in
Verbindung und fördern die Entwicklung elektronischer Hilfsmittel,
um auch junge Menschen zum Amateurfunk zu bringen.
Führt die IBFD auch Intensivlehrgänge durch?
Nein zur Zeit nicht. Wir stellen Ortsverbänden, die Lehrgänge
durchführen Lehrmaterial zur Verfügung. Intensivlehrgänge werden
vom Behindertenreferat des Deutschen Amateurradio Clubs von
Günter Zellmer, DL 7 ZG, im Blindenheim Saulgrub und in einem
behindertengerechten Heim in Oberwesel durchgeführt. Beide Häuser
sind für Rollstuhlfahrer geeignet.
Anmeldungen bei
Günter Zellmer DL 7 ZG
Jahnstraße 83
12347 Berlin
Tel.: 030 / 625 73 99
Wer kann Mitglied in der IBFD werden?
Jeder Blinde oder Sehbehinderte, der die entsprechenden
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Können auch Sehende der IBFD beitreten?
Ja, auch Sehende können als einzelne Person, Gruppe oder
Institution als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Sie
fördern die Gemeinschaft materiell oder individuell. Fördernde
Mitglieder sind zwar nicht wahlberechtigt, können aber in den
Vorstand gewählt werden und sind dort dann wahlberechtigt.
Wie werden die Mitglieder informiert?
Durch eine monatliche Kassettenzeitschrift und durch einen
Rundspruch am Samstag gegen 09.30 Uhr auf 3680 kHz, das ist
das 80 Meterband. Dort trifft sich die IBFD an jedem Samstag
um 09.00 Uhr zu einem zwanglosen Gedankenaustausch.
Wer wählt den Vorstand und wer ist im Vorstand?
Der Vorstand wird alle vier Jahre durch die Hauptversammlung
gewählt. Der Vorstand setzt sich aus folgenden fünf Personen
zusammen:
DK 2 TZ, Gerhard Holzinger ist der erste Vorsitzende,
Zweiter Vorsitzender ist DF 9 AS, Alfred Schielke,
Schriftführer ist DL 2 FDI, Manfred Harbusch,
Schatzmeisterin ist DK 8 EA, Helga Hensel und
Beisitzer ist Jörn Ernst, DL 8 IB.
Wie kann man Mitglied in der IBFD werden?
Das ist ganz einfach, wer Lust und Interesse hat, der IBFD
bei zutreten, kann bei DL 2 FDI oder DF 9 AS einen Aufnahmeantrag
anfordern oder ihn einfach von dieser Homepade herunterladen und
wenn er ihn ausgefüllt zurückgeschickt hat, steht einer
Aufnahme in die IBFD nichts mehr im Wege. Zur Zeit beträgt der
Jahresbeitrag nur 24,00 DM.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, denn nur in einer starken
Gemeinschaft kann man seine Interessen wahren und vertreten.
Alfred Schielke DF 9 AS 2ter Vorsitzender der IBFD
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